Rechtsprechung
| SG Münster, 10.03.2006 - S 6 P 136/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflegeversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiungsanspruch vom Beitragszuschlag für Kinderlose wegen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Berücksichtigung von Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berücksichtigungsgesetz - KiBG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit des Beitragszuschlags für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung
Papierfundstellen
- Breith. 2006, 642
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus SG Münster, 10.03.2006 - S 6 P 136/05
Rn. 22 Mit der Regelung über den Beitragszuschlag für Kinderlose hat der Gesetzgeber auf das Urteil des BVerfG vom 03. April 2001 (BVerfGE 103, 242) reagiert.Rn. 25 Die grob typisierende Neuregelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil der Gesetzgeber, wie das BVerfG bereits in dieser Entscheidung ausdrücklich betont hat (BVerfGE 103, 242/270), über einen großen Spielraum bei der Ausgestaltung eines dem GG entsprechenden Beitragsrechts in der sozialen Pflegeversicherung verfügt.
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus SG Münster, 10.03.2006 - S 6 P 136/05
Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 55, 72). - BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Risikostrukturausgleich
Auszug aus SG Münster, 10.03.2006 - S 6 P 136/05
Die gerade auch für das Gebiet des Sozialversicherungsrechts bestehende weitgehende sozialpolitische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (zuletzt betont vom BVerfG im Beschluss vom 18. Juli 2005, Az.: 2 BvF 2/01) beinhaltet nach Auffassung der Kammer aber auch die Kompetenz des Gesetzgebers darüber zu entscheiden, in welchem Maße der vom BVerfG geforderte Familienlastenausgleich durch das Beitragsrecht zu vollziehen ist oder in welchem Umfang der Ausgleich weil die finanzielle Entlastung Erziehender eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist durch das Steuer- und Kindergeldrecht (möglicherweise effektiver) zu leisten ist.
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus SG Münster, 10.03.2006 - S 6 P 136/05
Allerdings sind aufgrund typisierender Regelungen in Einzelfällen auftretende Härten (vgl. hierzu BVerfGE 77, 308/338) verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden. - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Auszug aus SG Münster, 10.03.2006 - S 6 P 136/05
Nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 78, 214) ist der Gesetzgeber durch das Gleichheitsgebot aber nicht gehindert, sich gerade in Massenverfahren an Stelle eines ausschließlich individuellen Wirklichkeitsmaßstabes aus Gründen der Verfahrensvereinfachung generalisierender, pauschalierender und typisierender Regelungen zu bedienen. - BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
Auszug aus SG Münster, 10.03.2006 - S 6 P 136/05
Denn die Beanstandung der Vorenthaltung einer gesetzlichen Begünstigung als gleichheitswidrig kann nach der Rechtsprechung des BVerfG, (vgl. etwa BVerfGE 93, 386/395) die Entscheidungserheblichkeit einer Vorlage nach Art. 100 GG nur dann begründen, wenn dem Kläger die Feststellung der Verfassungswidrigkeit die Chance offenhält, eine für ihn günstigere Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen.
- LSG Hessen, 19.03.2007 - L 8 P 19/06
Soziale Pflegeversicherung - Verfassungsmäßigkeit des Beitragszuschlags für …
Das entspricht auch der einhelligen Auffassung der Rechtsprechung (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. November 2006, L 2 R 386/06; SG Stuttgart, Urteil vom 20. März 2006, S 8 KR 3035/05; SG Münster, Urteil vom 10. März 2006, S 6 P 136/05). - SG Stade, 16.02.2007 - S 22 KN 16/05
Heranziehung zu einem Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen …
Gegen die gesetzliche Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. ebenso LSG Niedersachsen-Bremen , Urteil vom 22. November 2006 - L 2 R 386/06; SG Stuttgart , Urteil vom 20. März 2006 - S 8 KR 3035/05; SG Münster , Urteil vom 10. März 2006 - S 6 P 136/05).Die aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung vom Gesetz bestimmte Altersgrenze von 23 Jahren knüpft an das regelmäßige Ende der Familienversicherung an und erscheint auch von daher durchaus sachgerecht (ebenso SG Münster, Urteil vom 10. März 2006 - S 6 P 136/05).
- SG Speyer, 30.01.2007 - S 3 P 121/06
Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung verfassungsgemäß
Beschränkt sich das Interesse des Klägers aber insoweit nur auf die Beseitigung einer Drittbegünstigung, scheidet eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das BVerfG aus (vgl. SG Münster, Urteil vom 10. März 2006 - S 6 P 136/05 -, Breith. 2006, S. 642 m. w. Nachw.).
- SG Stade, 19.02.2007 - S 22 KN 16/05
Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für Kinderlose verfassungsgemäß
Rn. 19 2. Gegen die gesetzliche Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. November 2006 - L 2 R 386/06; SG Stuttgart, Urteil vom 20. März 2006 - S 8 KR 3035/05; SG Münster, Urteil vom 10. März 2006 - S 6 P 136/05).Die aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung vom Gesetz bestimmte Altersgrenze von 23 Jahren knüpft an das regelmäßige Ende der Familienversicherung an und erscheint auch von daher durchaus sachgerecht (ebenso SG Münster, Urteil vom 10. März 2006 - S 6 P 136/05).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 2 R 386/06
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zum Beitragszuschlag für Kinderlose in der …
Rn. 28 c) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die erläuterten gesetzlichen Bestimmungen sind nicht festzustellen (vgl. auch SG Stuttgart, U.v. 20. März 2006 - S 8 KR 3035/05 - und SG Münster, U.v. 10. März 2006 - S 6 P 136/05 - Breith. 2006, 642). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2007 - L 2 KN 13/07 c) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die erläuterten gesetzlichen Bestimmungen sind nicht festzustellen (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, U.v. 5. April 2007 - L 5 P 27/06 - Hessisches LSG, U.v. 19. März 2007 - L 8 P 19/06 - SG Speyer, U.v. 30. Januar 2007 - S 3 P 121/06 - SG Düsseldorf, U.v. 29. Dezember 2006 - S 10 R 409/05 - SG Stuttgart, U.v. 20. März 2006 - S 8 KR 3035/05 - und SG Münster, U.v. 10. März 2006 - S 6 P 136/05 - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".