Rechtsprechung
| LG Köln, 07.10.2014 - 28 O 434/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung, Verwertung und/oder Nutzung der auf angefertigten Tonbändern befindlichen Lebenserinnerungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Problem richterlicher Praxishinweise am Beispiel der "Kohl-Protokolle”: Hätte ein Auskunftsantrag gem. § 101a UrhG eine effektivere Rechtsdurchsetzung ermöglicht?
Papierfundstellen
- afp 2014, 546
- BeckRS 2014, 19382
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus LG Köln, 07.10.2014 - 28 O 434/14
Die Grenze zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen regelmäßig erst dann überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97/391; BGH, NJW 2011, 47). - BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen …
Auszug aus LG Köln, 07.10.2014 - 28 O 434/14
Die Grenze zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen regelmäßig erst dann überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97/391; BGH, NJW 2011, 47). - OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14
Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews
Auszug aus LG Köln, 07.10.2014 - 28 O 434/14
Die Verträge sind zwar nicht vorgelegt, nach den Feststellungen der vorgelegten Urteile des LG Köln zu Aktenzeichen 14 O 612/12 und des OLG Köln zu Aktenzeichen 6 U 20/14, mag man jedoch davon ausgehen, dass Grundlage der Verträge jeweils war, dass dem Antragsteller die Endkontrolle und Freigabe der zu fertigenden Biografie vorbehalten sein sollte. - LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 612/12
Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle
Auszug aus LG Köln, 07.10.2014 - 28 O 434/14
Die Verträge sind zwar nicht vorgelegt, nach den Feststellungen der vorgelegten Urteile des LG Köln zu Aktenzeichen 14 O 612/12 und des OLG Köln zu Aktenzeichen 6 U 20/14, mag man jedoch davon ausgehen, dass Grundlage der Verträge jeweils war, dass dem Antragsteller die Endkontrolle und Freigabe der zu fertigenden Biografie vorbehalten sein sollte.
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
Rn. 116 Dass sich die Geheimhaltungsregelung in § 8 des Verlagsvertrages des Beklagten zu 1) (Anlage K 2, Bl. 361 ff. AO I) auf den Vertragsabschluss als solchen und die Inhalte des Verlagsvertrages beschränkt und allein vertragliche Pflichten des Beklagten zu 1) dem Verlag als seinem Vertragspartner gegenüber begründet hat, hat der Senat schon im Vorverfahren ausgeführt, worauf zur Meidung von Wiederholungen Bezug genommen wird (…Senat v. 29.05.2018 - 15 U 65/17, BeckRS 2018, 10541 Rn. 99 - 101; vgl. auch LG Köln v. 07.10.2014 - 28 O 434/14, BeckRS 2014, 19382 = Anlage OC 8, AO III sowie den unveröffentlichten Nichtabhilfebeschlusses vom 08.10.2014, Anlage OC 21, AO III).Dies gilt jedenfalls im Zeitraum bis zum Erlass der ersten gerichtlichen Verbotsentscheidung gegen die Publikation (LG Köln v. 13.11.2014 - 14 O 315/14, BeckRS 2014, 22680), nach der zunächst jedwede vertragliche Ansprüche verneinenden Kammerentscheidung des Landgerichts Köln vom 07.10.2014 (28 O 434/14, BeckRS 2014, 19382, Anlage OC 8, AO III - dort insbesondere des unveröffentlichten Nichtabhilfebeschlusses vom 08.10.2014, Anlage OC 21, AO III: "Eine vertragliche Vereinbarung, nach welcher … verpflichtet gewesen wäre, über alle ihm… mitgeteilten Informationen Stillschweigen zu bewahren, vermag die Kammer weiterhin nicht zu erkennen") und der ebenfalls ein sog. Gesamtverbot des Buches zurückweisenden Entscheidung des Landgerichts Köln vom 07.10.2014 (28 O 433/14, GRUR-RR 2015, 54).
Dass der Beklagte zu 1) eine juristisch nicht geschulte Naturalpartei sein mag, von der man nicht erwarten könne, dass sie eine ungeschriebene vertragliche Geheimhaltungspflicht erkenne, die immerhin die vollbesetzte Kammer des Landgerichts Köln im Beschluss vom 07.10.2014 (28 O 434/14, BeckRS 2014, 19382, Anlage OC 8, AO III) nicht erkannt habe (so etwa S. 94/100 der Klageerwiderung der Beklagten zu 1) und 2) = Bl. 451/457 d.A.), lässt zwar mit dem oben zu § 687 Abs. 2 BGB Gesagten den Vorsatz entfallen, führt aber nicht dazu, dass, dass man dem Beklagten zu 1) im Jahr 2014 bei der streitgegenständlichen Publikation nicht zumindest ein nicht mehr nur "leichtes" Verschulden vorwerfen kann; im Gegenteil.
- OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17
Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle - …
Rn. 47 Mit Beschlüssen vom 07.10.2014 zu Az.: 28 O 433/14 und 28 O 434/14 (Anlagenkonvolut B (3) 1, Bl. 795 ff. d.A.) hatte das Landgericht Köln vor der Veröffentlichung des Buches Anträge des Erblassers gegen die Beklagten zu 1) bis 3), gerichtet auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Veröffentlichung der Lebenserinnerungen des Erblassers in dem angekündigten Buch im Vorfeld zu untersagen, zurückgewiesen. - BGH, 23.04.2026 - I ZR 41/24
Der Schatz von Oggersheim - Keine Gewinnherausgabe wegen des Buchs "Vermächtnis - …
Unabhängig davon verhält sich der von der Revision benannte Abschnitt im Urteil des Landgerichts (LG Köln, AfP 2014, 546 [juris Rn. 5]) nicht ausdrücklich zur Frage des Erklärungsbewusstseins.
- LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 323/15
Besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: 1 Mio. Euro Schmerzensgeld für …
(Az.: 28 O 433/14 und 28 O 434/14). - LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 261/16
Veröffentlichung der Kohl-Zitate
Rn. 390 Mit Beschlüssen vom 07.10.2014 hat das Landgericht Köln Anträge des Klägers gegen die Beklagten zu 1) und 3), gerichtet auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Veröffentlichung der Lebenserinnerung des Klägers in den streikgegenständlichen Buch zu untersagen, zurückgewiesen (Az.: 28 O 433/14 und 28 O 434/14). - LG Köln, 13.11.2014 - 14 O 315/14
Teilweises Verbot von Kohl-Zitaten im Streit um die "Kohl-Tonbänder"
Die für Pressesachen zuständige 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat die Anträge mit Beschlüssen vom 07.10.2014 (Az.: 28 O 433/14 und 28 O 434/14) zurückgewiesen.
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