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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2341
BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14 (https://dejure.org/2015,2341)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2015 - III ZR 62/14 (https://dejure.org/2015,2341)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - III ZR 62/14 (https://dejure.org/2015,2341)
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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die insgesamt abgewiesene Stufenklage - und der Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 3149
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 296/91

    Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14
    Wird eine Stufenklage aber wegen Fehlens einer materiell-rechtlichen Grundlage für die mit ihr verfolgten Leistungsansprüche insgesamt abgewiesen, ist nicht der Wert der Auskunft, sondern der Wert des Leistungsanspruchs selbst maßgeblich (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. März 1992 - I ZR 296/91, MDR 1992, 1091, 1092 und vom 1. Oktober 2001 - II ZR 217/01, NJW 2002, 71;… siehe auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 5107).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04

    Streitwert einer Auskunftsklage

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14
    Zwar verweist der Kläger zu Recht darauf, dass der Streitwert eines Auskunftsanspruchs nur mit einem nach § 3 ZPO zu schätzenden Teilwert der Hauptsache zu bewerten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, NJW 1997, 1016 und vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04, FamRZ 2006, 619).
  • BGH, 01.10.2001 - II ZR 217/01

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14
    Wird eine Stufenklage aber wegen Fehlens einer materiell-rechtlichen Grundlage für die mit ihr verfolgten Leistungsansprüche insgesamt abgewiesen, ist nicht der Wert der Auskunft, sondern der Wert des Leistungsanspruchs selbst maßgeblich (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. März 1992 - I ZR 296/91, MDR 1992, 1091, 1092 und vom 1. Oktober 2001 - II ZR 217/01, NJW 2002, 71;… siehe auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 5107).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 67/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines im Rahmen einer Stufenklage geltend …

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14
    Diese geschieht nach objektiven Anhaltspunkten, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92, FamRZ 1993, 1189 …und Beschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.01.1997 - XII ZR 307/95

    Bemessung des Rechtsmittelstreitwerts bei Abweisung eines unterhaltsrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14
    Zwar verweist der Kläger zu Recht darauf, dass der Streitwert eines Auskunftsanspruchs nur mit einem nach § 3 ZPO zu schätzenden Teilwert der Hauptsache zu bewerten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, NJW 1997, 1016 und vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04, FamRZ 2006, 619).
  • BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14
    Diese geschieht nach objektiven Anhaltspunkten, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92, FamRZ 1993, 1189 und Beschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06, juris Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 6 U 133/12

    Zulässigkeit einer Klage: Ladungsfähige Anschrift des Klägers als …

    Auszug aus BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14
    Mit Beschluss vom 18. Dezember 2014 hat der Senat, nachdem der Kläger die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das am 28. Januar 2014 verkündete Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (6 U 133/12) im Hinblick auf die Beklagte zu 2 zurückgenommen hat, den Kläger dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt und im Übrigen die Beschwerde des Klägers bezüglich des Beklagten zu 1 zurückgewiesen.
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer …

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen von Gewinnabschöpfungsklagen nach § 10 UWG zunächst allein der Auskunftsanspruch rechtshängig gemacht werden kann; der Streitwert einer solchen Auskunftsklage beträgt in der Regel - wie vorliegend - nur einen Bruchteil des Leistungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2 mwN;… Beschluss vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, juris Rn. 9).
  • BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 7/18 R

    Krankenversicherung - gesetzlich Versicherter - Erkrankung im Ausland - …

    Wird eine Stufenklage wegen Fehlens einer materiell-rechtlichen Grundlage für die mit ihr verfolgten Leistungsansprüche insgesamt abgewiesen, ist nicht der Wert der Auskunft, sondern der Wert des Leistungsanspruchs selbst maßgeblich (stRspr, vgl zB BGH Beschluss vom 4.2.2015 - III ZR 62/14 - Juris RdNr 2).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen von Gewinnabschöpfungsklagen nach § 10 UWG zunächst allein der Auskunftsanspruch rechtshängig gemacht werden kann; der Streitwert einer solchen Auskunftsklage beträgt in der Regel - wie vorliegend - nur einen Bruchteil des Leistungsanspruchs (vgl. BGH, Beschl. v. 04.02.2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2 mwN;… Beschl. v. 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, juris Rn. 9).".

    Es ist insoweit anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (vgl. BGH, Beschl. v. 04.02.2015 - III ZR 62/14, BeckRS 2015, 3149 Rn. 2, m.w.N.).

    Der Wert des Auskunftsanspruchs ist allerdings nicht identisch mit dem Leistungsanspruch, sondern in der Regel nur mit einem Teilwert des Anspruchs zu bemessen, dessen Durchsetzung die verlangte Information dienen soll (…BGH, NZG 2016, 114 Rn. 8; BGH, Beschl. v. 04.02.2015 - III ZR 62/14, BeckRS 2015, 3149 Rn. 2).

  • OLG Stuttgart, 16.06.2016 - 7 U 35/16

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung der Vereinbarung eines unverfallbaren …

    Rn. 70 Weist wie hier das Erstgericht über den Auskunftsantrag hinaus die Stufenklage wegen Fehlens einer materiell-rechtlichen Grundlage für die mit ihr verfolgten Ansprüche insgesamt ab, so bestimmt sich die Beschwer des Klägers nach dem vollen Wert des Leistungsanspruchs, da mit der Entscheidung auch der Leistungsanspruch rechtskraftfähig aberkannt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 04.02.2015, III ZR 62/14 - juris; BGH NJW 2002, 71; Schneider/Herget: Streitwertkommentar.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 26 Ta 6017/22

    Gegenstandswert - Stufenklage - Anwaltsgebühr

    Wertbestimmend für die Berechnung der erstinstanzlichen Gebühren ist das klägerische Interesse (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Februar 2014 - 6012/14, Nr. 1), wobei es - da der Leistungsanspruch bei Einreichung der Stufenklage mangels Auskunft nicht exakt beziffert werden kann - einer Schätzung nach § 3 ZPO bedarf (vgl. BGH 4. Februar 2015 - III ZR 62/14, Rn. 2, mwN; TZA/Ziemann 1 A 487; Nissen/Elzer, MDR 2021, 1161).

    Eine Grenze bilden nur nicht nachvollziehbare Wunschvorstellungen der klagenden Partei, die in ihrem Tatsachenvortrag keine Grundlage finden (vgl. BGH 4. Februar 2015 - III ZR 62/14, Rn. 2, mwN; TZA/Ziemann 1 A 487; Nissen/Elzer, MDR 2021, 1161).

  • OLG Nürnberg, 15.02.2022 - 3 U 2794/21

    Markenmäßige Verwendung einer Wortmarke mit beschreibenden Anklängen

    Rn. 66 Wenn bei einer Stufenklage dem Auskunftsersuchen durch die erste Instanz stattgegeben wurde, gelangt auf Berufung der Beklagtenpartei lediglich der Auskunftsanspruch in die zwei Instanz (vgl. BGH, Beschluss vom 04.02.2015 - III ZR 62/14, Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23

    Festsetzung des Gebührenwerts einer Stufenklage

    Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875; Beschluss vom 4. Februar 2015 - III ZR 62/14, juris;… Assmann, in: Wieczorek/Schütze, a.a.O., § 254 Rn. 86).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2025 - 11 UF 123/24

    Beginn der Verjährung eines güterrechtlichen Anspruchs

    Da der Antragstellerin durch die Entscheidung über den Stufenantrag insgesamt die Dispositionsbefugnis über den Hauptanspruch entzogen wurde, war der Wert des Verfahrens aus dem gesamten Umfang des Stufenantrags zu bemessen, ebenso der Wert der Beschwer (BGH MDR 1992, 1091; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2015 - III ZR 62/14 -, juris).
  • BGH, 17.05.2022 - II ZR 100/21

    Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde

    Rn. 10 aa) Insoweit ist, da die im Wege der Stufenklage verfolgten Anträge wegen Fehlens einer materiell-rechtlichen Grundlage für die mit ihr verfolgten Leistungsansprüche insgesamt abgewiesen wurden, keine Addition der Werte von Auskunfts- und Leistungsanspruch vorzunehmen, sondern (nur) der Wert des Leistungsanspruchs maßgeblich, wobei es, da der Leistungsanspruch bei Einreichung der Stufenklage mangels Auskunft nicht exakt beziffert werden kann, einer Schätzung nach § 3 ZPO bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2 mwN).

    Eine Grenze bilden nicht nachvollziehbare Wunschvorstellungen eines Klägers, die in seinem Tatsachenvortrag keine Grundlage finden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2 mwN).

  • OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23

    Streitwert einer Stufenklage im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen in der …

    Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.06.2012 - X ZR 104/09, juris Rn. 6 und vom 04.02.2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2;… Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 5. Aufl, § 254 Rn. 86).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 26 Ta 6004/22

    Bewertung eines Auskunftsantrags (Buchauszug) - Gegenstandswert - Stufenklage - …

  • BGH, 26.11.2020 - V ZR 87/20

    Abstellen auf den Wert des Hauptanspruchs bei der vollständigen Abweisung der …

  • BGH, 10.09.2024 - XI ZR 177/23
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2023 - 26 Ta 6027/23

    Streitwert bei Anträgen, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen betreffen - …

  • KG, 12.03.2024 - 14 U 57/23

    Auskunftsanspruch eines Versicherten auf Vorlage von Informationsschreiben über …

  • BGH, 10.09.2024 - XI ZB 19/23
  • KG, 06.12.2023 - 23 W 16/23

    Streitwert einer Stufenklage bei Streit um Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in …

  • OLG Köln, 31.07.2025 - 19 W 20/25
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