Rechtsprechung
| VG München, 28.07.2016 - M 8 E 16.2545 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 51699
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VG München, 28.11.2016 - M 8 K 15.4746
Beseitigungsanordnung mit Zwangsgeldandrohung - Gebäudegleiche Wirkung
Auszug aus VG München, 28.07.2016 - M 8 E 16.2545
Lediglich gegen die Ziffer 1. der Verfügung (Rückbau einer ungenehmigten Grenzbebauung) habe der Antragsteller Klage erhoben (M 8 K 15.4746).Diese Anordnung wurde bestandskräftig, da der Antragsteller von seinen Bevollmächtigten mit Schriftsatz vom 26. Oktober 2015 lediglich gegen die unter Ziffer 1 angeordnete Rückbauanordnung der Grenzbebauung an der westlichen Grundstücksgrenze hat Klage erheben lassen, die unter dem Aktenzeichen M 8 K 15.4746 anhängig ist.
- VGH Bayern, 19.06.2001 - 10 ZB 01.1187
Ausländerrecht: Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit …
Auszug aus VG München, 28.07.2016 - M 8 E 16.2545
Der Bauantrag und die Bauvorlagen sind auch unvollständig, wenn die nach Art. 64 Abs. 4 Satz 1 BayBO erforderlichen Unterschriften des Bauherrn bzw. des Entwurfsverfassers fehlen (BayVGH, U.v. 31.5.2001 - 2 B 97.719, BayVBl. 2002, 339 - juris Rn. 18;… Shirvani, a. a. O.). - VGH Bayern, 31.05.2001 - 2 B 97.719
Auszug aus VG München, 28.07.2016 - M 8 E 16.2545
Der Bauantrag und die Bauvorlagen sind auch unvollständig, wenn die nach Art. 64 Abs. 4 Satz 1 BayBO erforderlichen Unterschriften des Bauherrn bzw. des Entwurfsverfassers fehlen (BayVGH, U.v. 31.5.2001 - 2 B 97.719, BayVBl. 2002, 339 - juris Rn. 18;… Shirvani, a. a. O.). - VG München, 16.08.2016 - M 8 S 16.2548
Anforderungen an die Androhung eines Zwangsgeldes
Auszug aus VG München, 28.07.2016 - M 8 E 16.2545
Wegen der weiteren Einzelheiten und des Sachvortrags der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten, auch in den Verfahren M 8 K 16.2549, M 8 K 16.2547 und M 8 S 16.2548 sowie auf die vorgelegten Behördenakten verwiesen.
- VG München, 16.08.2016 - M 8 S 16.2548
Anforderungen an die Androhung eines Zwangsgeldes
Der Antrag nach § 123 VwGO war von der erkennenden Kammer mit Beschluss vom 28. Juli 2016 (M 8 E 16.2545) abgewiesen worden.Insoweit wurde ergänzend auf das Vorbringen im Verfahren M 8 E 16.2545 verwiesen, wo ausgeführt wurde, mit Bescheid vom 29. September 2015 habe die Antragsgegnerin gegenüber dem Antragsteller verfügt, dass dieser binnen einer Frist von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit der Verfügung einen ordnungsgemäßen Bauantrag bei der Antragsgegnerin zur Legalisierung einer im Neubau …str.
Wegen der weiteren Einzelheiten und des Sachvortrags der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten, auch in den Verfahren M 8 K 16.2549, M 8 K 16.2547 und M 8 E 16.2545 sowie auf die vorgelegten Behördenakten verwiesen.
Insoweit wird auf den Beschluss vom 28. Juli 2016 im Verfahren M 8 E 16.2545 verwiesen.
- VG Würzburg, 20.11.2018 - W 5 S 18.1387
Erfolgreicher Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer …
Denn die Betriebsbeschreibung wurde entgegen der Vorschrift des Art. 64 Abs. 4 Satz 1 BayBO lediglich von dem Entwurfsverfasser, nicht aber von der Beigeladenen selbst unterschrieben (vgl. auch BayVGH, U.v. 31.5.2001 - 2 B 97.719VG - BayVBl. 2002, 339; VG München, B.v. 28.7.2016 - M 8 E 16.2545 - BeckRS 2016, 51699; VG München, U.v. 21.3.2012 - M 9 K 11.106 - juris).
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