Rechtsprechung
| LG Mainz, 11.12.2001 - 8 T 389/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwendungsersatz für Besuche des Betreuers bei seiner Mutter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufwendungsersatz
Verfahrensgang
- AG Mainz - 41 XVII 117/96
- LG Mainz, 11.12.2001 - 8 T 389/00
Papierfundstellen
- BtPrax 2002, 174
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.1996 - XI ZR 75/95
Erfüllung einer Geldschuld; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Leistung auf …
Auszug aus LG Mainz, 11.12.2001 - 8 T 389/00
Insoweit ist eine Erfüllung gemäß § 362 BGB nicht eingetreten (vgl. BGH NJW 1996, Seite 1207). - BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 262/95
Aufwandsentschädigung für einen Betreuer, der auch Elternteil des Betreuten ist
Auszug aus LG Mainz, 11.12.2001 - 8 T 389/00
Insoweit wird auch auf den Beschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 10.10.1995 ( FamRZ 96, 247 ) hingewiesen, in dem es u. a. heißt: "Es gibt keinen Anhalt dafür und gibt auch keinen Sinn, Angehörige, welche die mit der Tätigkeit als Betreuer verbundene Verantwortung übernehmen, bezüglich der Aufwandsentschädigung schlechter zu stellen als Betreuer, die in keinem Angehörigkeitsverhältnis zum Betreuten stehen. - LG Mainz, 28.07.1997 - 8 T 144/97
Auszug aus LG Mainz, 11.12.2001 - 8 T 389/00
Ebenso wie in der in dem Beschluss 8 T 144/97 dargestellten Fallgestaltung ist auch hier die Betreuung u. a. für die Bereiche der Vermögenssorge und der Gesundheitsfürsorge angeordnet worden.
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Rechtsprechung
| LG Kiel, 05.03.2002 - 3 T 787/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Diplom - Verwaltungswirt
- Bt-Recht (Leitsatz)
Diplomverwaltungswirt als Betreuer
Papierfundstellen
- BtPrax 2002, 174
Wird zitiert von ...
- KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
Betreuervergütung: Besondere für die Führung der Betreuung nutzbare …
Er lässt außer Acht, dass betreuungsrechtlich nutzbare Kenntnisse auch aus den Bereichen des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialrechts stammen können, zumal im vorliegenden Fall der Aufgabenkreise des Beteiligten zu 1. die Vertretung des Betroffenen in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden und Einrichtungen umfasste (vgl. zum Verwaltungsfachwirt BayObLG FamRZ 2001, 187; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.4.2000, - 25 Wx 22/00 = FamRZ 2000, 1309; zum Diplomverwaltungswirt BayObLG Beschluss vom 8.1.2003, Az: 3Z BR 221/02; LG Kiel, BtPrax 2002, 174-175; zum Beamten des mittleren nicht-technischen Dienstes, BayObLG, FamRZ 2001, 304).
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Übersicht LG Kiel
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