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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 4 S 277/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7567
VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 4 S 277/18 (https://dejure.org/2018,7567)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2018 - 4 S 277/18 (https://dejure.org/2018,7567)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2018 - 4 S 277/18 (https://dejure.org/2018,7567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung der Orientierung der dienstlichen Beurteilung am Statusamt bei einer bestimmten Behörde bzw. Gericht für die Beurteilung der ohne ihre Zustimmung nicht versetzbaren Richterinnen und Richter; Recht des Dienstherrn zur Bestimmung der Gewichtung der einzelnen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 537 (Ls.)
  • DÖV 2018, 491
  • BeckRS 2018, 5085
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 4 S 277/18
    Es obliegt dem Einschätzungsspielraum des Dienstherrn, welchen Leistungskriterien er bei der Formulierung des Anforderungsprofils sowie im Rahmen der anschließenden Auswahl des am besten geeigneten Bewerbers besonderes Gewicht beimisst (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - und vom 09.06.2016 - 2 BvR 1287/16 -, jeweils Juris).

    Danach hat der Antragsgegner die Verwaltungsaufgaben eines Direktors des Amtsgerichts (R 1 + Z) für bedeutsamer als die rechtsprechenden Aufgaben ansehen dürfen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - und vom 09.06.2016 - 2 BvR 1287/16 -, jeweils Juris).

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 4 S 277/18
    Es obliegt dem Einschätzungsspielraum des Dienstherrn, welchen Leistungskriterien er bei der Formulierung des Anforderungsprofils sowie im Rahmen der anschließenden Auswahl des am besten geeigneten Bewerbers besonderes Gewicht beimisst (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - und vom 09.06.2016 - 2 BvR 1287/16 -, jeweils Juris).

    Danach hat der Antragsgegner die Verwaltungsaufgaben eines Direktors des Amtsgerichts (R 1 + Z) für bedeutsamer als die rechtsprechenden Aufgaben ansehen dürfen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - und vom 09.06.2016 - 2 BvR 1287/16 -, jeweils Juris).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 4 S 277/18
    Dieses hat geprüft, ob das nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG zu führende und der angegriffenen Auswahlentscheidung zu Grunde liegende Auswahlverfahren den Anspruch des Antragstellers auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Auswahlentscheidung verletzt hat und sich dabei zum verfassungsrechtlich gebotenen Prüfungsmaßstab auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2002 (- 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633) berufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2016 - 4 S 2578/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung der Stelle eines Vizepräsidenten des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 4 S 277/18
    Rn. 28 Soweit der Antragsteller beanstandet, dass sein ehrenamtliches Engagement als 1. Vizepräsident eines Fußballverbandes mit ca. 730 Vereinen und über 250.000 Mitgliedern nicht hinreichend berücksichtigt worden sei, verweist der Antragsgegner zutreffend auf den Senatsbeschluss vom 09.02.2016 (- 4 S 2578/15 -, Juris), in dem der Senat bereits entschieden hat, dass grundsätzlich nur amtsrelevantes außerdienstliches Verhalten Gegenstand einer Personalauswahlentscheidung sein kann, zumal weder der Beurteiler noch der Auswählende die Qualität der Wahrnehmung außerdienstlicher Aufgaben hinreichend zu bewerten vermag.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20

    Richterbeförderung; Senatsvorsitz am OLG; Vergleichbarkeit richterlicher …

    Dass ein Kandidat mit Berufserfahrung auch eines Vorsitzenden Richters am LG dabei gerade hinsichtlich der Beurteilungskriterien der Fähigkeit, auf die Güte und Stetigkeit der Rechtsprechung des Spruchkörpers einen richtungsgebenden Einfluss auszuüben, Erfahrung in der Verhandlungsführung sowie Fähigkeit und Bereitschaft der vorbildhaften Anleitung von Nachwuchskräften, d.h. der Verwendungsbreite innerhalb des bisherigen Berufslebens im Rahmen der Kriterien (3.) und (4.) größere Möglichkeiten hatte, sich zu beweisen und seine Fertigkeiten zu entwickeln als ein Kandidat, der bislang keine entsprechende Vorsitzendenerfahrung gesammelt hat, liegt in der Natur der Sache und kann keine rechtswidrige Vorabgewichtung darstellen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.03.2018 - 4 S 277/18 -, Juris Rn. 17 ).
  • VG Freiburg, 10.11.2020 - 3 K 599/19

    Zur Abgeltung von Rufbereitschaftszeiten eines als Kriminaltechniker eingesetzten …

    Anders als bei dem Einwand unzureichender Alimentation, der grundsätzlich auf ein Haushaltsjahr bezogen ist und bei dem sich folglich die Geltendmachung solcher Ansprüche zwingend auf das gesamte laufende Haushaltsjahr beziehen muss, hat die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen nur Bedeutung für die Zeit ab dem Folgemonat (…stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 26.14 -, juris Rn. 25 ff., vom 19.04.2018 - 2 C 40.17 -, juris Rn. 25 …und vom 16.06.2020 - 2 C 8.19 -, juris Rn. 14 m.w.N.;… vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.11.2018 - 4 S 1000/18 -, juris Rn. 27 ff., und vom 11.03.2019 - 4 S 277/18 -, EAS 9 f.).
  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3328/18

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht …

    Im Übrigen unterliegt es aber nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr im Rahmen seines Auswahlermessens das größere Gewicht beimisst (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.11.2010, 2 BvR 2435/10, juris Rn. 12 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.03.2018, 4 S 277/18, juris Rn. 24).
  • OVG Saarland, 21.03.2019 - 1 B 331/18

    Konkurrentenstreit um das Amt des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

    Im Übrigen ist vor dem Hintergrund, dass - wie sich aus der Regelung in § 39 Abs. 3 Satz 2 SRiG ergibt - eine Stellungnahme vom Präsidialrat nicht zwingend abgegeben werden muss, nicht erkennbar, inwieweit das Fehlen einer Stellungnahme auf die vom Ministerrat getroffene Auswahlentscheidung durchschlagen und den Antragsteller in eigenen Rechten verletzen könnte(vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.3.2018 - 4 S 277/18 -, Justiz 2018, 440, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 10), zumal, worauf der Antragsgegner ebenfalls zutreffend hinweist, der Präsidialrat der Arbeitsgerichtsbarkeit bereits in seiner Stellungnahme vom 6.7.2017 zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Beigeladenen für das Amt des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts persönlich und fachlich als geeignet ansieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2025 - 4 S 1523/24

    Besetzung der Stelle eines Amtsgerichtsdirektors; Auswahlverfahren; Umfang eines …

    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es trotz der grundsätzlichen Unversetzbarkeit von Richtern auch bei deren Beurteilung auf das Statusamt und nicht das konkret-funktionelle Amt an (vgl. Senatsbeschluss vom 15.03.2018 - 4 S 277/18 -, Juris Rn. 17 f.).
  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3444/18

    Erfolglose Eilanträge gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht …

    Im Übrigen unterliegt es aber nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr im Rahmen seines Auswahlermessens das größere Gewicht beimisst (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.11.2010, 2 BvR 2435/10, juris Rn. 12 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.03.2018, 4 S 277/18, juris Rn. 24).
  • VG Mainz, 16.07.2018 - 4 L 587/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich insoweit wiederum darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt, ob er einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat; demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob anhand der Beurteilungen auch eine Einzelexegese mit anderem Auswahlergebnis möglich wäre (…vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 24.6.2016 - 10 B 10278/16.OVG -, vom 14.9.2017 - 2 B 11207/17.OVG -, juris Rn. 41, vom 27.7.2016 - 2 B 10593/16.OVG -, …und vom 2.9.2015 - 2 B 10765/15.OVG -, esovg Rn. 52 f.; auch BVerwG…, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, BVerwGE 145, 112 und juris Rn. 25; VGH BW, Beschluss vom 15.3.2018 - 4 S 277/17 -, BeckRS 2018, 5085, Rn. 20 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2025 - 4 S 1526/24

    Besetzung der Stelle eines Amtsgerichtsdirektors; Auswahlverfahren; Umfang eines …

    Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es trotz der grundsätzlichen Unversetzbarkeit von Richtern auch bei deren Beurteilung auf das Statusamt und nicht das konkret-funktionelle Amt an (vgl. Senatsbeschluss vom 15.03.2018 - 4 S 277/18 -, Juris Rn. 17 f.).
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