Rechtsprechung
| LG Berlin, 02.10.2002 - 537 Qs 104/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 2049
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des …
Da - ebenfalls ohne ausdrücklichen Verweis - die Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereinigungen nach § 9 Abs. 1 VereinsG unter die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG falle und mit der Regelung in § 9 Abs. 3 VereinsG eine Erweiterung des Kennzeichenverbots nicht verbunden sei, gelte die Strafvorschrift auch in den Fällen der "in im Wesentlichen gleicher Form' verwendeten Kennzeichen (BayObLG…, Urteil vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, juris Rn. 16 f.; OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; Stegbauer, NStZ 2014, 621, 622 f.; Rau/Zschieschack, NStZ 2008, 131, 134; aA LG Berlin, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 537 Qs 104/02, StraFo 2003, 30;… Groh, aaO, § 9 Rn. 12;… MüKo-StGB/Heinrich, aaO, § 20 VereinsG Rn. 104; Albrecht/Braun, NJOZ 2014, 1481, 1483; Mayer, Kriminalistik 2014, 236, 240). - LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
Kuttenprozess: Bandidos freigesprochen
Rn. 144 Aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters stellt die unterhalb des "Fat Mexican" angebrachte Ortsbezeichnung ein ganz wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu den Symbolen der verbotenen Chapter dar und macht deutlich, dass vorliegend ein Symbol gerade einer nicht verbotenen Organisation verwandt wird (BayObLG, U. v. 08.03.2004, 4 St RR 207/04, BeckRS 2005, 02716; LG Berlin, B. v. 02.10.2002, 537 Qs 104/02, BeckRS 2014, 02049). - OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07
Verwedung von identischen Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen …
b) Entgegen einer teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (LG Berlin StraFo 2003, 30) kann aus dem fehlenden Verweis in § 20 Abs. 1 S. 2 VereinsG auf § 9 Abs. 3 VereinsG auch nicht abgeleitet werden, dass Kennzeichen, die sowohl von verbotenen als auch von nicht verbotenen Vereinen benutzt werden, von der Strafnorm des § 20 Abs. 1 VereinsG nicht erfasst werden. - LG Hamburg, 13.02.2013 - 705 Ns 58/12 Selbst bei einer in diesem Sinne vorzunehmenden verfassungskonformen Auslegung des § 20 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 9 VereinsG dahingehend, dass zur Vermeidung einer unzulässigen Beschränkung der Betätigungsfreiheit der nicht verbotenen Vereine eine Strafbarkeit wegen der Identität oder überwiegende Ähnlichkeit eines verwendeten Kennzeichens mit einem verbotenen Verein dann ausscheidet, wenn trotz der Verwendung der verbotenen Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch Zusätze eindeutig klargestellt wird, dass nicht auf den verbotenen Verein hingewiesen werden soll, wobei dies indes nur in einer solchen Weise erfolgen könnte, dass direkt am Kennzeichen im unmittelbaren Zusammenhang mit diesem unterscheidende Zusätze anqebracht werden, so dass für einen unbefangenen Außenstehenden und nicht genau prüfenden Betrachter ohne weiteres erkennbar ist, dass nicht der Eindruck des verbotenen Orginalkennzeichens vermittelt werden soll (vgl. dazu OLG Celle, a.a.O., Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, a.a.O.. im Ergebnis so auch LG Berlin, StraFo 2003, 30 ff., Bayrisches Oberstes Landesgericht, Entscheidung vom 8. März 2005, 4 StR 207/04 - zitiert nach Juris -), reicht zur Abgrenzung bei der Veränderung des unteren Schriftzuges die Verwendung eines Fantasieortes oder - namens wie "Harbor CITY" nicht aus, um sich von den verbotenen Aufnähern und der der weitläufigen Beschreibung "GERMANY" konkret zu distanzieren.
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