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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 271/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3279
BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 271/13 (https://dejure.org/2014,3279)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2014 - VIII ZR 271/13 (https://dejure.org/2014,3279)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13 (https://dejure.org/2014,3279)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 4854
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; …

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 271/13
    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung aller Umstände die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (…BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, aaO Rn. 13; vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; jeweils mwN).

    d) Die Einholung dienstlicher Erklärungen der abgelehnten Richter (§ 44 Abs. 3 ZPO) war vorliegend deshalb entbehrlich, weil das vom Beklagten beanstandete Verhalten schon nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, aaO Rn. 12).

  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen …

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 271/13
    Für ein Ablehnungsgesuch, das gegen einen Richter gerichtet ist, dessen weitere Mitwirkung ohnehin nicht mehr in Betracht kommt, weil er durch Eintritt in den Ruhestand aus dem Spruchkörper ausgeschieden ist, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, NJW 2011, 1358 Rn. 10 mwN).

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung aller Umstände die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, aaO Rn. 13;… vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; jeweils mwN).

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 271/13
    Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Ablehnenden scheiden dagegen als Ablehnungsgründe aus (BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 27/03, NJW-RR 2003, 1220, unter II 2 a).
  • BVerfG, 03.03.2025 - 1 BvR 750/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend die Ablehnung von Richtern wegen …

    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (vgl. BGHZ 226, 350 ; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13 - jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der …

    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 7;… vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 4;… vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9;… vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 Rn. 11; jeweils mwN).

    Rn. 43 d) Die Einholung dienstlicher Erklärungen der oben genannten abgelehnten Richter (§ 44 Abs. 3 ZPO) war bereits deshalb entbehrlich, weil das vom Kläger beanstandete Verhalten aus den vorstehend genannten Gründen schon nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 12; vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 12;… vom 10. Oktober 2017 - III ZA 12/17, juris Rn. 5).

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 40/20

    Ablehnungsgesuche gegen Diesel-Richter zurückgewiesen

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.;… vgl. zB BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, WM 2020, 1991 Rn. 34;… vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, BeckRS 2018, 5603 Rn. 4;… vom 10. Oktober 2017 - III ZA 12/17, BeckRS 2017, 128558 Rn. 3 und vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, BeckRS 2014, 4854 Rn. 7; jeweils mwN).
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