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Rechtsprechung
   EuGH, 03.03.2016 - C-138/15 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3065
EuGH, 03.03.2016 - C-138/15 P (https://dejure.org/2016,3065)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2016 - C-138/15 P (https://dejure.org/2016,3065)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2016 - C-138/15 P (https://dejure.org/2016,3065)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Teva Pharma und Teva Pharmaceuticals Europe / EMA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Arzneimittel für seltene Leiden - Verordnung (EG) Nr. 141/2000 - Verordnung (EG) Nr. 847/2000 - Verweigerung der Zulassung eines Generikums des Arzneimittels für seltene Leiden Imatinibmesilat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Wuppertal, 12.12.2018 - 91b C 122/17
    Rn. 7 Im Rechtsstreit Amtsgericht Wuppertal 91 b C 138/15/Landgericht Düsseldorf 25 S 107/16 wurde der Beklagte durch rechtskräftiges Urteil vom 29.6.2016 (Bl. 89 ff. der Akte) (als Gesamtschuldner neben der GbR und den weiteren Gesellschaftern) zur Zahlung von Wohngeldrückständen (u. a. aus 2011) verurteilt.

    Bereits in dem vorangegangenen Rechtsstreit 91 b C 138/15 sei diesem Einwand nicht gefolgt worden.

    Rn. 36 Es wird zunächst auf das Urteil in dem vorangegangenen Rechtsstreit 91 b C 138/15 Bezug genommen, ferner auf das Urteil zu 91 b C 92/17.

  • LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
    Rn. 23 In dem Rechtsstreit Amtsgericht Wuppertal 91b C 138/15 wurde der Beklagte rechtskräftig durch Schlussurteil vom 29. Juni 2016 (Bl. 89ff GA) als Gesamtschuldner neben der GbR und den weiteren Gesellschaftern G. und F. verurteilt, an die Klägerin 4.981,15 EUR (Abrechnungsspitze 2011) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2013 sowie weitere 5.940,00 EUR (Wohngeld 2013) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2016 zu zahlen und wegen des weiteren Zinsanspruchs die Klage abgewiesen.
  • LG München I, 25.10.2024 - 21 O 10225/23

    Erstbegehungsgefahr, Zivilrechtlicher Rechtsschutz, Inverkehrbringen von …

    Rn. 28 Der Unionsgerichtshof bestätigte in der Entscheidung Teva Pharma und Teva Pharmaceuticals Europe / European Medicines Agency (EMA) (vgl. Urt. v. 03.03.2016 - C-138/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:136), die Entscheidung des EuG (…vgl. Urt. v. 22.01.2015 - T-140/12, ECLI:ECLI:EU:T:2015:41), wonach die Zulassungsbehörde keine Genehmigung erteilen dürfe für das Inverkehrbringen eines zweiten ähnlichen Produkts mit denselben therapeutischen Anwendungsgebieten wie denjenigen eines Arzneimittels für seltene Leiden, dem eine Genehmigung für das Inverkehrbringen für zehn Jahre gewährt wurde.
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