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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1324
OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,1324)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,1324)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,1324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Zweidrittelentlassung, Freistellungstage, Anrechnung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 57 Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 311 Abs 3 S 1 StPO, § 43 Abs 6 S 1 StVollzG, § 43 Abs 9 StVollzG
    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anrechnung von Freistellungstagen bei der Berechnung des Halb- oder Zweidrittelzeitpunkts; Beschwerde gegen einen nach Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft geänderten Beschluss der Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zwei-Drittel sind Zwei-Drittel, oder: Vorverbüßen geht nicht.

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Vorverlegung des Halb- oder Zweidrittel-Strafzeitpunkts durch erworbene Freistellungstage des Gefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung eines Verurteilten aus dem Strafvollzug mit Erreichen des Zweidrittelzeitpunkts unter Anrechnung nach § 43 Abs. 6 StVollzG erworbener Freistellungstage auf den Entlassungszeitpunkt; Rechtmäßigkeit der Vorverlegung des errechneten Halb- oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 189
  • BeckRS 2015, 3632
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Rn. 16 (1) Zwar trifft es - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme abgestellt hat - zu, dass die sofortige Beschwerde eines Verurteilten, mit der dieser sich gegen die Ablehnung seiner bedingten Entlassung aus der Strafhaft wendet, nach vollständiger Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe prozessual überholt ist (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 592 - Rn. 1 nach juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Vor § 296 Rn. 17).
  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 276/10

    Änderung der Urteilsformel nach Verkündung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Insoweit ist aber anerkannt, dass derartige unzulässige Berichtigungsbeschlüsse unwirksam und für das Revisionsgericht unbeachtlich sind (…vgl. BGH NStZ 1991, 195 - Rn. 5 f. nach juris; Beschl. vom 04.08.2010 - 3 StR 276/10, Rn. 2 nach juris;… Beschl. v. 21.12.2010 - 3 StR 440/10, Rn. 1 nach juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 268 Rn. 12;… KK-Ott, § 260 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 1 Ws 701/99

    Kosten des Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Rn. 23 3. Da die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel lediglich ihrer Aufgabe genügen wollte, die erstinstanzliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen - wofür die Kostenvorschriften der Strafprozessordnung (§§ 464 ff. StPO, insb. § 473 StPO) keine Regelung enthalten -, sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten darin entstandenen notwendigen Auslagen aus Gründen der Gerechtigkeit der Landeskasse aufzuerlegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 223, 224;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 473 Rn. 17;… KK-Gieg, a. a. O., § 473 Rn. 5).
  • OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Die Anrechnung bedeutet, dass die Dauer der Strafverbüßung um die Anzahl der nach § 43 Abs. 6 Satz 1 StVollzG erworbenen Freistellungstage abgekürzt, der Entlassungszeitpunkt also vorverlegt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. April 2006 - 1 Ws 67/06 - und vom 29. September 2006 - 1 Ws 210/06 - KG NStZ 2004, 228, 229;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 43 Rdnr. 4).
  • BGH, 21.12.2010 - 3 StR 440/10

    Unzulässige Berichtigung der Urteilsformel (Fassungsversehen; Schreibfehler; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Insoweit ist aber anerkannt, dass derartige unzulässige Berichtigungsbeschlüsse unwirksam und für das Revisionsgericht unbeachtlich sind (…vgl. BGH NStZ 1991, 195 - Rn. 5 f. nach juris;… Beschl. vom 04.08.2010 - 3 StR 276/10, Rn. 2 nach juris; Beschl. v. 21.12.2010 - 3 StR 440/10, Rn. 1 nach juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 268 Rn. 12;… KK-Ott, § 260 Rn. 13).
  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Die Anrechnung bedeutet, dass die Dauer der Strafverbüßung um die Anzahl der nach § 43 Abs. 6 Satz 1 StVollzG erworbenen Freistellungstage abgekürzt, der Entlassungszeitpunkt also vorverlegt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. April 2006 - 1 Ws 67/06 - und vom 29. September 2006 - 1 Ws 210/06 - KG NStZ 2004, 228, 229;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 43 Rdnr. 4).
  • KG, 18.03.2009 - 2 Ws 96/09

    Strafvollzug: Anrechnung von Freistellungstagen auf Werk- und Nichtwerktage bei …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme des Strafvollzugs, so dass sie keine Auswirkungen auf die Berechnung des Halb- oder Zweidrittel-Strafzeitpunkts im Sinne des § 57 StGB hat (vgl. KG NStZ-RR 2009, 390 f. - Rn. 9 f.;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 43 Rn. 25).
  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21

    Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender …

    Diese Rechtsprechung bezieht sich aber entweder auf anders gelagerte Fallkonstellationen (BGH Beschl. v. 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 = BeckRS 2011, 1830: Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wurde, trotz fehlender Verwerfungskompetenz; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 = BeckRS 20153, 3632: eigeninitiative Abänderung einer eigenen Entscheidung ohne eingelegtes Rechtsmittel) oder steht in Widerspruch zu dem oben dargestellten Ausnahmecharakter einer völligen rechtlichen Unbeachtlichkeit richterlicher Entscheidungen.
  • OLG Frankfurt, 30.08.2022 - 3 Ws 319/22

    Nichtigkeit eines richterlichen Aufhebungsbeschlusses

    Der Senat folgt diesbezüglich der für die vorliegende Konstellation wohl bislang einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BGH Beschluss vom 22. Dezember 2010 BeckRS 2011, 01830 - wenn auch für eine abweichende Konstellation - OLG Hamm , Beschluss vom 22. Februar 2017 BeckRS 2017, 108088 - gleichgelagerter Fall - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2015 BeckRS 2015, 3632;… zustimmend BeckOK StPO/Cirener § 311 Rn. 7;… KMR/StPO/Albrecht § 311 Rn. 6).

    Darüber herrscht angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift des § 311 Abs. 3 StPO zu Recht Einigkeit (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2015 BeckRS 2015, 3632 Rn. 5 m. w. N.;… Meyer-Goßner/Schmitt a. a. O. vor § 296 Rn. 24 a. E.;… § 311 Rn. 5;… Radtke/Hohmann/Merz, StPO, § 311 Rn. 7;… HK-StPO/Rautenberg, § 311 Rn. 7).

    bb) Wenn das Gericht dennoch den eigenen fehlerhaften, aber wirksamen Beschluss aufhebt, statt auf eine sofortige Beschwerde hinzuwirken und diese der nächsten Instanz vorzulegen, führt dies mit der oben zitierten Auffassung (OLG Hamm , Beschluss vom 22. Februar 2017 BeckRS 2017, 108088; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2015 BeckRS 2015, 3632;… zustimmend BeckOK StPO/Cirener § 311 Rn. 7;… KMR/StPO/Albrecht § 311 Rn. 6) zur "Unwirksamkeit" des Aufhebungsbeschlusses.

  • OLG Saarbrücken, 07.09.2017 - 1 Ws 141/17

    Straf- und Maßregelvollstreckung: Fortdauer der befristeten Führungsaufsicht bei …

    Da die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel lediglich ihrer Aufgabe genügen wollte, die erstinstanzliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen - wofür die Kostenvorschriften der Strafprozessordnung (§§ 464 ff. StPO, insb. § 473 StPO) keine Regelung enthalten -, sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten darin entstandenen notwendigen Auslagen aus Gründen der Gerechtigkeit der Landeskasse aufzuerlegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 223, 224; Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - 1 Ws 8/15 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 473 Rn. 17;… KK-Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 22.02.2017 - 1 Ws 24/17

    Unzulässige Abänderung der durch sofortige Beschwerde angefochtenen Entscheidung; …

    Ergeht gleichwohl eine abändernden Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris;… Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort).
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 175/17

    Keine Befugnis zur Aufhebung des Widerrufsbeschlusses durch das erstinstanzliche …

    Ergeht gleichwohl eine abändernde Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris;… Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort).
  • OLG Hamm, 10.06.2021 - Ws 85/21

    Grundgebühr, Rechtsfall

    Diese Rechtsprechung bezieht sich aber entweder auf anders gelagerte Fallkonstellationen (BGH Beschl. v. 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 = BeckRS 2011, 1830: Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wurde, trotz fehlender Verwerfungskompetenz; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 = BeckRS 20153, 3632: eigeninitiative Abänderung einer eigenen Entscheidung ohne eingelegtes Rechtsmittel) oder steht in Widerspruch zu dem oben dargestellten Ausnahmecharakter einer völligen rechtlichen Unbeachtlichkeit richterlicher Entscheidungen.
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