Rechtsprechung
| BGH, 17.06.2014 - X ZR 95/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 13.04.2011 - 5 Ni 1/10
- BGH, 20.11.2012 - X ZR 95/11
- BGH, 17.06.2014 - X ZR 95/11
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 13809
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.05.2013 - X ZR 137/09
Sachverständigenentschädigung VI
Auszug aus BGH, 17.06.2014 - X ZR 95/11
Zwischen Fachkunde und zeitlichem Begutachtungsaufwand muss eine gewisse plausible Proportionalität gewahrt bleiben (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - X ZR 137/09, GRUR 2013, 863 Rn. 5 mwN - Sachverständigenentschädigung VI).Die Tätigkeit des gerichtlichen Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren entspricht aufgrund ihrer Komplexität keinem konkreten in § 9 Abs. 1 JVEG aufgeführten Sachgebiet und ist deshalb nach billigem Ermessen einer dieser Gruppen, und zwar regelmäßig der Honorargruppe 10 in § 9 JVEG aF zuzuordnen (vgl. BGH GRUR 2013, 863 - Sachverständigenentschädigung VI).
- BGH, 25.09.2007 - X ZR 52/05
Angemessenheit der Honorarforderung eines Sachverständigen im …
Auszug aus BGH, 17.06.2014 - X ZR 95/11
a) Der Gutachtenauftrag bezog sich nicht auf einen umfassenden Beweisbeschluss, wie er üblicherweise der Hinzuziehung von gerichtlichen Sachverständigen durch den Senat in Nichtigkeitsberufungsverfahren zugrunde lag, auf die das Patentgesetz in der bis zum 30. September 2009 geltenden Fassung Anwendung fand (…Muster bei Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 4. Aufl., Rn. 337), und zu dessen Erfüllung vom Sachverständigen eine eingehende Auseinandersetzung mit der geschützten Erfindung einschließlich ihrer Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit gegenüber dem gesamten in das jeweilige Verfahren eingeführten Stand der Technik unter Berücksichtigung des Streitstoffs in den Gerichtsakten erwartet wurde (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - X ZR 52/05 Rn. 5).
- LG Saarbrücken, 02.07.2021 - 13 S 141/20
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz von Aufwendungen des Sachverständigen …
Die üblichen Gemeinkosten sind demgegenüber bereits mit dem Grundhonorar abgegolten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - X ZR 95/11 -, juris und vom 14. Oktober 2010 - Xa ZR 62/07 -, juris jeweils für die Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen nach JVEG; LG Hamburg, Urteil vom 29. März 2018 - 323 S 34/16 -, juris für die Vergütung des Kfz-Schadengutachters; AG Völklingen, Urteil vom 13. November 2020 - 16 C 283/20 (11) -, juris zu Desinfektionskosten des Kfz-Schadengutachters). - Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 11.10.2024 - App_3393/24 Der deutsche Bundesgerichtshof setzt den zeitlichen Begutachtungsaufwand eines gerichtlichen Sachverständigen in einem Patentnichtigkeitsverfahren regelmäßig mit 150 bis 180 Stunden an (BGH BeckRS 2014, 13809 (180 Stunden); BGH GRUR 2007, 175 (149 Stunden); BGH GRUR-Prax 2013, 322 (165 Stunden); BGH BeckRS 2012, 397 (150 Stunden)), wobei die zugrundeliegende Tätigkeit des Sachverständigen (Studium von Schriftsätzen, Auseinandersetzung mit der geschützten Erfindung und dem Stand der Technik, Erstellung des Gutachtens) in weiten Teilen (Studium von Schriftsätzen, Auseinandersetzung mit der geschützten Erfindung und dem Stand der Technik) der Tätigkeit des Rechtsanwaltes entspricht: Während der Sachverständige nach den entsprechenden Vorarbeiten ein Gutachten erstellt, fertigt der Parteivertreter Schriftsätze; ein wesentlicher Unterschied besteht zwar in der Aufgabenstellung, nicht aber mit Blick auf den Zeitbedarf.
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