Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 CE 13.2131   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1569
VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 CE 13.2131 (https://dejure.org/2014,1569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2014 - 7 CE 13.2131 (https://dejure.org/2014,1569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 7 CE 13.2131 (https://dejure.org/2014,1569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag auf vorläufige Zulassung zu Masterstudiengang im Wege der einstweiligen Anordnung;Nachweis einer studiengangspezifischen Eignung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG
    Hochschulrecht: Masterzugang | Zugang zum konsekutiven Masterstudium ; Eignungsverfahren ; Betriebswirtschaftslehre ; Mathematik ; Statistische Methoden ; ECTS-Leistungspunkte Bologna-Prozess ; Lehr- und Wissenschaftsfreiheit

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 43 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG
    Hochschulrecht: Masterzugang | Zugang zum konsekutiven Masterstudium ; Eignungsverfahren ; Betriebswirtschaftslehre ; Mathematik ; Statistische Methoden ; ECTS-Leistungspunkte Bologna-Prozess ; Lehr- und Wissenschaftsfreiheit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 47185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779

    Hochschulrecht: Zugang zum Masterstudium

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 CE 13.2131
    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (BayVGH, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG München, 26.02.2015 - M 3 K 13.5170

    Erfolglose Klage auf Zulassung zum Masterstudiengang Produktion und Logistik an …

    Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 2014 - 7 CE 13.2131 - überzeuge nicht, in der Entscheidung werde keine Abwägung der beteiligten Grundrechte und keine Verhältnismäßigkeits- und Geeignetheitsprüfung i.S.d. Art. 20 Abs. 1 und 3 GG vorgenommen, die jedoch verfassungsrechtlich zwingend geboten sei.

    Die für den Zugang zu einem Masterstudiengang festgesetzten Zulassungsvoraussetzungen sind grundsätzlich keine objektiven Beschränkungen der Ausbildungsfreiheit, sondern subjektive, in der Person des Studienbewerbers liegende Eignungsanforderungen, die daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sind, ohne dass damit die auch für einen Masterstudiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (BayVGH, B. v. 4.2.2014 - 7 CE 13.2131 Rn 13 unter Hinweis auf BayVGH, B. v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - Rn 19).

    Es steht den Hochschulen im Rahmen ihrer Lehr- und Wissenschaftsfreiheit frei, die Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs zu bestimmen; diese Anforderungen müssen nicht so gehalten sein, dass die dafür erforderlichen Kompetenzen in jedem vorgängigen Bachelorstudiengang vermittelt werden, vielmehr dürfen die verschiedenen Hochschulen im Rahmen der ihnen zustehenden Lehr- und Wissenschaftsfreiheit bei der Ausgestaltung der von ihnen angebotenen Studiengänge unterschiedliche Schwerpunkte setzen (vgl. z.B. zuletzt BayVGH, B. v. 3.2.2014 - Az. 7 CE 13.2131 - Rn 14 f).

    Der Bologna-Prozess fordert nicht, dass jeder Abschluss auf einem bestimmten Gebiet als Voraussetzung eines Masterstudiengangs ausreicht; vielmehr fördert er gerade auch die Spezialisierung und Differenzierung der einzelnen Hochschulen (BayVGH v.3.2.2014 - a.a.O. - Rn 17).

  • VGH Bayern, 09.09.2014 - 7 CE 14.1059

    Vergleichbarkeit eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit …

    Diese Anliegen verkörpern ein gewichtiges Gemeinschaftsgut (BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13, B.v. 13.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 22 f.;… VerfGH Berlin, B.v. 19.6.2013 - 150/12 - juris Rn. 48; OVG NW, B.v. 18.4.2012 - 13 B 52/12 - NVwZ-RR 2012, 519).

    Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 31, B.v. 11.1.2010 - 7 CE 09.2804 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 02.09.2014 - 7 CE 14.1203

    Zugang zum Masterstudiengang "Produktion und Logistik"; Nachweis der …

    Diese Anliegen verkörpern ein gewichtiges Gemeinschaftsgut (BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 juris Rn. 22 f.;… VerfGH Berlin, B.v. 19.6.2013 - 150/12 juris Rn. 48; OVG NW, B.v. 18.4.2012 - 13 B 52/12 - NVwZ-RR 2012, 519).

    Vor allem dann, wenn die Eignungsfeststellung Prüfungscharakter hat, können die Vorgaben des Art. 61 Abs. 3 BayHSchG für Hochschulprüfungen als Richtschnur für den notwendigen Regelungsinhalt herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14, B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 31, B.v. 11.1.2010 - 7 CE 09.2804 - juris Rn. 18).

  • VG Augsburg, 17.03.2015 - Au 3 E 15.300

    Einstweiliger Rechtsschutz; Masterstudiengang "Informationsorientierte …

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Hieraus folgt, dass die Hochschulen Qualifikationsnachweise fordern dürfen, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).

  • VG Augsburg, 23.09.2015 - Au 3 K 15.1108

    Prozesskostenhilfe

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Hieraus folgt, dass die Hochschulen Qualifikationsnachweise fordern dürfen, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (…siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.6.2015 - 7 CE 15.729 - juris Rn. 2; B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).

  • VG München, 13.02.2015 - M 3 E 14.4238

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung

    Es steht den Hochschulen im Rahmen ihrer Lehr- und Wissenschaftsfreiheit frei, die Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs zu bestimmen; diese Anforderungen müssen nicht so gehalten sein, dass die dafür erforderlichen Kompetenzen in jedem vorgängigen Bachelorstudiengang vermittelt werden, vielmehr dürfen die verschiedenen Hochschulen im Rahmen der ihnen zustehenden Lehr- und Wissenschaftsfreiheit bei der Ausgestaltung der von ihnen angebotenen Studiengänge unterschiedliche Schwerpunkte setzen (vgl. z.B. zuletzt BayVGH, B. v. 3.2.2014 - Az. 7 CE 13.2131 - Rn 14 f).

    Der Bologna-Prozess fordert nicht, dass jeder Abschluss auf einem bestimmten Gebiet als Voraussetzung eines Masterstudiengangs ausreicht; vielmehr fördert er gerade auch die Spezialisierung und Differenzierung der einzelnen Hochschulen (BayVGH, B. v. 3.2.2014 - a.a.O. - Rn 17).

  • VG München, 29.09.2023 - M 4 E 23.3024

    Eignungsprüfung, Zulassung zum Masterstudiengang Management and Technology …

    Dabei müssen die Hochschulen sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung hinreichend klar festlegen (…BayVGH, B.v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 - juris Rn. 20;… B.v. 6.2.2014 - 7 CE 13.2222 - juris Rn. 14; B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14).

    Der Bologna-Prozess fordert nicht, dass jeder Abschluss eines grundständigen Studiums auf einem bestimmten Gebiet als Zugangsvoraussetzung zu einem konsekutiven Masterstudiengang ausreicht, vielmehr fördert der Bologna-Prozess auch die Spezialisierung und Differenzierung der einzelnen Hochschulen (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14 ff.;… B.v. 2.9.2014 - 7 CE 14.1203 - juris Rn. 22).

  • VG München, 03.03.2015 - M 3 E 14.5094

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung

    Es steht den Hochschulen im Rahmen ihrer Lehr- und Wissenschaftsfreiheit frei, die Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs zu bestimmen; diese Anforderungen müssen nicht so gehalten sein, dass die dafür erforderlichen Kompetenzen in jedem vorgängigen Bachelorstudiengang vermittelt werden, vielmehr dürfen die verschiedenen Hochschulen im Rahmen der ihnen zustehenden Lehr- und Wissenschaftsfreiheit bei der Ausgestaltung der von ihnen angebotenen Studiengänge unterschiedliche Schwerpunkte setzen (vgl. z.B. zuletzt BayVGH, B. v. 3.2.2014 - Az. 7 CE 13.2131 - Rn 14 f).

    Der Bologna-Prozess fordert nicht, dass jeder Abschluss auf einem bestimmten Gebiet als Voraussetzung eines Masterstudiengangs ausreicht; vielmehr fördert er gerade auch die Spezialisierung und Differenzierung der einzelnen Hochschulen (BayVGH, B. v. 3.2.2014 - a.a.O. - Rn 17).

  • VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 3 E 14.1298

    Einstweiliger Rechtsschutz; Masterstudiengang "Informationsorientierte …

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das heißt, die Hochschulen dürfen Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).

  • VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 3 E 14.1299

    Einstweiliger Rechtsschutz; Masterstudiengang "Informationsorientierte …

    Entsprechende Zugangsbeschränkungen sind daher mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar, ohne dass damit die auch für einen Master-Studiengang gewährleistete Freiheit der Wahl der Berufsausbildung unzulässig eingeschränkt wäre (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 13;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das heißt, die Hochschulen dürfen Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerber den Anforderungen des von den Hochschulen konzipierten Studiengangs gerecht werden und bei den Bewerbern die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf die Anforderungen erfolgreich abschließen können (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 CE 13.2131 - juris Rn. 14;… B.v. 18.3.2013 - 7 CS 12.1779 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406

    Zulassung zum Masterstudium "Management"

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 7 CE 13.2222

    Deutsche Sprachkenntnisse gemäß Stufe C1 des CEFR als Voraussetzung der Zulassung …

  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072

    Versagung der Studienzulassung eines ungeeigneten behinderten Studierenden

  • VG München, 20.04.2015 - M 3 E 14.4294

    Zugang zum Masterstudium

  • VG Bayreuth, 12.04.2023 - B 8 K 22.1060

    Kein Anspruch auf Zulassung bei Nichterfüllen der weiteren Zugangsvoraussetzungen …

  • VG Bayreuth, 09.10.2020 - B 8 E 20.802

    Bestimmtheit der Kriterien für die Eignungsfeststellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht