Rechtsprechung
| FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.1999 - 1 K 472/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Qualifizierung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Berufsbetreuer; Abgrenzung zwischen gewerblichen Einkünfte und Einkünften aus selbständiger Arbeit ; Gewerbesteuerpflicht für jeden innländischen stehenden Betrieb; Selbständige Arbeit als solche Tätigkeit, die den ...
Papierfundstellen
- EFG 1999, 1080
- BtPrax 2000, 40
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.05.1989 - IV R 43/88
Treuhänderisch für Bauherrengemeinschaft tätiger Steuerberater kann gewerblich …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85
1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.05.1973 - I R 35/71
Wirtschaftliche (finanzielle) Betreuung von Bauvorhaben durch Baubetreuer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 12.08.1965 - IV 61/61 U
Aufgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung und Errichtung von Gebäuden als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 15.06.2010 - VIII R 10/09
Berufsbetreuer erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus …
Rn. 16 Diese Auffassung wird auch in einer Vielzahl erstinstanzlicher Entscheidungen (vgl. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. August 1999 1 K 472/98, EFG 1999, 1080; FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2003 7 K 1576/02, EFG 2004, 119; FG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2003 9 K 7943/00 F, AO, EFG 2004, 36; FG Münster, Urteil vom 12. Mai 2004 1 K 842/03 G, EFG 2004, 1459; vom 17. Juni 2008 1 K 5087/06 G, EFG 2008, 1729, als Vorinstanz dieses Verfahrens; FG Hamburg, Urteil vom 17. November 2008 6 K 159/06, EFG 2009, 412; FG Münster, Urteil vom 21. August 2007 6 K 2787/03 G, juris, Rev. VIII R 14/09) und von der Finanzverwaltung vertreten (vgl. Verfügungen der Oberfinanzdirektion --OFD-- Koblenz vom 30. Januar 2006 -S 2248 A, juris; vom 15. Dezember 2006 -S 2240 A-St 314, Der Betrieb 2007, 255; Verfügung der OFD Magdeburg vom 11. Februar 2005 -S 2248-8-St 213, juris) sowie im Schrifttum geteilt (vgl. Bienwald, FamRZ 2003, 1501; Zimmermann, Betreuungsrechtliche Praxis 1999, 133; ebenso Mann, NJW 2008, 121). - BFH, 15.06.2010 - VIII R 14/09
Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger: keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern …
Rn. 16 Diese Auffassung wird auch in einer Vielzahl erstinstanzlicher Entscheidungen (vgl. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. August 1999 1 K 472/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 1080; FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2003 7 K 1576/02, EFG 2004, 119; FG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2003 9 K 7943/00 F, AO, EFG 2004, 36; FG Münster, Urteil vom 12. Mai 2004 1 K 842/03 G, EFG 2004, 1459; vom 17. Juni 2008 1 K 5087/06 G, EFG 2008, 1729 als Vorinstanz dieses Verfahrens; FG Hamburg, Urteil vom 17. November 2008 6 K 159/06, EFG 2009, 412; FG Münster, Urteil vom 21. August 2007 6 K 2787/03 G, juris, Rev. VIII R 14/09) und von der Finanzverwaltung vertreten (vgl. Verfügungen der Oberfinanzdirektion --OFD-- Koblenz vom 30. Januar 2006 -S 2248 A, juris; vom 15. Dezember 2006 -S 2240 A-St 314, Der Betrieb 2007, 255; Verfügung der OFD Magdeburg vom 11. Februar 2005 -S 2248-8-St 213, juris) sowie im Schrifttum geteilt (vgl. Bienwald, FamRZ 2003, 1501; Zimmermann, Betreuungsrechtliche Praxis 1999, 133; ebenso Mann, NJW 2008, 121). - BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03
Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig
Deshalb entspricht sie im Kern nicht den in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG genannten Tätigkeiten (gl.A. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. August 1999 1 K 472/98, EFG 1999, 1080, rkr.; FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2003 7 K 1576/02, EFG 2004, 119, rkr.; FG Düsseldorf in EFG 2004, 36; FG Münster in EFG 2004, 1459; a.A. Thüringer FG in DStRE 2001, 965).
- FG Köln, 16.10.2003 - 7 K 1576/02
Einkünftequalifikation einer Berufsbetreuerin
Rn. 17 Ebenso wenig spräche auch das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 25. August 1999 (EFG 1999, 1080) gegen ihre Qualifizierung als selbständig Tätige.Darüber hinaus beruft sich der Beklagte auf das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 25. August 1999 (EFG 1999, 1080).
Rn. 36 Vermögensverwaltung i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ist die berufsmäßige Verwaltung fremden Vermögens und liegt i.d.R. vor, wenn fremdes Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder fremdes Immobilienvermögen vermietet oder verpachtet wird (so auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25.08.1999, 1 K 472/98, EFG 1999, 1080, rk.).
Auch ist ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig anders gestaltet als die Tätigkeit der Klägerin in dem vom Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschiedenen Fall (Urt. v. 25.08.1999, 1 K 472/98, EFG 1999, 1080), die so gut wie überhaupt nicht vermögensverwaltend tätig war.
- FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
Qualifizierung der Einkünfte eines Berufsbetreuers
Rn. 22 Kennzeichnend für die Vermögensverwaltung ist die Nutzung fremden Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus vorhandener Substanz (vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.08.1999 1 K 472/98, EFG 1999, 1080). - FG München, 16.10.2001 - 6 K 5805/00
Steuerrechtliche Einordnung von Vergütungen für Betreuer; Einkommensteuer 1998
Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung ausgeführt wird, aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 25.8.1999 1 K 472/98 (EFG 1999, 1080 ) gehe hervor, dass im reformierten Betreuungsrecht die Personensorge gleichberechtigt neben die Vermögenssorge trete.Soweit der Kl für Tätigkeiten entlohnt wurde, die nicht als Vermögensverwaltung i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzusehen sind (s. hierzu das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern in EFG 1999, 1080 ), könnten Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, da angesichts der vom Kl vorgelegten Aufstellung der Arbeitsstunden eine Trennung der freiberuflichen und der gewerblichen Einkünfte möglich erscheint (…s. Schmidt/Wacker, EStG , 20. Aufl. 2001, § 18 Rz. 50).
- FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit …
Von diesem Standpunkt aus ist es deshalb ohne Bedeutung, ob die Tätigkeit eines Berufsbetreuers gerade derjenigen eines Vermögensverwalters entspricht (a.A., Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25. August 1991 1 K 472/98, EFG 1999, 1080 ). - FG Düsseldorf, 26.09.2003 - 9 K 7943/00
Gewerbebetrieb; Berufsbetreuer; Freier Beruf; Selbständige Arbeit; …
Die Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Gewerbesteuerpflicht eines Berufsbetreuers - Urteil vom 25. August 1999, 1 K 472/98, veröffentlicht in EFG 1999, 1080 - könne nicht verallgemeinert werden. - FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 842/03
Einkünftequalifikation eines Berufsbetreuers
Zur Begründung der Einspruchsentscheidung (EE) vom 14.01.2003 führt der Bekl. unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 25.08.1999 (1 K 472/98, EFG 1999, 1080) aus, nach den vorliegenden Erkenntnissen sei davon auszugehen, dass der Kl. weder eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG noch eine sonstige selbständige Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ausgeübt habe. - FG Niedersachsen, 21.08.2006 - 5 V 10096/06
Einstufung der Einkünfte eines Berufsbetreuers als freiberufliche Einkünfte bei …
Dies geschah zu einem Zeitpunkt als nicht nur im Schrifttum, sondern insbesondere auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte die rechtliche Einordnung der Tätigkeit von Berufsbetreuern bereits kontrovers diskutiert wurde (vgl. z.B. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25.08.1999 - 1 K 472/98, EFG 1999, 1080 - gewerbliche Betätigung;… a.A.. FG Thüringen, Urt. v. 27.09.2000 - IV 1485/98, DStRE 2001, 965).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 21.10.1999 - 3 W 217/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1836e
Papierfundstellen
- BtPrax 2000, 40
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99
Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.10.1999 - 3 W 217/99
Dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz kann nicht entnommen werden, dass die Regelungen zur Neufassung der Vergütung des Betreuers auch auf den Zeitraum vor deren In-Kraft-Treten (1. Januar 1999) erstreckt werden sollte (vgl. BayObLGZ 1999, 21, 23).
- BGH, 25.01.2012 - XII ZB 497/11
Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergegangenen …
Von daher spricht vieles dafür, dass der gesetzliche Forderungsübergang erst für die ab diesem Zeitpunkt entstandenen Ansprüche greift (so jedenfalls OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; OLG Schleswig FamRZ 2000, 562;… Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. (2001) § 1836 e Rn. 1). - OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse
Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).Auf diesen Teil ihrer Tätigkeit findet der erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene § 1 BVormVG keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99, FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31.12.1998, BtPrax 99, 100; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 631).
- OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01
Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen
Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).Auf diesen Teil ihrer Tätigkeit findet der erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene § 1 BVormVG keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99, FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31.12.1998, BtPrax 99, 100; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 631).
- OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung
Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99). - OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung
Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
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