Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - I-17 U 178/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Schutzwirkung der Verwendung der Musterbelehrung gem. § 14 Abs. 1 u. 3 BGB-InfoV
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Schutzwirkung der Verwendung der Musterbelehrung gem. § 14 Abs. 1 u. 3 BGB-InfoV
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Schutzwirkung der Verwendung der Musterbelehrung gem. § 14 Abs. 1 u. 3 BGB-InfoV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 20.10.2015 - 3 O 57/15
- OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - I-17 U 178/15
- BGH - XI ZR 159/16 (anhängig)
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 12255
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 17 U 178/15
Dem wird nicht genügt, wenn sich innerhalb einer einheitlichen Vertragsurkunde die Belehrung aus dem übrigen Vertragstext drucktechnisch nicht deutlich heraushebt (BGH, Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08, Tz. 24). - BGH, 10.02.2015 - II ZR 163/14
Haustürgeschäft: Folgen der Verwendung einer inhaltlich bearbeiteten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 17 U 178/15
Die von ihrer Rechtsvorgängerin verwendeten Widerrufsbelehrungen entsprechen dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoVO a.F. Auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoVO a.F. kann sich ein Unternehmer nur berufen, wenn er ein Formular verwendet hat, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht, nicht aber, wenn der Unternehmer den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat (BGH, Beschluss vom 10.02.2015, II ZR 163/14, Tz. 8). - BGH, 17.01.2013 - III ZR 145/12
Widerruf von Teilzahlungsgeschäften: Unwirksamkeit der Belehrung über den Beginn …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 17 U 178/15
Zwar weisen die Kläger zutreffend darauf hin, dass die Belehrungen zum Fristbeginn, die nur angeben, dass die Frist frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginnt, unzureichend sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17.01.2013, III ZR 145/12, Tz. 10). - OLG Frankfurt, 04.08.2014 - 19 U 100/14
Angabe der Anschrift des Widerrufsempfängers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 17 U 178/15
Diesem Erfordernis wird durch die Angabe einer Großkundenanschrift gerade deshalb genügt, weil durch die hinterlegte physische Adresse alle für förmliche und nichtförmliche Zustellungen erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, so dass der Verbraucher seinen Widerruf dem Unternehmer ohne Schwierigkeiten übermitteln kann (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 04.08.2014, 19 U 100/14).
- OLG Nürnberg, 19.09.2024 - 8 U 785/24
Belehrung über das Widerrufsrecht bei Ergänzung des Versicherungsvertrages um …
Vielmehr verkörpert die Kombination der Ortsangabe mit einer Großkundenpostleitzahl eine physische Grundstücksadresse (…vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2017, 120467 Rn. 115 ff.; OLG Frankfurt, BeckRS 2015, 8031; OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 12255 Rn. 14).
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