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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25743
OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2016,25743)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2016 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2016,25743)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 14 UF 135/14 (https://dejure.org/2016,25743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 8a Abs. 2 ; BGB § 1684 Abs. 4
    Entscheidung des Beschwerdegerichts im Umgangsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts im Umgangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1097
  • BeckRS 2016, 12188
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12

    Nichtannahmebeschluss: Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Rn. 6 Zum zweiten hat das Amtsgericht den Ausschluss des persönlichen Umgangs zwischen dem Antragsgegner und den Kindern nicht mit einer Befristung versehen, was zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 361, Juris-Rn. 34) indes grundsätzlich erforderlich ist, wenngleich es auch ausreichend sein kann, wenn ein Zeitraum, nach dem eine erneute Prüfung des Umgangsrechts begehrt werden kann, aus den Entscheidungsgründen erkennbar ist (…vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005, Juris-Rn. 10;… Palandt/Götz, BGB, 75. Aufl. 2016, Rn. 36 zu § 1684), hier ggf. aufgrund der Formulierung, "bei einem vernünftig ablaufenden brieflichen Kontakt" könnten die Kinder in den nächsten 6 Monaten "durchaus wieder so weit Vertrauen" zum Antragsgegner fassen, dass sodann die Möglichkeit von begleiteten Kontakten geprüft werden könne.

    Dass ein ernsthafter, autonomer und stabiler, den Umgang ablehnender Kindeswille einen hinreichend gewichtigen Grund für einen Umgangsausschluss darstellen kann, ist auch verfassungsgerichtlich anerkannt (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 361, Juris-Rn. 31).

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Verfassungsmäßigkeit des befristeten Ausschlusses des Umfangsrechts des nicht …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Dabei hat es nicht dargelegt, warum es selbst über die notwendige familienpsychologische Sachkunde verfüge, um die Abweichung zu begründen (vgl. BGH NJW 1997, 1446; BVerfG FamRZ 2009, 399, Juris-Rn. 52).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Bei einer zwangsweise angeordneten therapeutischen Maßnahme würde es sich um einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handeln (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 179, Juris-Rn. 13 ff.); die zwangsweise Anordnung einer Mediation würde die allgemeine Handlungsfreiheit beeinträchtigen, ist aber jedenfalls im Umkehrschluss aus § 156 Abs. 1 S. 3 FamFG, wonach lediglich die Teilnahme an einem einmaligen Informationsgespräch über Mediation o. ä. angeordnet werden kann, unzulässig.
  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 86/96

    Nachweis eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung an …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Dabei hat es nicht dargelegt, warum es selbst über die notwendige familienpsychologische Sachkunde verfüge, um die Abweichung zu begründen (vgl. BGH NJW 1997, 1446;… BVerfG FamRZ 2009, 399, Juris-Rn. 52).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Er ist zur Abwendung einer ansonsten eintretenden Kindeswohlgefährdung, d. h. einer Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494, Juris-Rn. 17 m. w. N.), und damit zugleich aus triftigen, das Wohl der Kinder nachhaltig berührenden Gründen erforderlich.
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05

    Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
    Rn. 6 Zum zweiten hat das Amtsgericht den Ausschluss des persönlichen Umgangs zwischen dem Antragsgegner und den Kindern nicht mit einer Befristung versehen, was zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (…vgl. BVerfG FamRZ 2013, 361, Juris-Rn. 34) indes grundsätzlich erforderlich ist, wenngleich es auch ausreichend sein kann, wenn ein Zeitraum, nach dem eine erneute Prüfung des Umgangsrechts begehrt werden kann, aus den Entscheidungsgründen erkennbar ist (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1005, Juris-Rn. 10;… Palandt/Götz, BGB, 75. Aufl. 2016, Rn. 36 zu § 1684), hier ggf. aufgrund der Formulierung, "bei einem vernünftig ablaufenden brieflichen Kontakt" könnten die Kinder in den nächsten 6 Monaten "durchaus wieder so weit Vertrauen" zum Antragsgegner fassen, dass sodann die Möglichkeit von begleiteten Kontakten geprüft werden könne.
  • OLG Bremen, 21.11.2017 - 5 UF 81/16

    Verlängerung des vom Familiengericht ausgesprochenen Umgangsausschlusses durch …

    Eine solche Entscheidung ist zulässig, weil im Umgangsverfahren von Amts wegen und allein auf das Wohl des Kindes abstellend die nach materiellem Recht gebotene Regelung zu treffen ist, das Umgangsrecht dem Senat mit der Beschwerde auch in vollem Umfang angefallen ist und schließlich - anders als in Familienstreitsachen (vgl. § 117 Abs. 2 i. V. mit § 528 ZPO) - das Verschlechterungsverbot nicht gilt, der Beschwerdeführer vielmehr auch eine für ihn nachteilige Entscheidung in Kauf nehmen muss (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016, 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730; OLG Hamm, Beschl. v. 4.4.2011, 8 UF 161/10, juris = FamRZ 2011, 1802 [LS];… Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 69 Rn. 23;… Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 5. Aufl., § 69 Rn. 21).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zu einem Umgangsausschluss Umgangsausschluss als …

    Das Umgangsrecht ist dem Senat mit der Beschwerde auch in vollem Umfang zur Entscheidung angefallen und schließlich gilt - anders als in Familienstreitsachen (vgl. § 117 Abs. 2 iVm § 528 ZPO) - das Verschlechterungsverbot nicht (vgl. OLG Bremen, NJOZ 2018, 1125; OLG Hamm, BeckRS 2016, 12188; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1447;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69 FamFG Rn. 23;… BeckOK FamFG/Obermann, Stand 1.10.2022, § 69 FamFG Rn. 44).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18

    Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinen drei minderjährigen …

    Rn. 16 Eine solche Entscheidung, die den allein beschwerdeführenden Vater schlechter stellt, ist zulässig, weil Umgangsverfahren gemäß § 1684 BGB Amtsverfahren sind, in denen allein auf das Wohl des Kindes abzustellen ist und das Verbot der reformatio in peius daher nicht gilt (vgl. KG, FamRZ 2018, 1329; OLG Hamburg, FF 2018, 165; OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016 - 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69, Rn. 23;… Zöller/Feskorn, ZPO 33. Aufl. § 69 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Köln, 09.01.2026 - 10 UF 127/25

    Unzulässigkeit des Erlasses eines Teilbeschlusses in einem Umgangsverfahren; …

    Der Verfahrensgegenstand fällt dem Beschwerdegericht im Umgangsverfahren in vollem Umfang an, es ist nicht auf den Antrag des Beschwerdeführers begrenzt und darf die Umgangsregelung auch zu Lasten des Beschwerdeführers verschärfen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.10.2022 - 13 UF 12/22 -, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 15.02.2016 - 14 UF 135/14 -, juris; OLG Bremen, Beschl. v. 21.11.2017 - 5 UF 81/16 -, juris).
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