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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3906
OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15 (https://dejure.org/2016,3906)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.2016 - 5 ME 217/15 (https://dejure.org/2016,3906)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 5 ME 217/15 (https://dejure.org/2016,3906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 43536
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
    Rn. 14 Soweit das Verwaltungsgericht rügt, die Antragsgegnerin habe die Auswahlentscheidung nach einem rein mathematischen System getroffen, und die Antragsgegnerin dem entgegentritt, ist zwar im Hinblick auf die Fertigung von Beurteilungen in der Regel die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage unzulässig; sie verbietet sich grundsätzlich bei den dienstlichen Beurteilungen der Beamten, wenn die Bildung eines Gesamturteils vorgesehen ist, mit dem die Einzelwertungen in einer nochmaligen eigenständigen Wertung zusammengefasst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 13.14 -, juris Rn. 27 m. w. N.).

    Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es daher Sache des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn. 26).

    Rn. 31 Ob die Beurteilung auch deshalb fehlerhaft ist, weil die Beurteilungsrichtlinien für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamtergebnis andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsehen und grundsätzlich erläuterungsbedürftig sein dürfte, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., juris Rn. 30; s. a. VG Berlin…, Urteil vom 8.2.2016, a. a. O.Rn. 33), bedarf im vorliegenden Verfahren angesichts der hier festgestellten Fehler der dienstlichen Beurteilung für den Antragsteller keiner Entscheidung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - 1 B 1387/04

    Kriterium der Frauenförderung im Rahmen der Auswahl von Berwerbern auf eine …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
    Das dem Dienstherrn zustehende Organisations- und Auswahlermessen beim Rückgriff auf Einzelmerkmale einer dienstlichen Beurteilung ist nur daraufhin überprüfbar, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (OVG NRW, Beschluss vom 8.11.2004 - 1 B 1387/04 -, juris Rn. 28).

    Es liegt im Auswahlermessen des Dienstherrn, welche Einzelmerkmale einer dienstlichen Beurteilung er überhaupt oder in besonderem Maße zur Bewertung der Eignung der Bewerber für das Beförderungsamt heranzieht (OVG NRW, Beschluss vom 8.11.2004, a. a. O., Rn. 26).

    Eine Pflicht, alle Einzelmerkmale gleich zu gewichten und sie dann im Wege des Notenstufenvergleichs gegeneinander aufzusummieren, besteht für den Dienstherrn ebenso wenig wie die Verpflichtung zu einer bestimmten Gewichtung einzelner Merkmale, wenn dies die gleichmäßig anzuwendenden Beurteilungsrichtlinien nicht vorsehen (OVG NRW, Beschluss vom 8.11.2004, a. a. O., Rn. 28;… vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 10.9.2013 - 2 B 10781/13 -, juris Rn. 23).

  • VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15

    Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
    Dass der wahrgenommene Arbeitsplatz nicht auch in den übrigen Bereichen höhere Anforderungen stellt als ein Dienstposten der Wertigkeit der Besoldungsgruppe A 7, ist nicht ersichtlich (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 8.2.2016 - 28 L 229.15 -, juris Rn. 38).

    Rn. 31 Ob die Beurteilung auch deshalb fehlerhaft ist, weil die Beurteilungsrichtlinien für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamtergebnis andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsehen und grundsätzlich erläuterungsbedürftig sein dürfte, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., juris Rn. 30; s. a. VG Berlin, Urteil vom 8.2.2016, a. a. O.Rn. 33), bedarf im vorliegenden Verfahren angesichts der hier festgestellten Fehler der dienstlichen Beurteilung für den Antragsteller keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
    Zudem ist zu beachten, dass - wenn ein Dienstposten Besonderheiten aufweist, die die typischerweise in der Vergleichsgruppe desselben Statusamtes anzutreffenden Anforderungen übersteigen - dies bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen ist (so BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 54).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
    Rn. 11 1. Soweit das Verwaltungsgericht allerdings unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris) rügt, die Antragsgegnerin habe die einzelnen Leistungsmerkmale in den mit demselben Gesamtergebnis endenden dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und der Beigeladenen zu 3. nicht bzw. nicht nach einem erkennbaren und nachvollziehbaren und an dem zu vergebenden Statusamt orientierten System gewichtet, sondern gleichsam "ausgezählt" und es fehle damit an der notwendigen inhaltlichen Auswertung der Beurteilungen im Wege der Einzelexegese der Beurteilungsgrundlagen, tritt die Antragsgegnerin diesen Ausführungen mit Erfolg entgegen.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
    Denn ein Beamter wird aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächst höheren Statusamt zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 15; s. a. Saarl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
    Diese Anforderung folgt aus dem Umstand, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.12.2015 - 5 ME 193/15 -, n. v. zu einem Auseinanderfallen von sieben Besoldungsstufen zwischen Statusamt und tatsächlich ausgeübter Tätigkeit; s. a. OVG NRW, Beschluss vom 18.6.2015 - 1 B 384/15 -, juris Rnrn. 8ff. und - 1 B 146/15 -, juris Rnrn. 32ff.; Bay. VGH…, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 -, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 146/15

    Abgrenzung der dienstlichen Beurteilung eines Postbeamten von einer fiktiven …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
    Diese Anforderung folgt aus dem Umstand, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.12.2015 - 5 ME 193/15 -, n. v. zu einem Auseinanderfallen von sieben Besoldungsstufen zwischen Statusamt und tatsächlich ausgeübter Tätigkeit; s. a. OVG NRW, Beschluss vom 18.6.2015 - 1 B 384/15 -, juris Rnrn. 8ff. und - 1 B 146/15 -, juris Rnrn. 32ff.; Bay. VGH…, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 6 CE 15.1849

    Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe, Verwaltungsgerichte, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
    Diese Anforderung folgt aus dem Umstand, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.12.2015 - 5 ME 193/15 -, n. v. zu einem Auseinanderfallen von sieben Besoldungsstufen zwischen Statusamt und tatsächlich ausgeübter Tätigkeit; s. a. OVG NRW, Beschluss vom 18.6.2015 - 1 B 384/15 -, juris Rnrn. 8ff. und - 1 B 146/15 -, juris Rnrn. 32ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 -, juris Rn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13

    Konkurrentenstreitverfahren - zum Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
    Eine Pflicht, alle Einzelmerkmale gleich zu gewichten und sie dann im Wege des Notenstufenvergleichs gegeneinander aufzusummieren, besteht für den Dienstherrn ebenso wenig wie die Verpflichtung zu einer bestimmten Gewichtung einzelner Merkmale, wenn dies die gleichmäßig anzuwendenden Beurteilungsrichtlinien nicht vorsehen (OVG NRW…, Beschluss vom 8.11.2004, a. a. O., Rn. 28; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 10.9.2013 - 2 B 10781/13 -, juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13

    Auswahlentscheidung bei objektiv-rechtlichemVerstoß gegen den Grundsatz der …

  • VGH Bayern, 12.11.2015 - 6 CE 15.2031

    Konkurrentenstreit, Deutsche Telekom, Beförderungsamt, Leistungsgrundsatz, …

  • OVG Saarland, 24.03.2014 - 1 B 14/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei praktizierter Topfwirtschaft und gebündelten …

  • BVerwG, 04.12.2013 - 2 B 61.12

    Zulässigkeit der Zuordnung des Wirtschaftsreferenten einer Staatsanwaltschaft zum …

  • OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 5 ME 193/15

    Beamtenrecht - Deutsche Telekom AG - Beförderungsrunde 2015

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung; …

    Rn. 21 Im Hinblick auf die Fertigung von dienstlichen Beurteilungen ist zwar in der Regel die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage unzulässig; sie verbietet sich grundsätzlich bei den dienstlichen Beurteilungen der Beamten, wenn die Bildung eines Gesamturteils vorgesehen ist, mit dem die Einzelwertungen in einer nochmaligen eigenständigen Wertung zusammengefasst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 13.14 -, juris Rn 27 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -).

    Denn der Bewertung der Einzelnoten, die jeweils aufgrund wertender Einschätzung der Beurteiler zustande gekommen sind, kommt für die Differenzierung nach dem Leistungsgrundsatz im Rahmen der ausschärfenden Betrachtung gerade Aussagekraft zu (Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -).

    Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es daher Sache der zuständigen Behörde, festzulegen, welches Gewicht sie den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 26; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -).

    Das der zuständigen Behörde zustehende Organisations- und Auswahlermessen bei dem Rückgriff auf Einzelmerkmale einer dienstlichen Beurteilung ist nur daraufhin überprüfbar, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8.11.2004 - 1 B 1387/04 -, juris Rn 28; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -).

    Es liegt im Auswahlermessen der zuständigen Behörde, welche Einzelmerkmale einer dienstlichen Beurteilung sie überhaupt oder in besonderem Maße zur Bewertung der Eignung der Bewerber für das Beförderungsamt heranzieht (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 8.11.2004, a. a. O., Rn. 26; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -).

    Eine Pflicht, alle Einzelmerkmale gleich zu gewichten und sie dann im Wege des Notenstufenvergleichs gegeneinander aufzusummieren, besteht für die zuständige Behörde ebenso wenig wie die Verpflichtung zu einer bestimmten Gewichtung einzelner Merkmale, wenn dies die gleichmäßig anzuwendenden Beurteilungsrichtlinien nicht vorsehen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 8.11.2004, a. a. O., Rn. 28; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -).

    Hieraus folgt aber auch, dass die zuständige Behörde nicht gehindert ist, alle Einzelmerkmale gleich zu gewichten (Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -).

    Rn. 35 Wie schon ausgeführt wurde (siehe oben 1. b), ist im Hinblick auf die Fertigung von Beurteilungen zwar in der Regel die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage unzulässig; sie verbietet sich grundsätzlich bei den dienstlichen Beurteilungen der Beamten, wenn die Bildung eines Gesamturteils vorgesehen ist, mit dem die Einzelwertungen in einer nochmaligen eigenständigen Wertung zusammengefasst werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 27 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -).

    Denn der Bewertung der Einzelnoten, die jeweils aufgrund wertender Einschätzung der Beurteiler zustande gekommen sind, kommt für die Differenzierung nach dem Leistungsgrundsatz im Rahmen der ausschärfenden Betrachtung gerade Aussagekraft zu (Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 64/16

    Postulationsfähigkeit des Arbeitgeberverbandes für Telekommunikation und IT e.V; …

    Das rechtfertigt die Annahme, dass ein Beamter, der über einen längeren Zeitraum die Aufgaben eines Dienst- bzw. Arbeitspostens "rundum zufriedenstellend" und "gut" oder gar besser erfüllt, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, als sie seinem Statusamt entspricht, die geringeren Anforderungen seines Statusamtes besser erfüllt (vgl. - jeweils zu den auch vorliegend betroffenen Beurteilungsrichtlinien - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.02.2016 - 5 ME 217/15 -, BeckRS 2016, 43536; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30.11.2015 - 1 B 1007/15 -, BeckRS 2015, 55888, vom 19.11.2015 - 1 B 980/15 -, Juris, …und vom 18.06.2015 - 1 B 384/15 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 -, Juris; VG Berlin, Beschlüsse vom 09.02.2016 - 28 L 225.15 -, Juris, und vom 08.02.2016 - 28 L 229.15 -, Juris; VG Trier, Beschluss vom 03.08.2015 - 1 L 1937/15.TR -).

    Trifft sie seines Erachtens im jeweiligen Einzelfall nicht zu, bedarf dies in der Beurteilung einer detaillierten - d.h. die Umstände des Einzelfalls in den Blick nehmenden - und nachvollziehbaren Begründung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.02.2016, a.a.O.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30.11.2015, a.a.O., vom 19.11.2015, a.a.O., …und vom 18.06.2015 - 1 B 384/15 -, a.a.O.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 27.10.2015, a.a.O.; VG Trier…, Beschluss vom 03.08.2015, a.a.O.).

    An einer solchen Begründung fehlt es im vorliegenden Fall (jedenfalls) bei den Einzelmerkmalen "Fachliche Kompetenz" (aa) und "Praktische Arbeitsweise" (bb) auch nach Auffassung des Senats (vgl. zu den Anforderungen an die Begründung eines Gesamturteils bei Beurteilungssystemen mit - wie hier - unterschiedlichen Skalen für die Einzelmerkmale einerseits und das Gesamturteil andererseits zudem BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, IÖD 2016, 50; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.02.2016, a.a.O.).

    Eine Begründung dazu wäre jedoch erforderlich gewesen, da weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, dass der von der Antragstellerin wahrgenommene und entsprechend A 13 bewertete Arbeitsplatz nicht auch in den übrigen Bereichen höhere Anforderungen an den Stelleninhaber stellt als ein nach A 11 bewerteter Dienstposten (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.02.2016, a.a.O.;… VG Berlin, Beschlüsse vom 09.02.2016, a.a.O., …und vom 08.02.2016, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21

    Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung; …

    Denn ein Beamter wird aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind (BVerwG…, Beschluss vom 25.10.2011 - BVerwG 2 VR 4. -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -, juris Rn. 12).

    Zum Aspekt der Gewichtung von Einzelmerkmalen im Rahmen der ausschärfenden Betrachtung hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. Februar 2016 (- 5 ME 217/15 -, juris Rn. 15 f.) ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19

    Einzelfall einer aufgrund der erstellten anlassbezogenen Beurteilungen nicht …

    Hieraus ergibt sich zweierlei: Zum einen machen die zitierten Schlusspassagen der Beurteilungen offensichtlich, dass die Antragsgegnerin einige - von ihr entgegen dem insoweit zu beachtenden Transparenzgebot(Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.3.2018 - 6 B 72/18 -, juris; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 14.5.2019 - 4 S 415/19 -, juris, Rdnrn. 5 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -, juris) allerdings nicht benannte - Einzelkriterien als besonders relevant angesehen und damit zu erkennen gegeben hat, dass einzelnen Kriterien bei der Gesamtbeurteilung ein größeres Gewicht als anderen, weniger relevanten Leistungsmerkmalen zukommt.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17

    Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels …

    Da mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherer Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016, a. a. O., Rn. 20), ist dies nicht ohne weiteres nachvollziehbar und hätte daher einer Plausibilisierung sowohl in Bezug auf die Bewertung der Einzelleistungsmerkmale als auch in Bezug auf das Gesamturteil bedurft (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -, juris Rn. 20ff.; OVG NRW…, Beschluss vom 2.3.2017 - 1 B 138/17 -, juris Rn. 9ff. - beide zu einer um mehrere Statusämter höherwertigen Tätigkeit; OVG NRW…, Beschluss vom 28.8.2017 - 1 B 261/17 -, juris Rn. 34 - zu einer - nicht zwingend deutlich - höherwertigen Tätigkeit, wenn zusätzlich - wie hier - die Bewertung der Einzelleistungskriterien anhand einer 5-stufigen Notenskala, die Bewertung des Gesamturteils aber anhand einer 6-stufigen Notenskala mit jeweils drei Ausprägungsgraden erfolgt; vgl. hierzu auch die Ausführungen unter II. 2. a) bb) (4) dieses Beschlusses).
  • VG München, 28.07.2020 - M 5 E 20.2704

    Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

    Eine Pflicht, alle Einzelmerkmale gleich zu gewichten und sie dann im Wege des Notenstufenvergleichs gegeneinander aufzusummieren, besteht für den Dienstherrn ebenso wenig wie die Verpflichtung zu einer bestimmten Gewichtung einzelner Merkmale, wenn dies die gleichmäßig anzuwendenden Beurteilungsrichtlinien nicht vorsehen (…BayVGH, B.v. 28.4.2016 - 3 CE 16.583 - juris Rn. 29; NdsOVG, B.v. 25.2.2016 - 5 ME 217/15 - juris Rn. 15;… OVG NW, B.v. 8.11.2004 - 1 B 1387/04 - juris Rn. 28;… OVG RhPf, B.v. 10.9.2013 - 2 B 10781/13 - juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2020 - 5 ME 85/20

    Dienstliche Beurteilung; fiktive Beurteilungsfortschreibung; Gesamturteil; …

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Schlussfolgerung grundsätzlich im Hinblick auf alle nach dem jeweiligen Beurteilungssystem benoteten Einzelkriterien (hier: sechs) gilt, denn die mit der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens einhergehenden gesteigerten Anforderungen werden sich in der Regel nicht nur bei bestimmten Einzelleistungsmerkmalen bemerkbar machen, sondern diese in der Gesamtheit betreffen (OVG NRW…, Beschluss vom 17.8.2017, a. a. O., Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 8.11.2018 - 5 ME 125/18 - Beschluss vom 12.8.2019 - 5 ME 112/19 - Beschluss vom 29.10.2019 - 5 ME 141/19 -).
  • VG Köln, 26.01.2021 - 19 L 1728/20
    Rn. 17 OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.02.2016 - 5 ME 217/15 -, juris Rn. 14.

    Rn. 19 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.02.2016 - 5 ME 217/15 -, juris Rn. 15.

  • VGH Bayern, 28.04.2016 - 3 CE 16.583

    Erneute Stellenausschreibung mit geändertem Zusatz nach Abbruch des …

    Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es vielmehr Sache des Dienstherrn festzulegen, welches Gewicht er einzelnen Merkmalen bei der Auswahlentscheidung beimessen will (OVG Lüneburg, B. v. 25.2.2016 - 5 ME 217/15 - juris Rn. 15).
  • VG Hannover, 18.10.2024 - 13 B 2401/24

    Auslegung der Stellenausschreibung; Auswahlentscheidung; Auswertung der …

    Eine Pflicht, alle Einzelmerkmale gleich zu gewichten und sie dann im Wege des Notenstufenvergleichs gegeneinander aufzusummieren, besteht für den Dienstherrn ebenso wenig wie die Verpflichtung zu einer bestimmten Gewichtung einzelner Merkmale, wenn dies die gleichmäßig anzuwendenden Beurteilungsrichtlinien nicht vorsehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 5 ME 217/15 -, juris Rn. 15; OVG Münster…, Beschluss vom 8. November 2004 - 1 B 1387/04 -, juris Rn. 28; VG Köln…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 19 L 1728/20 -, juris Rn. 15).
  • VG Köln, 16.09.2021 - 15 K 7348/19
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 3 CE 19.2457

    Kein Anspruch auf Festsetzung eines bestimmten konstitutiven Anforderungsprofils

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17

    Begründung; Beurteilungsrichtlinien; Bewertungsskala; Deutsche Telekom AG; …

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Beschwerde im Verfahren des vorl. Rechtsschutzes

  • VG Köln, 02.12.2021 - 19 L 1516/21
  • VG Hannover, 06.03.2017 - 2 B 4609/16

    Konkurrentenklage - Telekom-Beförderungsrunde 2016

  • VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16

    Konkurrentenklage - Telekom-Beförderungsrunde 2016 - wann sind Beurteilungen …

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