Rechtsprechung
| EuGH, 12.12.1995 - C-319/93, C-40/94, C-224/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Wettbewerb - Molkereigenossenschaftssatzungen - Austrittsgeldregelung - Auslegung des Artikels 2 der Verordnung Nr. 26.
- Judicialis
EGV Art. 85 Abs. 1; ; EGV Art. 85 Abs. 2; ; EGV Art. 85 Abs. 3
- EU-Kommission
Hendrik Evert Dijkstra gegen Friesland (Frico Domo) Coöperatie BA und Cornelis van Roessel und andere gegen De coöperatieve vereniging Zuivelcoöperatie Campina Melkunie VA und Willem de Bie und andere gegen De Coöperatieve Zuivelcoöperatie Campina Melkuni
EG-Vertrag, Artikel 39 und 85; Verordnung Nr. 26 des Rates, Artikel 2 Absatz 1
1. Landwirtschaft; Wettbewerbsregeln; Verordnung Nr. 26; Ausnahme zugunsten der Vereinbarungen, Beschlüsse und Verhaltensweisen von Genossenschaften aus einem Mitgliedstaat; Unabhängige Bedeutung; Vereinbarung oder Beschluß, der oder die unter Artikel 85 Absatz 1 ...
- EU-Kommission
Dijkstra u.a. / Friesland (Frico Domo) Coöperatie u.a.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Landwirtschaft - Wettbewerbsregeln - Verordnung Nr. 26 - Ausnahme zugunsten der Vereinbarungen, Beschlüsse und Verhaltensweisen von Genossenschaften aus einem Mitgliedstaat - Unabhängige Bedeutung - Vereinbarung oder Beschluß, der oder die unter Artikel 85 Absatz 1 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wettbewerb - Molkereigenossenschaftssatzungen - Austrittsgeldregelung - Auslegung des Artikels 2 der Verordnung Nr. 26.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1995 - C-319/93
- EuGH, 12.12.1995 - C-319/93, C-40/94, C-224/94
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 28.02.1991 - C-234/89
Delimitis / Henninger Bräu
Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-319/93
26 Dagegen verfügt die Kommission nicht über eine ausschließliche Zuständigkeit für die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1. Wie der Gerichtshof schon im Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 45) ausgeführt hat, ist die Befugnis zur Anwendung dieser Bestimmung insoweit zwischen der Kommission und den nationalen Gerichten geteilt.27 Nunmehr sind die Folgen dieser Zuständigkeitsverteilung für die konkrete Anwendung des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft durch die nationalen Gerichte anhand der vom Gerichtshof im Urteil Delimitis aufgestellten Grundsätze zu untersuchen.
- EuGH, 30.01.1974 - 127/73
BRT / SABAM
Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-319/93
Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 127/73 (BRT, Slg. 1974, 51) erzeugt nämlich Artikel 85 Absatz 1 in den Beziehungen zwischen einzelnen unmittelbare Wirkungen und lässt unmittelbar in deren Person Rechte entstehen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben. - EuGH, 06.02.1973 - 48/72
Brasserie de Haecht / Wilkin-Janssen
Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-319/93
Diese Nichtigkeit wirkt auch für die Vergangenheit (vgl. insbesondere das Urteil vom 6. Februar 1973 in der Rechtssache 48/72, Brasserie de Hächt, Slg. 1973, 77, Randnr. 27).
- EuGH, 12.12.1995 - C-399/93
Oude Luttikhuis u.a. / Verenigde Coöperatieve Melkindustrie Coberco
29 Die Frage der Befugnisse der Kommission und der nationalen Gerichte in diesem Bereich ist Gegenstand des Urteils vom heutigen Tag in den verbundenen Rechtssachen C-319/93, C-40/94 und C-224/94 (Dijkstra u. a., Van Rössel u. a. sowie De Bie u. a.). - EuG, 18.09.1996 - T-353/94
Postbank NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
65 Im Rahmen eines Verfahrens zur Anwendung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften bedeutet dieser Grundsatz, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, insbesondere, daß das nationale Gericht das Recht hat, sich bei der Kommission nach dem Stand eines etwa bei ihr anhängigen Verfahrens zu erkundigen und von ihr die wirtschaftlichen und rechtlichen Auskünfte zu erhalten, die sie ihm erteilen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 53, und vom 12. Dezember 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-319/93, C-40/94 und C-224/94, Dijkstra u. a., Slg. 1995, I-4471, Randnr. 36). - OLG Oldenburg, 03.02.1998 - 5 U 88/97
Kündigungsfrist bei einer Molkereigenossenschaft; Außerordentliches fristloses …
Rs. C - 319/93, C - 40/94, C - 224/94 - EuZW 1996, 284 ff, 287).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-671/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl können landwirtschaftliche …
{FN:27} Vgl. zur Eigenständigkeit und Spezifizität dieser Ausnahme u. a. Urteil vom 12. Dezember 1995, Dijkstra u. a. (C-319/93, C-40/94 und C-224/94, EU:C:1995:433, Rn. 20). - LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 873/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
Eine rechtswidrige Kündigung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Übergang unter Verstoß gegen Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG beendet worden ist (EuGH, Urteil vom 12.03.1998 - C 319/93, juris Rn. 39 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 15.06.1988 - C 101/87 -, juris Rn. 18). - LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 480/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
Eine rechtswidrige Kündigung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Übergang unter Verstoß gegen Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG beendet worden ist (EuGH, Urteil vom 12.03.1998 - C 319/93, juris Rn. 39 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 15.06.1988 - C 101/87 -, juris Rn. 18). - LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
Eine rechtswidrige Kündigung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Übergang unter Verstoß gegen Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG beendet worden ist (EuGH, Urteil vom 12.03.1998 - C 319/93, juris Rn. 39 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 15.06.1988 - C 101/87 -, juris Rn. 18). - LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 874/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
Eine rechtswidrige Kündigung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Übergang unter Verstoß gegen Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG beendet worden ist (EuGH, Urteil vom 12.03.1998 - C 319/93, juris Rn. 39 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 15.06.1988 - C 101/87 -, juris Rn. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-505/07
Compañía Española de Comercialización de Aceite - Gemeinsame Marktorganisation …
{FN:45} - Ungeachtet der ausschließlichen Zuständigkeit der Kommission, Feststellungen nach Art. 2 der Verordnung Nr. 26 zu treffen, können nationale Gerichte veranlasst sein, jene Vorschrift anzuwenden; vgl. Urteil vom 12. Dezember 1995, Dijkstra u. a. (C-319/93, C-40/94 und C-224/94, Slg. 1995, I-4471, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-265/97
VBA / Florimex u.a.
21: - Urteil vom 12. Dezember 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-319/93, C-40/94 und C-224/94 (Slg. 1995, I-4471).
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Rechtsprechung
| EuGH, 12.12.1995 - C-40/94 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1995 - C-319/93
HENDRIK EVERT DIJKSTRA GEGEN FRIESLAND (FRICO DOMO) COOEPERATIE BA UND CORNELIS …
- VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-319/93, C-40/94 UND C-224/94.b) Rechtssache C-40/94.
Der Sachverhalt dieser Rechtssache ähnelt dem der Rechtssache C-40/94.
Der Sachverhalt dieser Rechtssache ist im grossen und ganzen der gleiche wie in den Rechtssachen C-40/94 und C-224/94.
Da es das nationale Gericht für fraglich hält, ob die Austrittsregelung mit den Artikeln 85 des Vertrages und 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 26 vereinbar ist, hat es dem Gerichtshof die folgenden, in gewissem Sinn die Fragen in den Rechtssachen C-319/93, C-40/94 und C-224/94 ergänzenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
Gleichartige Klauseln wie die hier streitige finden sich auch in den Satzungen der anderen niederländischen Genossenschaften dieses Sektors, insbesondere, wie sich aus den Verfahrensunterlagen in den Rechtssachen C-319/93 und C-40/94 ergibt, in den Satzungen der FFD und der Campina, d. h. der beiden anderen grössten Molkereigenossenschaften, die zusammen mit der Coberco, wie am Anfang dieser Schlussanträge ausgeführt, etwa 85 % der in den Niederlanden hergestellten Milch verarbeiten.
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