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Rechtsprechung
   LG München I, 25.07.2016 - 1 T 10029/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24212
LG München I, 25.07.2016 - 1 T 10029/16 (https://dejure.org/2016,24212)
LG München I, Entscheidung vom 25.07.2016 - 1 T 10029/16 (https://dejure.org/2016,24212)
LG München I, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 1 T 10029/16 (https://dejure.org/2016,24212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beweissicherungsverfahren auch ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümer zulässig; §§ 14 Nr. 4, 21 Abs. 3, 5 Nr. 2 WEG; 485 ff ZPO

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einklang eines Vorbefassungsgebots mit der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum durch einen Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweissicherung auch ohne Vorbefassung der Eigentümergemeinschaft möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beweissicherungsverfahren ohne vorige Beratung in der Eigentümerversammlung möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beweisverfahren ohne Vorbefassung der Eigentümerversammlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweissicherung auch ohne Vorbefassung der WEG-Gemeinschaft möglich! (IMR 2016, 441)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 14244
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …

    Auszug aus LG München I, 25.07.2016 - 1 T 10029/16
    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschluss vom 16.09.2004, Az: III ZB 33/04, juris Rn. 5).
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Wohnungseigentum: Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer …

    Rn. 9 b) Nach anderer Ansicht ist die Vorbefassung der Wohnungseigentümer in diesem Fall nicht erforderlich (vgl. LG München 1, 1. Kammer, ZMR 2016, 908 und Beschluss vom 25. Juli 2016 - 1 T 10029/16, BeckRS 2016, 14244; Briesemeister, IMR 2016, 441; Bub/Bernhard, FD-MietR 2016, 380820; Klimesch, IMR 2016, 265; M. A. Müller, ZMR 2017, 846).
  • AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16

    Selbständiges Beweisverfahren bei unterbliebener Vorbefassung der …

    Rn. 6 In einem weiteren Beschluss des Landgerichts München I vom 25.07.2016 (1 T 10029/16 WEG, BeckRS 2016, 14244) wird ferner ausgeführt:.

    Vor diesem Hintergrund folgt das Gericht auch der im weiteren Beschluss des LG München vom 25.07.2016 - 1 T 10029/16 dargelegten Auffassung, ein selbständiges Beweisverfahren führe nicht zu einer die Entscheidungsautonomie der Eigentümer übergehenden gerichtlichen Entscheidung (BeckRS 2016, 14244), nicht.

    Rn. 11 Unabhängig davon ist im vorliegenden Fall selbst dann, wenn man der Auffassung des Landgerichts München I aus den Beschlüssen vom 18.07.2016 (1 T 7429/16 WEG, ZMR 2016, 908) und 25.07.2016 (1 T 10029/16 WEG, BeckRS 2016, 14244) folgen würde, kein rechtliches Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO für die von der Antragstellerin begehrten Feststellungen im Verhältnis zu den Antragsgegnern, den übrigen Wohnungseigentümern, ersichtlich.

  • LG München I, 24.08.2017 - 36 T 8948/17

    Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens innerhalb WEG ohne …

    Rn. 16 a) Die Frage, ob das wohnungseigentumsrechtliche Vorbefassungsgebot auch im Rahmen eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zwischen Wohnungseigentümern gilt, ist umstritten (dafür: LG München I, Beschluss vom 17.11.2015, Az. 36 T 15903/15; AG Siegburg, Beschluss vom 23.11.2015, Az. 150 H 1/15; a.A.: LG München I, Beschluss vom 25.07.2016, Az: 1 T 10029/16; LG München I, Beschluss vom 18.07.2016, Az: 1 T 7429/16; Briesemeister, IMR 2016, 441; Bub/Bernhard, FD-MietR 2016, 380820).
  • AG München, 08.06.2017 - 481 H 9320/17

    Wohnungseigentumsrecht: Antrag auf Durchführung eines selbständigen …

    Rn. 6 In einem weiteren Beschluss des Landgerichts München I vom 25.07.2016 (1 T 10029/16 WEG, BeckRS 2016, 14244) wird ferner ausgeführt:.

    Vor diesem Hintergrund folgt das Gericht auch der im weiteren Beschluss des LG München vom 25.07.2016 - 1 T 10029/16 dargelegten Auffassung, ein selbständiges Beweisverfahren führe nicht zu einer die Entscheidungsautonomie der Eigentümer übergehenden gerichtlichen Entscheidung (BeckRS 2016, 14244), nicht.

  • LG München I, 16.06.2017 - 1 T 3421/17

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens im Wohnungseigentumsrecht ohne …

    Rn. 37 a) Zwar mag es grundsätzlich in Betracht kommen, aufgrund der Sondersituation innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft und des Grundsatzes ihrer autonomen Entscheidungsbefugnisse für die Gegenstände gemeinschaftlicher Verwaltung und der erst subsidiären Entscheidungsberufung staatlicher Gerichte auch im selbständigen Beweisverfahren eine in anderen Verfahrensarten für § 485 ff. ZPO nicht existierende Grenze des Rechtsschutzbedürfnisses zu ziehen (in diesem Sinne: Beschluss des LG München I vom 17.11.2015 - 36 T 15903/15, AG Siegburg, Beschluss vom 23.11.2015 - 150 H 1/15, juris = BeckRS 2015 2094; AG München, Beschluss vom 31.1.2017 - 481 H 21666/16, AG München Beschluss vom 21.4.2016 - 482 H 738/16, m Anm. Rüscher; LG Stuttgart, Die Justiz 2000, 88;… Elzer/Timmer, 1.3.2017, WEG, § 43 Rn. 259 d; a.A.: LG München I Beschluss vom 18.7.2016 - 1 T 7429/16 BeckRS 2016, 14258 m Anm. Bub, IMR 2016, 536; LG München I Beschluss vom 25.7.2016 und vom 5.10.2016 - 1 T 10029/17, IMR 2016 441).
  • LG Stade, 18.05.2026 - 5 OH 4/24

    Keine Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren einzelner …

    Es stellt daher kein unmittelbares gerichtliches Geltendmachen eines Anspruchs im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum dar, für den dem einzelnen Wohnungseigentümer das Rechtsschutzbedürfnis fehlen könnte (noch zur alten Rechtslage: Landgericht München, Beschluss vom 25. Juli 2016, 1 T 10029/16, BeckRS 2016, 14244).
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