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Rechtsprechung
   LG Hagen, 06.07.2016 - 44 Qs 65/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43581
LG Hagen, 06.07.2016 - 44 Qs 65/16 (https://dejure.org/2016,43581)
LG Hagen, Entscheidung vom 06.07.2016 - 44 Qs 65/16 (https://dejure.org/2016,43581)
LG Hagen, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 44 Qs 65/16 (https://dejure.org/2016,43581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung; Bestimmung der Höhe der Gebühr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach billigem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 21397
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 1 Ws 305/14

    Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines …

    Auszug aus LG Hagen, 06.07.2016 - 44 Qs 65/16
    Auch bei der hier vorliegenden Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464b StPO richtet sich das Verfahren nach herrschender Ansicht in der Rechtsprechung nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung (OLG Hamm, Beschluss v. 24.07.2014 - 1 Ws 305/14, BeckRS 2014, 17026 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 4 Ws 528/07

    Kostensache; Freispruch; Auslagenerstattung; Rahmengebühren; Unbilligkeit

    Auszug aus LG Hagen, 06.07.2016 - 44 Qs 65/16
    Sie entsteht für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall und auch für die (erste) Beschaffung der erforderlichen Informationen, wobei unter Informationsbeschaffung alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts zu verstehen sind, die darauf gerichtet sind, ihm - über das Gespräch mit dem Mandanten hinaus - Informationen zu dem an ihn angetragenen Rechtsfall zu verschaffen, etwa durch Akteneinsicht (OLG Hamm, Beschluss v. 24.01.2008 - 4 Ws 528/07, zitiert nach juris;… vgl. Mayer/Kroiß, RVG, 5. Auflage 2012, VV-RVG Rn. 19 - 23).
  • LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21

    Kostenfestsetzung, Rechtsmittel, Beschwerde

    Dem Verteidiger steht gegen einen den Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigervergütung teilweise ablehnenden Kostenfestsetzungsbeschluss keine Beschwerderecht zu (…Anschluss an LG Saarbrücken, Beschl. v. 07.11.2012 - 2 Qs 40/12, juris Rn. 22; LG Hagen, Beschl. v. 06.07.2016 - 44 Qs 65/16, juris Rn. 13).

    Der Verteidiger kann hingegen nicht ausschließlich in eigenem Namen das Rechtsmittel einlegen (…vgl. LG Saarbrücken, Beschl. v. 07.11.2012 - 2 Qs 40/12, juris Rn. 22 m.w.Nachw,; LG Hagen, Beschl. v. 06.07.2016 - 44 Qs 65/16, BeckRS 2016, 21397 Rn. 13).

    Der Abgeltungsbereich der Grundgebühr umfasst die erstmalige Einarbeitung in den Sachstand, die Entgegennahme der Informationen einschließlich der Informationsbeschaffung, die Sachverhaltsermittlung sowie das Erstgespräch mit dem Mandanten (vgl. hierzu LG Hagen, Beschl. v. 06.07.2016 - 44 Qs 65/16, BeckRS 2016, 21397 Rn. 18;… BeckOK-RVG/Knaudt, 51. Ed. 01.03.2021, RVG VV 4100 Rn. 3;… Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl. 2019, RVG VV Nr. 4100 Rn. 10).

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.09.2025 - 12 Qs 34/25

    Mittelgebühr, Terminsgebühr, Kostenfestsetzungsbeschluß, Hauptverhandlungstermin, …

    Zwar hat der Verteidiger die Beschwerde nicht ausdrücklich im Namen der Beschuldigten eingelegt, was durch die Rechtsprechung gefordert wird, weil der Verteidiger kein eigenes Beschwerderecht habe (LG Saarbrücken…, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 Qs 40/12, juris Rn. 25; LG Hagen, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 44 Qs 65/16, juris Rn. 14; LG Aachen…, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 60 Qs 18/21, juris LS 2 und Rn. 25).

    In der Rechtsprechung wird eine Blattzahl bis 50 noch als unterdurchschnittlich angesehen (vgl. LG Koblenz…, Beschluss vom 23. April 2012 - 1 Qs 47/12, juris Rn. 10, auch 49 Seiten unterdurchschnittlich; LG Hagen, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 44 Qs 65/16, juris Rn. 22).

    Überdies ist in Strafsachen wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes und weil Fehler des Verteidigers einem Beschuldigten nicht zugerechnet werden, das Haftungsrisiko regelmäßig gering (LG Hagen, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 44 Qs 65/16, juris Rn. 18), zumal keine Anhaltspunkte für ein besonderes Risiko vorgetragen sind.

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