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| OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 60 PV 13.13 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. April 2014 - 60 PV 13.13 (https://dejure.org/2014,21046)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Weitergeltung bzw. Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 74 PersVG BE, § 73 BPersVG, § 77 Abs 6 BetrVG, § 4 Abs 5 TVG
Dienstvereinbarung; Kündigung; Weitergeltung; Nachwirkung; Schriftform; Vertragsauslegung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.04.2013 - 60 K 2.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 60 PV 13.13
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 55089
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00
Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 60 PV 13.13
Hierbei ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen in den Dienstvereinbarungen von Bedeutung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 -, juris Rn. 28 f.). - BVerwG, 01.09.2004 - 6 P 3.04
Beteiligung der Personalvertretung; Mitwirkung beim Erlass von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 60 PV 13.13
Sie schaffen als Akte dienststelleninterner Rechtssetzung für die Dienststelle und deren Dienstkräfte unmittelbar geltendes Recht in der Weise, dass alle gegenwärtigen und künftigen in der Dienststelle beschäftigten Dienstkräfte vom Dienststellenleiter nach deren Vorschriften behandelt werden müssen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 2004 - BVerwG 6 P 3.04 -, juris Rn. 25). - BAG, 16.03.1956 - GS 1/55
Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 60 PV 13.13
Diese Bestimmung ordnet für den Tarifvertrag die Nachwirkung ausdrücklich an; es ist aber kein Grund einzusehen, diese Bestimmung auf das Recht der Betriebsvereinbarung zu übertragen, für die es an einer ausdrücklichen entsprechenden Regelung fehlt (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 1956 - GS 1/55 -, juris Rn. 15). - BVerwG, 06.10.2010 - 6 PB 11.10
Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 60 PV 13.13
Denn ihr Abschluss kann durch die Personalräte nicht erzwungen werden (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 6 PB 11.10 -, juris Rn. 8).
- LAG Köln, 05.02.2026 - 8 SLa 397/25
Dienstliche Beurteilung entscheidet - Dokumentationspflicht im Auswahlvermerk …
Es handelt sich damit um eine Dienstvereinbarung im Sinne des § 63 BPersVG die für die Dienststelle und deren Beschäftigten unmittelbar geltendes Recht schafft (zur rechtlichen Wirkung: BVerwG AP BPersVG § 75 Nr. 84; NVwZ 2008, 801; OVG Bln-Bbg BeckRS 2014, 55089;… SächsOVG Urt. v. 2.12.2013 - 2 A 380/13;… BeckOK BPersVG/Ricken, 23. Ed. 1.2.2026, BPersVG § 63 Rn. 2, beck-online).
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