Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 CE 13.2131 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Antrag auf vorläufige Zulassung zu Masterstudiengang im Wege der einstweiligen Anordnung;Nachweis einer studiengangspezifischen Eignung
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG
Hochschulrecht: Masterzugang | Zugang zum konsekutiven Masterstudium ; Eignungsverfahren ; Betriebswirtschaftslehre ; Mathematik ; Statistische Methoden ; ECTS-Leistungspunkte Bologna-Prozess ; Lehr- und Wissenschaftsfreiheit - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG
Hochschulrecht: Masterzugang | Zugang zum konsekutiven Masterstudium ; Eignungsverfahren ; Betriebswirtschaftslehre ; Mathematik ; Statistische Methoden ; ECTS-Leistungspunkte Bologna-Prozess ; Lehr- und Wissenschaftsfreiheit - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 47185
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779
Hochschulrecht: Zugang zum Masterstudium
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 CE 13.2131
Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- VG München, 26.02.2015 - M 3 K 13.5170
Erfolglose Klage auf Zulassung zum Masterstudiengang Produktion und Logistik an …
Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 2014 - 7 CE 13.2131 - überzeuge nicht, in der Entscheidung werde keine Abwägung der beteiligten Grundrechte und keine Verhältnismäßigkeits- und Geeignetheitsprüfung i.S.d. Art. 20 Abs. 1 und 3 GG vorgenommen, die jedoch verfassungsrechtlich zwingend geboten sei.Die für den Zugang zu einem Masterstudiengang festgesetzten Zulassungsvoraussetzungen sind grundsätzlich keine objektiven Beschränkungen der Ausbildungsfreiheit, sondern subjektive, in der Person des Studienbewerbers liegende Eignungsanforderungen, die daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sind, ohne dass damit die auch für einen Masterstudiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (BayVGH, B. v. 4.2.2014 - 7 CE 13.2131 Rn 13 unter Hinweis auf BayVGH, B. v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - Rn 19).
Es steht den Hochschulen im Rahmen ihrer Lehr- und Wissenschaftsfreiheit frei, die Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs zu bestimmen; diese Anforderungen müssen nicht so gehalten sein, dass die dafür erforderlichen Kompetenzen in jedem vorgängigen Bachelorstudiengang vermittelt werden, vielmehr dürfen die verschiedenen Hochschulen im Rahmen der ihnen zustehenden Lehr- und Wissenschaftsfreiheit bei der Ausgestaltung der von ihnen angebotenen Studiengänge unterschiedliche Schwerpunkte setzen (vgl. z.B. zuletzt BayVGH, B. v. 3.2.2014 - Az. 7 CE 13.2131 - Rn 14 f).
Der Bologna-Prozess fordert nicht, dass jeder Abschluss auf einem bestimmten Gebiet als Voraussetzung eines Masterstudiengangs ausreicht; vielmehr fördert er gerade auch die Spezialisierung und Differenzierung der einzelnen Hochschulen (BayVGH v.3.2.2014 - a.a.O. - Rn 17).
- VGH Bayern, 09.09.2014 - 7 CE 14.1059
Vergleichbarkeit eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit …
Diese Anliegen verkörpern ein gewichtiges Gemeinschaftsgut (BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13, B.v. 13.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 22 f.;… VerfGH Berlin, B.v. 19.6.2013 - 150/12 - juris Rn. 48; OVG NW, B.v. 18.4.2012 - 13 B 52/12 - NVwZ-RR 2012, 519).Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 31, B.v. 11.1.2010 - 7 CE 09.2804 - juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 02.09.2014 - 7 CE 14.1203
Zugang zum Masterstudiengang "Produktion und Logistik"; Nachweis der …
Diese Anliegen verkörpern ein gewichtiges Gemeinschaftsgut (BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 juris Rn. 22 f.;… VerfGH Berlin, B.v. 19.6.2013 - 150/12 juris Rn. 48; OVG NW, B.v. 18.4.2012 - 13 B 52/12 - NVwZ-RR 2012, 519).Vor allem dann, wenn die Eignungsfeststellung Prüfungscharakter hat, können die Vorgaben des Art. 61 Abs. 3 BayHSchG für Hochschulprüfungen als Richtschnur für den notwendigen Regelungsinhalt herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 31, B.v. 11.1.2010 - 7 CE 09.2804 - juris Rn. 18).
- VG Augsburg, 17.03.2015 - Au 3 E 15.300
Einstweiliger Rechtsschutz; Masterstudiengang "Informationsorientierte …
Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).Hieraus folgt, dass die Hochschulen Qualifikationsnachweise fordern dürfen, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).
- VG Augsburg, 23.09.2015 - Au 3 K 15.1108
Prozesskostenhilfe
Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).Hieraus folgt, dass die Hochschulen Qualifikationsnachweise fordern dürfen, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (…siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris Rn. 2; B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).
- VG München, 13.02.2015 - M 3 E 14.4238
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung
Es steht den Hochschulen im Rahmen ihrer Lehr- und Wissenschaftsfreiheit frei, die Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs zu bestimmen; diese Anforderungen müssen nicht so gehalten sein, dass die dafür erforderlichen Kompetenzen in jedem vorgängigen Bachelorstudiengang vermittelt werden, vielmehr dürfen die verschiedenen Hochschulen im Rahmen der ihnen zustehenden Lehr- und Wissenschaftsfreiheit bei der Ausgestaltung der von ihnen angebotenen Studiengänge unterschiedliche Schwerpunkte setzen (vgl. z.B. zuletzt BayVGH, B. v. 3.2.2014 - Az. 7 CE 13.2131 - Rn 14 f).Der Bologna-Prozess fordert nicht, dass jeder Abschluss auf einem bestimmten Gebiet als Voraussetzung eines Masterstudiengangs ausreicht; vielmehr fördert er gerade auch die Spezialisierung und Differenzierung der einzelnen Hochschulen (BayVGH, B. v. 3.2.2014 - a.a.O. - Rn 17).
- VG München, 29.09.2023 - M 4 E 23.3024
Eignungsprüfung, Zulassung zum Masterstudiengang Management and Technology …
Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (…BayVGH, B.v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 - juris Rn. 20;… B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14; B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14).Der Bologna-Prozess fordert nicht, dass jeder Abschluss eines grundständigen Studiums auf einem bestimmten Gebiet als Zugangsvoraussetzung zu einem konsekutiven Masterstudiengang ausreicht, vielmehr fördert der Bologna-Prozess auch die Spezialisierung und Differenzierung der einzelnen Hochschulen (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14 ff.;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.1203 - juris Rn. 22).
- VG München, 03.03.2015 - M 3 E 14.5094
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung
Es steht den Hochschulen im Rahmen ihrer Lehr- und Wissenschaftsfreiheit frei, die Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs zu bestimmen; diese Anforderungen müssen nicht so gehalten sein, dass die dafür erforderlichen Kompetenzen in jedem vorgängigen Bachelorstudiengang vermittelt werden, vielmehr dürfen die verschiedenen Hochschulen im Rahmen der ihnen zustehenden Lehr- und Wissenschaftsfreiheit bei der Ausgestaltung der von ihnen angebotenen Studiengänge unterschiedliche Schwerpunkte setzen (vgl. z.B. zuletzt BayVGH, B. v. 3.2.2014 - Az. 7 CE 13.2131 - Rn 14 f).Der Bologna-Prozess fordert nicht, dass jeder Abschluss auf einem bestimmten Gebiet als Voraussetzung eines Masterstudiengangs ausreicht; vielmehr fördert er gerade auch die Spezialisierung und Differenzierung der einzelnen Hochschulen (BayVGH, B. v. 3.2.2014 - a.a.O. - Rn 17).
- VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 3 E 14.1298
Einstweiliger Rechtsschutz; Masterstudiengang "Informationsorientierte …
Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).Das heißt, die Hochschulen dürfen Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).
- VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 3 E 14.1299
Einstweiliger Rechtsschutz; Masterstudiengang "Informationsorientierte …
Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).Das heißt, die Hochschulen dürfen Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406
Zulassung zum Masterstudium "Management"
- VGH Bayern, 06.02.2014 - 7 CE 13.2222
Deutsche Sprachkenntnisse gemäß Stufe C1 des CEFR als Voraussetzung der Zulassung …
- VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Versagung der Studienzulassung eines ungeeigneten behinderten Studierenden
- VG München, 20.04.2015 - M 3 E 14.4294
Zugang zum Masterstudium
- VG Bayreuth, 12.04.2023 - B 8 K 22.1060
Kein Anspruch auf Zulassung bei Nichterfüllen der weiteren Zugangsvoraussetzungen …
- VG Bayreuth, 09.10.2020 - B 8 E 20.802
Bestimmtheit der Kriterien für die Eignungsfeststellung
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