Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-359/11, C-400/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9155
Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-359/11, C-400/11 (https://dejure.org/2014,9155)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.05.2014 - C-359/11, C-400/11 (https://dejure.org/2014,9155)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - C-359/11, C-400/11 (https://dejure.org/2014,9155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schulz und Egbringhoff

    Richtlinie 2003/54/EG - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55/EG - Erdgasbinnenmarkt - Verträge zwischen Versorgern und Kunden aufgrund von nationalen Rechtsvorschriften - Grundversorgungsverpflichtung - Allgemeine Vertragsbedingungen - Einseitige Änderung des ...

  • EU-Kommission
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2003/54/EG - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55/EG - Erdgasbinnenmarkt - Verträge zwischen Versorgern und Kunden aufgrund von nationalen Rechtsvorschriften - Grundversorgungsverpflichtung - Allgemeine Vertragsbedingungen - Einseitige Änderung des ...

  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 80883
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-359/11
    Im Urteil RWE Vertrieb wurde für besonders bedeutsam gehalten, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluss vom Gewerbetreibenden über den Inhalt der in Rede stehenden Bestimmungen - bzw. vor allem über die sich hieraus ergebenden Rechte - unterrichtet wird{FN-VERWEIS:23}.

    Rn. 51 Wie oben näher ausgeführt, hat der Gerichtshof im Urteil RWE Vertrieb entschieden, dass Informationen zu Anlass, Voraussetzungen und Umfang künftiger Preiserhöhungen vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen sind.

    Zweitens gibt es, wie ich oben näher ausgeführt habe, keinen objektiven Grund, der es rechtfertigen würde, die Geltung der Stellungnahme des Gerichtshofs im Urteil RWE Vertrieb auf Fallgestaltungen zu erstrecken, auf die die Richtlinie 93/13 nicht anwendbar ist.

    {FN:7} - Urteil vom 21. März 2013, RWE Vertrieb (C-92/11).

    {FN:22} - Urteil RWE Vertrieb, Rn. 55 und Tenor des Urteils.

    {FN:24} - Siehe Urteil RWE Vertrieb, Rn. 17 und 18.

    {FN:28} - Urteil RWE Vertrieb, Rn. 28. Vgl. auch Nr. 47 der Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in derselben Rechtssache.

    {FN:37} - Urteil RWE Vertrieb, Rn. 28.

    {FN:44} - Urteil RWE Vertrieb, Rn. 60.

  • EuGH, 14.03.2013 - C-415/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-359/11
    Vgl. hierzu Urteil vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-338/11

    Das Recht der Union steht französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-359/11
    {FN:43} - Vgl. beispielsweise Urteil vom 10. Mai 2012, FIM Santander Top 25 Euro (C-338/11 bis C-347/11, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.04.2010 - C-265/08

    Federutility u.a. - Richtlinie 2003/55/EG - Erdgasbinnenmarkt - Staatliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-359/11
    Vgl. für die Erdgasrichtlinie Urteil vom 20. April 2010, Federutility u. a. (C-265/08, Slg. 2010, I-3377, Rn. 20 ff.).
  • OLG Hamm, 07.09.2017 - 2 U 24/17
    Der Verbraucherschutz ist zwar nicht das Hauptziel (vgl. Schlussantrag d. Generalanwalts zu EUGH C-359/11 u. C-400/11, BeckRS 2014, 80883 Rn.59), aber auch nicht nur ein Reflex der auf die Marktliberalisierung zugeschnittenen Richtlinien.

    Rn. 38 Ausführlich und differenziert setzt sich der Generalanwalt beim EuGH in seinem Schlussantrag vom 08.05.2014 (BeckRS 2014, 80883) zu den vom EuGH entschiedenen Rechtssachen C-359/11 u. C-400/11 (= NJW 2015, 849) mit den sich aus dem Transparenzerfordernis ergebenden Pflichten der Versorgungsunternehmen auseinander (…BeckRS a.a.O. Rn.57 ff).

    Er misst dem Transparenzerfordernis die Funktion zu, dass Versorger ihren Kunden "hinreichende Informationen" zu Anlass, Voraussetzungen und Umfang von Preisänderungen "offenlegen" müssen (BeckRS 2014, 80883 Rn.60, 62), damit der Kunde seine Rechte - den Vertrag ggfs. zu kündigen oder der Preiserhöhung zu widersprechen - effektiv wahrnehmen kann, wobei diese Informationen "ohne Zweifel … von vorrangiger Bedeutung für einen Kunden [sind], der zu entscheiden hat, ob er einer Preiserhöhung widerspricht oder nicht" (BeckRS 2014, 80883 Rn.60).In Ansehung dessen, dass eine herausragende Bedeutung der Informationen zu Anlass, Voraussetzungen und Umfang von Preisänderungen gesehen wird, zieht der Senat den Schluss, dass diese Informationen in übersichtlicher Form, exakt und inhaltlich korrekt an den Kunden weitergegeben werden müssen.

    Dieses Ermessen darf sich nur nicht darin erschöpfen, dem Verbraucher kein Instrument zur Verfügung zu stellen, um dem einseitigen Preiserhöhungsrecht des Versorgers entgegen treten zu können (BeckRS 2014, 80883 Rn.63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2016 - C-41/15

    Dowling u.a. - Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG - Schutz der …

    {FN:44} - Vgl. als Beispiel für die hierfür bestehende hohe Hürde Urteil vom 23. November 2014, Schulz und Egbringhoff (C-359/11 und C-400/11, EU:C:2014:2317, Rn. 54 bis 64), unter Berücksichtigung meiner Schlussanträge in dieser Rechtssache (EU:C:2014:319, Nrn. 69 bis 77).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht