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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9986
BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03 (https://dejure.org/2003,9986)
BayObLG, Entscheidung vom 29.10.2003 - 3Z BR 171/03 (https://dejure.org/2003,9986)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 3Z BR 171/03 (https://dejure.org/2003,9986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 3; ; BRAGO § 123

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterlassener Antrag des Rechtsanwalts/Berufsbetreuers auf PKH, Aufwendungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835 Abs. 3; BRAGO § 123
    Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag - Betreuervergütung, Rechtsanwalt, Aufwendungsersatz, Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer; Anwaltliche Prozessvertretung für einen mittellosen Betreuten; Festsetzung der Betreuervergütung nach BRAGO; Erforderlichkeit der Aufwendungen; Pflicht zur Beantragung von Prozesskostenhilfe; Unterlassen des PKH-Antrags; ...

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 708/98
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 11139/02
  • BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03

Papierfundstellen

  • BtPrax 2004, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 49/03

    BRAGO -Gebühren für einen zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen …

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
    Denn es ist die ureigenste Aufgabe eines Rechtsanwalts, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder gerichtlich geltend gemachte Ansprüche abzuwehren (…BayObLG aaO S.372; BayObLGZ 2003, 120/122).

    b) Weiterhin entspricht es ganz überwiegender Auffassung, dass der zum Betreuer eines mittellosen Betroffenen bestellte Rechtsanwalt für dessen gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen hat (BayObLGZ 2003, 120/124) mit der Folge, dass er bei Bewilligung auf diesem Wege die entsprechenden Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 123 BRAGO erhält (…OLG Frankfurt aaO; OLG Jena BtPrax 2002, 102 [LS] = FamRZ 2002, 988 [LS];… Damrau/Zimmermann § 1835 BGB Rn. 51).

    Voraussetzung ist, dass der Betreuer die Prozessführung den Umständen nach für erforderlich halten durfte (…OLG Jena aaO;… OLG Frankfurt aaO; vgl. auch BayObLGZ 2003, 120/124).

  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen …

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
    Wegen der Vorrangigkeit der PKH komme es im Fall eines unterlassenen Antrags - im Gegensatz zur Auffassung des OLG Frankfurt (Rpfleger 2001, 491/492 = FamRZ 2002, 59) - nicht darauf an, ob die Prozessführung auch dann im Interesse des Betroffenen liege, wenn zum Zeitpunkt der Vertretungsanzeige keine hinreichende Erfolgsaussicht anzunehmen sei.

    Ein zum Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann daher für die Führung eines Prozesses Gebühren und Auslagen nach der BRAGO verlangen, und zwar auch dann, wenn kein Anwaltszwang besteht, sofern nur üblicherweise für die Prozessführung ein Anwalt zugezogen zu werden pflegt (BVerfG FamRZ 2000, 1284/1285; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 59 m.w.N.).

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98

    Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer …

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
    Nach h.M. hat der anwaltliche Betreuer ein Wahlrecht, ob er für berufsspezifische Tätigkeiten eine Gebühr nach der BRAGO verlangt oder eine Vergütung als Betreuer beantragt (BayObLG AnwBl. 1994, 42 und BtPrax 1999, 29; OLG Köln NJW-RR 2003, 712;… OLG Frankfurt aaO;… HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 Rn. 52;… Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 19;… a.A. Zimmermann FamRZ 1998, 521/524 und Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 1835 BGB Rn. 43).

    Ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer kann nicht darauf verwiesen werden, dass er Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB geltend machen müsse (BayObLG BtPrax 1999, 29).

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
    a) Ein Rechtsanwalt kann eine Betreuertätigkeit gemäß § 1835 Abs. 3, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn die zu bewältigende Aufgabe sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt (BayObLGZ 2001, 368 = FamRZ 2002, 573).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Vergütung von Verfahrenspflegern nach dem FGG; Unzulässigkeit einer …

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
    Ein zum Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann daher für die Führung eines Prozesses Gebühren und Auslagen nach der BRAGO verlangen, und zwar auch dann, wenn kein Anwaltszwang besteht, sofern nur üblicherweise für die Prozessführung ein Anwalt zugezogen zu werden pflegt (BVerfG FamRZ 2000, 1284/1285; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 59 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02

    Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
    Nach h.M. hat der anwaltliche Betreuer ein Wahlrecht, ob er für berufsspezifische Tätigkeiten eine Gebühr nach der BRAGO verlangt oder eine Vergütung als Betreuer beantragt (BayObLG AnwBl. 1994, 42 und BtPrax 1999, 29; OLG Köln NJW-RR 2003, 712;… OLG Frankfurt aaO;… HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 Rn. 52;… Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 19;… a.A. Zimmermann FamRZ 1998, 521/524 und Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 1835 BGB Rn. 43).
  • OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01

    Betreuervergütung; Rechtsanwalt; Prozessführungskosten

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
    b) Weiterhin entspricht es ganz überwiegender Auffassung, dass der zum Betreuer eines mittellosen Betroffenen bestellte Rechtsanwalt für dessen gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen hat (BayObLGZ 2003, 120/124) mit der Folge, dass er bei Bewilligung auf diesem Wege die entsprechenden Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 123 BRAGO erhält (…OLG Frankfurt aaO; OLG Jena BtPrax 2002, 102 [LS] = FamRZ 2002, 988 [LS];… Damrau/Zimmermann § 1835 BGB Rn. 51).
  • OLG Brandenburg, 21.08.2001 - 15 WF 33/00

    Kostenfestsetzung - Beweisgebühr bei Anhörung des Jugendamts im …

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
    Strittig ist auch in diesem Fall, ob der Betreuer nur Aufwendungsersatz in Höhe der Gebühren eines nach § 123 BRAGO beigeordneten Rechtsanwalts erhält (so LG Zweibrücken FamRZ 2002, 477 m.Anm. Bienwald;… ebenso Damrau aaO;… offen gelassen von OLG Frankfurt aaO;… anders OLG Jena aaO, allerdings ohne nähere Erörterung des Problems: Gebühren nach §§ 31 ff. BRAGO).
  • OLG Hamm, 21.10.1985 - 15 W 325/85

    Bestellung eines Ergänzungspflegers; Ehelichkeitsanfechtungsklage eines Kindes

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
    c) Allerdings hängt die PKH-Bewilligung von der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung ab (vgl. § 114 ZPO und zu diesem Aspekt Damrau Rpfleger 1986, 13 in einer Anm. zu OVG Bremen Rpfleger 1986, 12).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99

    Vergütung des Betreuers für Besprechungen mit dem Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
    Die Frage kann in der weiteren Beschwerde nur in begrenztem Umfang überprüft werden, weil dem Tatrichter ein entsprechender Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (…OLG Jena aaO; vgl. auch BayObLG BtPrax 2000, 124 = FamRZ 2000, 148).
  • OVG Bremen, 15.10.1984 - 2 B 116/84

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei gesetzlicher Vertretung durch einen …

  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 221/93

    Betreuer; Rechtsanwalt; Vermögender Betroffener; Leistung; Beruf; …

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …

    a) Dabei entspricht es ganz überwiegender Auffassung, dass der Anwaltsbetreuer schon aus dem Gesichtspunkt einer kostensparenden Amtsführung verpflichtet ist, für die gerichtliche Vertretung des Betroffenen Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass er im Falle der Bewilligung die entsprechenden Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 49 RVG (früher § 123 BRAGO) erhält (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 59, 60; BayObLG BtPrax 2004, 70, 71;… Knittel aaO Rdn. 27;… Staudinger/Bienwald aaO Rdn. 12 Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rdn. 30;… Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1835 Rdn. 12;… HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rdn. 51;… Dodegge/Roth, Betreuungsrecht F Rdn. 46;… jurisPK/Klein/Pammler, BGB 3. Aufl. § 1835 Rdn. 68; Zimmermann FamRZ 2002, 1373, 1374).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - L 14 R 419/16

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Denn es entspricht der überwiegenden Auffassung, dass der zum Betreuer eines mittellosen Betroffenen - was hier bei der Klägerin unterstellt wird - bestellte Rechtsanwalt für dessen gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen hat, weil der Betreuer gehalten ist, die Aufwendungen im Interesse des Betroffenen möglich niedrig zu halten; hierzu gehört es auch, bei entsprechend geringem Einkommen des Betroffenen zunächst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung auf diesem Wege zu erwirken (…Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.05.2003, 3Z BR 49/03, Juris, Rdn. 11 m.w.N. und vom 29.10.2003 (3Z BR 171/03, Juris, Rdn. 25 m.w.N. Und Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 15.11.2001, 6 W 609/01, Juris).
  • OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08

    Kein Ausschluss einer Rechtsanwaltsbeiordnung im Prozesskostenhilfeverfahren, …

    a) Dabei entspricht es ganz überwiegender Auffassung, dass der Anwaltsbetreuer schon aus dem Gesichtspunkt einer kostensparenden Amtsführung verpflichtet ist, für die gerichtliche Vertretung des Betroffenen Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass er im Falle der Bewilligung die entsprechenden Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 49 RVG (früher § 123 BRAGO) erhält (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 59, 60; BayObLG BtPrax 2004, 70, 71;… Knittel aaO Rdn. 27;… Staudinger/Bienwald aaO Rdn. 12 Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rdn. 30;… Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1835 Rdn. 12;… HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rdn. 51;… Dodegge/Roth, Betreuungsrecht F Rdn. 46;… jurisPK/Klein/Pammler, BGB 3. Aufl. § 1835 Rdn. 68; Zimmermann FamRZ 2002, 1373, 1374).
  • BSG, 18.07.2017 - B 13 R 203/17 B
    Denn es entspricht der überwiegenden Auffassung, dass der zum Betreuer eines mittellosen Betroffenen - was hier bei der Klägerin unterstellt wird - bestellte Rechtsanwalt für dessen gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen hat, weil der Betreuer gehalten ist, die Aufwendungen im Interesse des Betroffenen möglich niedrig zu halten; hierzu gehört es auch, bei entsprechend geringem Einkommen des Betroffenen zunächst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung auf diesem Wege zu erwirken (…Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.05.2003, 3Z BR 49/03, Juris, Rdn. 11 m.w.N. und vom 29.10.2003 (3Z BR 171/03, Juris, Rdn. 25 m.w.N. Und Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 15.11.2001, 6 W 609/01, Juris).
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