Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.09.1999 - 15 W 275/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorrang zivilrechtlicher Unterbringung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
PsychKGNW § 11 Abs. 1; BGB § 1906 Abs. 1
Verfahrensgang
- AG Lippstadt, 05.10.1998 - 11 XIV 108/98
- AG Lippstadt, 22.06.1999 - 11 XIV 108/98
- LG Paderborn, 16.07.1999 - 3 T 125/99
- OLG Hamm, 23.09.1999 - 15 W 275/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1122 (Ls.)
- BtPrax 2000, 35
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1999 - 15 W 275/99
Neben der zivilrechtlichen Unterbringung durch den Betreuer, die unter den Voraussetzungen des § 1906 Abs. 1 BGB der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, ist die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Landesrecht, deren Verfahren von staatlichen Stellen betrieben wird, nur subsidiär ( BVerfG NJW 1982, 691 [693, 694]; BayObLG FamRZ 1990, 1154 [1155];… Bienwald, Betreuungsrecht, 2. Auflage, Vorbem. §§ 70 ff FGG Rn. 4;… Jürgens, Betreuungsrecht, § 1906 BGB Rn. 48; Klüsener/Rausch NJW 1993, 617 [621, 622];… Saage-Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 3. Auflage, § 1906 BGB, Rn. 54 und 4.4 Rn. 129;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 2. Auflage, § 1906 BGB Rn. 3), die etwa dann eingreifen kann, wenn ein pflichtvergessener Betreuer die erforderliche Unterbringung des Betreuten versäumt. - BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 3 Z 23/90
Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1999 - 15 W 275/99
Neben der zivilrechtlichen Unterbringung durch den Betreuer, die unter den Voraussetzungen des § 1906 Abs. 1 BGB der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, ist die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Landesrecht, deren Verfahren von staatlichen Stellen betrieben wird, nur subsidiär ( BVerfG NJW 1982, 691 [693, 694]; BayObLG FamRZ 1990, 1154 [1155];… Bienwald, Betreuungsrecht, 2. Auflage, Vorbem. §§ 70 ff FGG Rn. 4;… Jürgens, Betreuungsrecht, § 1906 BGB Rn. 48; Klüsener/Rausch NJW 1993, 617 [621, 622];… Saage-Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 3. Auflage, § 1906 BGB, Rn. 54 und 4.4 Rn. 129;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 2. Auflage, § 1906 BGB Rn. 3), die etwa dann eingreifen kann, wenn ein pflichtvergessener Betreuer die erforderliche Unterbringung des Betreuten versäumt.
- OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und …
Dabei muss der Schadenseintritt - über seine bloße Möglichkeit hinaus - in überschaubarer Zukunft hinreichend wahrscheinlich sein (OLG Saarbrücken BtPrax 1997, 202) oder wegen der Unberechenbarkeit des Betroffenen zwar unvorhersehbar, aufgrund besonderer Umstände aber jederzeit zu erwarten sein (OLG Hamm BtPrax 2000, 35, 36;… Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2005, Rn. 153).Erforderlich ist eine erhebliche Gefährdung von Rechtsgütern anderer Personen, die über den Charakter einer Belästigung hinausgeht (OLG Hamm BtPrax 2000, 35, 36;… vgl. auch Senatsentscheidung vom 27.03.2003, a.a.O.).
- LG Gera, 23.04.2025 - 7 T 123/25
Erforderlichkeit einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach den …
Die BGB-Unterbringung genießt als milderes Mittel Vorrang (Anschluss BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80; OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 1999 - 15 W 275/99 und LG Mönchengladbach, Beschluss vom 19. April 2002 - 5 T 99/02).Die BGB-Unterbringung genießt als milderes Mittel Vorrang (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 07. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80, Rn. 47, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 1999 - 15 W 275/99 -, Rn. 13, juris; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 19. April 2002 - 5 T 99/02 -, juris;… C. Bienwald in: Bienwald, Betreuungsrecht, 7. Auflage 2023, § 1831 BGB, Rn. 10;… BeckOGK/Brilla, 1.5.2022, BGB § 1906 Rn. 6 m.w.N.).
- OLG Köln, 10.11.2003 - 16 Wx 204/03
Öffentlich-rechtliche Unterbringung trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht
Die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den aufgrund des Betreuungsgesetzes von 1990 geänderten Bestimmungen des PsychKG NRW vom 17.12.1999 ist - anders noch nach dem früheren landesrechtlichen PsychKG (vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 23.9.99 = FamRZ 2000, 1122 = BtPrax 2000, 36 = NJW-FER 2000, 86; Parensen, PsychKG NRW S.131) - deshalb einer solchen nach dem Betreuungsgesetz nicht mehr generell subsidiär (…vgl. Palandt/Diederichsen BGB § 1906 Rdnr. 1;… Dodegge/Zimmermann PsychKG NRW § 11 Rdnr. 17).
- LG Mönchengladbach, 19.04.2002 - 5 T 99/02
Öffentlich-rechtliche Unterbringung zivilrechtliche Unterbringung medizinische …
Rn. 15 Wenn aber, wie im vorliegenden Falle, zugleich die Voraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach §§ 10, 11 PsychKG-NW und die einer Unterbringung durch den Betreuer nach § 1906 BGB vorliegen, so ist für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung kein Raum (OLG Hamm, FamRZ 2000, 1122;… Palandt-Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1906, Rnr. 1). - AG Fulda, 05.04.2019 - 85 XIV 159/19
Keine Genehmigung einer Zwangsbehandlung nach § 20 Abs. 1 PsychKHG (HE) bei …
Jedenfalls bei - wie hier - reiner Eigengefährdung sind neben zivilrechtlichen Maßnahmen durch den Betreuer öffentlich-rechtliche Maßnahmen nach Landesrecht, deren Verfahren von staatlichen Stellen betrieben wird, nur subsidiär und können etwa dann eingreifen, wenn - was hier gerade nicht gegeben ist - ein pflichtvergessener Betreuer die erforderlichen Maßnahmen versäumt (so für die Unterbringung OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 1999 - 15 W 275/99 -, Rn. 13, juris, mit umfangreichen weiteren Nachweisen). - LG Arnsberg, 24.01.2008 - 6 T 61/08
Unterbringung einer Person nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG); Bestehen …
Das krankheitsbedingte Verhalten muss über den Charakter einer bloßen Belästigung hinaus gehen (vgl. OLG Hamm BtPrax 2000, 35). - LG Arnsberg, 28.01.2008 - 6 T 4/08
Einschränkung des Post- und Fernmeldeverkehrs einer nach dem …
Das krankheitsbedingte Verhalten muss über den Charakter einer bloßen Belästigung hinaus gehen (vgl. OLG Hamm BtPrax 2000, 35).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 08.09.1999 - 15 W 1444/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Vergütung, Umsatzsteuer auf die Auslagen
- rechtsportal.de
BGB § 1908i Abs. 1 § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 1
Rückerstattungsanspruch des umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2000, 16
- BtPrax 2000, 35
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73
Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält - …
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 15 W 1444/99
Es handelt sich vielmehr ähnlich der Einkommenssteuer um eine persönliche Steuerschuld des Betreuers, die dadurch ausgelöst wird, dass er für seine Tätigkeit als Betreuer eine Vergütung und Ersatz von Aufwendungen erhält (BGH NJW 1975, 210; BayObLG …
- OLG Dresden, 19.04.2000 - 15 W 190/00
Erstattung der auf den Auslagenersatz des Berufsbetreuers entfallenden …
Das Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - hat diesen Betrag bei der Berechnung der Auslagenerstattung unberücksichtigt gelassen und sich zur Begründung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 08.09.1999 (15 W 1444/99) berufen, wonach es für einen derartigen Ersatzanspruch an einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage fehle.Soweit der Senat in anderer Besetzung mit dem o.g. Beschluss vom 08.09.1999 (15 W 1444/99) eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.
- OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99 Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) hat der Senat die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG , dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er sich an der beabsichtigten Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde durch die Entscheidung des 15. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 08. September 1999 - 15 W 1444/99 (BtPrax 2000, 35 = Rpfleger 2000, 16), das die Erstattungsfähigkeit der auf den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer des Berufsbetreuers aus der Staatskasse verneint hatte, gehindert sah.
Hieraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, damit solle für die Auslagen eine Erstattung der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden (so noch OLG Dresden im Beschluss vom 08. September 1999, a. a. O.).
- OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 681/99 Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) hat der Senat die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG , dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er sich an der beabsichtigten Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde durch die Entscheidung des 15. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 08. September 1999 - 15 W 1444/99 - (BtPrax 2000, 35 = Rpfleger 2000, 16 ), das die Erstattungsfähigkeit der auf den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer des Berufsbetreuers aus der Staatskasse verneint hatte, gehindert sah.
Hieraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, damit solle für die Auslagen eine Erstattung der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden (so noch OLG Dresden im Beschluss vom 08. September 1999, aaO.).
- OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
Vorlage zum BGH zur Frage der Erstattung von Mehrwertsteuer auf Auslagen des …
Er ist an dieser Entscheidung jedoch gehindert, da er hierdurch von der auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 08. September 1999 - 15 W 1444/99 (BtPrax 2000, 35 = Rpfleger 2000, 16) abweichen würde. - BGH, 24.05.2000 - XII ZB 45/00
Wahrung der Rechtseinheit im FGG -Verfahren
Es hat sich an dieser Entscheidung jedoch durch die Entscheidung des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. September 1999 - 15 W 1444/99 - (BT-Prax 2000, 35 = Rechtspfleger 2000, 16) gehindert gesehen und deshalb die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
Umfang des Auslagenersatzanspruchs des Berufsbetreuers; Erstattung der …
Der zunächst vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen (Rpfleger 2000, 16), zwischenzeitlich aber aufgegebenen (OLG Dresden FamRZ 2000, 851) Gegenansicht ist nicht beizupflichten. - BGH, 24.05.2000 - XII ZB 104/00 Es hat sich an dieser Entscheidung jedoch durch die Entscheidung des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. September 1999 - 15 W 1444/99 - (BT-Prax 2000, 35 = Rechtspfleger 2000, 16) gehindert gesehen und deshalb die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
- LG Dresden, 10.01.2000 - 2 T 1158/99
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
Die Umsatzsteuerpflicht des Berufsbetreuers entsteht vielmehr erst dadurch, dass er Aufwendungsersatz erhält (BGH NJW 1975, 201, BayObLG Rpfleger 1988, 529, OLG Dresden, Beschluss vom 08.09.1999 - 15 W 1444/99).
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