Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.12.2013 - 1 U 184/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anspruch auf Beratungshonorar gegenüber Betriebsräten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Beratungshonorar gegenüber Betriebsräten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 4909
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.04.2009 - VII ZR 164/07
Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Zeithonorars für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2013 - 1 U 184/10
Rn. 18 d) Der Anspruch auf ein Zeithonorar wird allein mit dem Nachweis der aufgewendeten Arbeitszeit begründet; der Einwand des Auftraggebers, der Auftragnehmer habe unnötigen, unverhältnismäßigen Aufwand betrieben, ist auf einen Schadensersatzanspruch gerichtet, für den der Auftraggeber darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. für einen Werkvertrag BGH, Urt. v. 17.04.2009 - VII ZR 164/07, BauR 2009, 1162 ff., Tz. 33 ff.). - BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11
Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2013 - 1 U 184/10
Der BGH hat auf die seitens des Senats zugelassene Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten zu 3. mit Urteil vom 25.10.2012 (III ZR 266/11, NJW 2013, 464 ff.) das Senatsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
- LAG Hessen, 13.05.2019 - 16 TaBV 206/18
1. Gegenüber einer Klage aus abgetretenem Recht handelt es sich bei einer …
Der Antragsteller verfügt über einen rechtskräftigen Titel gegen den Betriebsrat auf Zahlung von 83.752,20 ? nebst Zinsen (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2013 - 1 U 184/10 , Anl. A3 Anlagenband).Der Anspruch aus dem Grundverhältnis (Beratervertrag, § 611 BGB i.V.m. § 111 S. 2 BetrVG) i.H.v. 83.752,20 ? nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25. März 2010 steht aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2013 -1 U 184/10 - rechtskräftig fest.
Diesen erlangte er erst mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2013 -1 U 184/10 .
- OLG Stuttgart, 28.06.2017 - 4 U 36/17
Amtspflichtverletzung bei Abstempelung eines nicht mit dem Kennzeichen …
2 ZPO die Erklärungen und Handlungen des Streithelfers nicht mit den Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen dürfen, wobei sich ein Widerspruch der Hauptpartei sowohl aus einer ausdrücklichen Erklärung als auch aus ihrem Gesamtverhalten im Prozess ergeben kann (…Musielak/Voit ZPO/Weth a.a.O. § 67 Rn. 9; vgl. auch OLG Nürnberg Urteil vom 09.05.2012 - 12 U 1247/11, BeckRS 2012, 10956; OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 16.12.2013 - 1 U 184/10, BeckRS 2014, 4909).
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