Rechtsprechung
| LG Berlin, 20.07.2014 - 18 T 91/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 721
Keine Verlängerung der Räumungsfrist für einen geistig gestörten, gewalttätigen Mieter; kein Räumungsschutz für Möbellagerung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verlängerte Räumungsfrist: Auch die Interessen der Mitmieter sind zu beachten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Räumungsfrist für geistig gestörte Mieterin bei Gefahr für Mitmieter
- rabüro.de (Kurzinformation)
Zur Verweigerung der Verlängerung einer Räumungsfrist wegen Gewalttätigkeit des Mieters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fristlose Kündigung einer geistig gestörten Mieterin: Bestehende Gefahr für Mitmieter rechtfertigt keine Gewährung einer Räumungsfrist von einem Jahr - Lange Räumungsfrist für Mitmieter unzumutbar
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nach Angriffen auf die Mitmieter: Nur noch kurze Räumungsfrist für den kranken/behinderten Mieter! (IMR 2015, 17)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 13.06.2014 - 232 C 53/14
- LG Berlin, 20.07.2014 - 18 T 91/14
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 17634
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