Rechtsprechung
| EuGH, 19.06.2008 - C-6/08 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
US Steel Košice / Kommission
- EU-Kommission
US Steel Kosice / Kommission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 2. Januar 2008 von U.S. Steel Kosice, s.r.o. gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Oktober 2007 in der Rechtssache T-27/07, U.S. Steel Kosice, s.r.o. / Kommission der Europäischen Gemeinschaften
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Oktober 2007 in der Rechtssache T-27/07 (U.S. Steel Ko?¡ice, s.r.o. / Kommission der Europäischen Gemeinschaften), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. ...
Verfahrensgang
- EuG, 01.10.2007 - T-27/07
- EuGH, 19.06.2008 - C-6/08 P
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- EuG, 01.10.2007 - T-27/07
US Steel Kosice / Kommission
Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-6/08
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Oktober 2007, US Steel Kosice s.r.o./Kommission (T-27/07), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. November 2006 über den von der Slowakei gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (…ABl. L 275, S. 32) übermittelten nationalen Plan zur Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen für den Zeitraum 2008-2012 als unzulässig abgewiesen wurde - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Unmittelbares Betroffensein - Kriterien.
- EuG, 20.05.2020 - T-526/19
Das Gericht der EU erklärt die Klagen für unzulässig, die von der Nord Stream AG …
Rn. 102 Insoweit ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Art. 263 Abs. 4, 2. Alt. AEUV genannte Voraussetzung, wonach eine natürliche oder juristische Person von dem klagegegenständlichen Unionsrechtsakt unmittelbar betroffen sein muss, erfordert, dass zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich zum einen, dass sich dieser Akt unmittelbar auf die Rechtsstellung des Klägers auswirkt, und zum anderen, dass er den mit seiner Durchführung betrauten Adressaten keinerlei Ermessensspielraum lässt, seine Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (Beschluss vom 19. Juni 2008, US Steel Košice/Kommission, C-6/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:356, Rn. 60, …und Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 42).Rn. 103 Das Gleiche gilt, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dem angefochtenen Unionsrechtsakt nicht nachzukommen, weil ihr Wille, diesem Akt Folge zu leisten, keinem Zweifel unterliegt (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2008, US Steel Košice/Kommission, C-6/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:356, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und Urteil vom 4. Dezember 2019, Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo/Kommission, C-342/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1043, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 20.05.2020 - T-530/19
Nord Stream/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Energie - Erdgasbinnenmarkt …
Rn. 36 Insoweit ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung die in der zweiten Alternative von Art. 263 Abs. 4 AEUV genannte Voraussetzung, wonach eine natürliche oder juristische Person von dem klagegegenständlichen Unionsrechtsakt unmittelbar betroffen sein muss, erfordert, dass zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich zum einen, dass sich dieser Akt unmittelbar auf die Rechtsstellung des Klägers auswirkt, und zum anderen, dass er den mit seiner Durchführung betrauten Adressaten keinerlei Ermessensspielraum lässt, seine Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (Beschluss vom 19. Juni 2008, US Steel Košice/Kommission, C-6/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:356, Rn. 60, …und Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 42).Rn. 37 Das Gleiche gilt, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dem angefochtenen Unionsrechtsakt nicht nachzukommen, weil ihr Wille, diesem Akt Folge zu leisten, keinem Zweifel unterliegt (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2008, US Steel Košice/Kommission, C-6/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:356, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und Urteil vom 4. Dezember 2019, Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo/Kommission, C-342/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1043, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.10.2011 - T-149/11
GS / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 - …
43 und 44, und Beschluss des Gerichtshofs vom 19. Juni 2008, US Steel Košice/Kommission, C-6/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.Die Verordnung Nr. 1210/2010 schreibt den Mitgliedstaaten nämlich nicht vor, die Münzen, die verändert wurden, nicht mehr zu erstatten, sondern gibt ihnen lediglich die Befugnis hierzu (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, Randnrn. 52 und 61, und Beschluss US Steel Košice/Kommission, Randnr. 69).
- FG Niedersachsen, 27.10.2011 - 14 K 37/10
Biogasanlage zur Stromerzeugung als landwirtschaftlicher Betrieb i.S.d. § 3 Nr. 7 …
Überdies ergibt sich im Streitfall auch nichts anderes aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 VII C 6/08, BVerwGE 132, 372 [BVerwG 11.12.2008 - BVerwG 7 C 6.08]. - EuG, 15.05.2024 - T-416/22
Fresenius Kabi Austria u. a./ Kommission - Humanarzneimittel - Aussetzung der …
Zum anderen darf er den mit seiner Durchführung betrauten Adressaten keinerlei Ermessensspielraum lassen, seine Umsetzung muss vielmehr rein automatisch erfolgen und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergeben (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Juni 2008, US Steel Košice/Kommission, C-6/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:356, Rn. 59, …und Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 42).
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