Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 15.02.2016 - 7 O 185/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Örtliche Zuständigkeit: Dinglicher Gerichtsstand für Klage auf Grund schuldrechtlicher Ansprüche aus Rückgewährschuldverhältnis
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gerichtsstand für Ansprüche auf Rückgewähr einer Grundschuld?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückgewährschuldverhältnisse - und der Gerichtsstand
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gerichtsstand bei Leistungsklagen mit Ansprüchen aus Rückgewährschuldverhältnis
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gerichtsstand bei Leistungsklagen mit Ansprüchen aus Rückgewährschuldverhältnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltung des ausschließlichen Gerichtsstands nach § 24 Zivilprozessordnung (ZPO) für bestimmte schuldrechtliche Ansprüche; Erhebung des Rückgewähranspruchs in Form eines Anspruchs auf Abgabe der Löschungsbewilligung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein ausschließlicher Gerichtsstand nach § 24 ZPO bei schuldrechtlichen Ansprüchen (IVR 2016, 120)
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 3368
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.06.1970 - V ZR 168/67
Dinglicher Gerichtsstand
Auszug aus LG Itzehoe, 15.02.2016 - 7 O 185/15
Das ist nicht der Fall, wenn der Streit über einen obligatorischen Anspruch von der Frage nach dem Bestand und der rechtlichen Qualifikation der dinglichen Belastung nicht berührt wird (BGH Urteil vom 26. Juni 1970, V ZR 168/67, WM 1970, 1149).Rn. 8 Der Bundesgerichtshof hat in der Leitentscheidung zu dieser Frage vom 26.6.1970 - V ZR 168/67, zwar offengelassen, ob die Rechtsprechung des Reichsgerichts, die die Geltendmachung bestimmter schuldrechtlicher Ansprüche im dinglichen Gerichtsstand zugelassen hatte, überhaupt fortzuführen ist.
Wie ausgeführt, würde eine Anwendung des § 24 ZPO auf Ansprüche auf Rückgewähr einer dinglichen Belastung im Rahmen eines Rückgewährschuldverhältnisses dem Sinn und Zweck des § 24 ZPO auch nach den Leitlinien aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs V ZR 168/67 klar zuwiderlaufen.
- LG Frankfurt/Main, 21.04.2015 - 5 O 335/14
Gerichtsstand für eine Klage auf Bewilligung einer Grundschuldlöschung
Auszug aus LG Itzehoe, 15.02.2016 - 7 O 185/15
(Besonderheiten: entgegen LG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2015, 2-05 O 335/14) (Rn.11).Rn. 11 Soweit das Landgericht Frankfurt - Beschl. v. 21.4.2015 - 2.05 O 335/14 meint, auch für schuldrechtliche Ansprüche auf Befreiung von einer dinglichen Belastung eines Grundstücks sei, wenn sie gegen den Berechtigten richtet würden, stets der dinglichen Gerichtsstand nach § 24 ZPO eröffnet, geht dies fehl.
- RG, 18.01.1890 - V 242/89
Gerichtsstand. C.P.O. §. 25.
Auszug aus LG Itzehoe, 15.02.2016 - 7 O 185/15
Der ausschließliche Gerichtsstand nach § 24 ZPO gilt auch für bestimmte schuldrechtliche Ansprüche, sofern der Streit die Frage betrifft, ob der Grund, auf dem die Eintragung beruht, weggefallen ist, z.B. wegen Anfechtung (RG, 18. Januar 1890, V 242/89, RGZ 25, 384).
- OLG Hamm, 14.12.2016 - 31 U 257/15
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Verbrauchers aufgrund des …
Rn. 55 Diverse weitere Landgerichte (u.a. LG Kleve, Urt. v. 15.03.2016 [Az. 4 O 193/14] und LG Itzehoe, Beschl. v. 15.02.2016 [Az. 7 O 185/15] - jeweils über juris abrufbar) ordnen hingegen die auch hier vorliegende Sachverhaltskonstellation nicht der Vorschrift des § 24 ZPO zu.Rn. 62 Wie das Landgericht Itzehoe mit Beschluss vom 15.02.2016 (Az. 7 O 185/15) zutreffend ausgeführt hat, wäre es auch nicht sachgerecht, mit einem Rechtsstreit, in welchem allein die Fragen der Wirksamkeit des erklärten Widerrufs sowie der hiermit verbundenen Rechtsfolgen einer gerichtlichen Klärung zuzuführen sind, ggf. mehrere Gerichte zu befassen, sofern auch ein dingliches Recht übertragen wurde.
- OLG Köln, 24.02.2016 - 8 AR 9/16
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem negativen Kompentenzkonflikt
Denn vorliegend geht der Streit nicht in erster Linie um den Bestand der Grundschuld - also die rechtliche Qualifikation der dinglichen Belastung -, sondern um einen schuldrechtlichen Anspruch auf Löschung, der materiell der Rückübertragung der Grundschuld gleichkommen mag (vgl. LG Itzehoe, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 7 O 185/15 -, juris Rn. 7 ff. [9]).Auch in der vorliegenden Konstellation ist nicht ersichtlich, weshalb gerade vom Gericht der belegenen Sache vorzugsweise eine richtige Würdigung und sichere Feststellung der Rechtsverhältnisse zu erwarten wäre (vgl. LG Itzehoe, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 7 O 185/15 -, juris Rn. 7 ff. [10]).
- LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand; Löschungsbewilligung; Grundschuld; …
§ 24 ZPO begründet keinen Gerichtsstand für eine Klage des Darlehensnehmers auf Erteilung einer Löschungsbewilligung, die auf einem Anspruch aus der schuldrechtlichen Sicherungszweckabrede wegen des Wegfalls des Sicherungszwecks beruht (so auch LG Itzehoe, Beschluss vom 15.02.2016, Az.: 7 O 185/15 = BeckRS 2016, 03368; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2016, Az.: 32 SA 75/15 = BeckRS 2016, 04266). - OLG Frankfurt, 21.10.2016 - 24 U 147/15
Zur Frage der Anwendbarkeit von § 24 ZPO auf Anspruch auf Erteilung einer …
Entgegen dem Zweck der sachnäheren Entscheidung, dem die Regelung des § 24 ZPO Rechnung tragen soll, drohte durch deren Anwendung ein Auseinanderfallen des Rechtsstreits (wie LG Itzehoe, Beschluss vom 15.02.2016, Az. 7 O 185/15, Rdnr. 10).
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