Rechtsprechung
| EuGH, 17.07.1997 - C-142/96 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Passiver Veredelungsverkehr - Vollständige oder teilweise Befreiung von Eingangsabgaben - Ermittlung des Wertes der Veredelungserzeugnisse und der vorübergehend ausgeführten Waren - Zweckmäßige Methoden zur Ermittlung des Wertes
- Judicialis
EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; Verordnung (EWG) Nr. 2473/86 Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 2
- Europäischer Gerichtshof
Wacker Werke
- EU-Kommission
Hauptzollamt München / Wacker Werke
Verordnung Nr. 2478/86 des Rates, Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 2
Freier Warenverkehr - Handelsverkehr mit Drittstaaten - Passiver Veredelungsverkehr - Vollständige oder teilweise Befreiung von den Eingangsabgaben auf Veredelungserzeugnisse - Ermittlung des Wertes der vorübergehend ausgeführten Waren - Zu berücksichtigende Faktoren - ... - EU-Kommission
Hauptzollamt München / Wacker Werke
- Wolters Kluwer
Nacherhebung von Zöllen auf Einfuhren im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs; Auslegung der Verordnung über den passiven Veredelungsverkehr und den Standard-Austausch-Verkehr; Zweckmäßigkeit einer Methode zur Ermittlung der Veredelungskosten hinsichtlich ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Passiver Veredelungsverkehr: Wertermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Passiver Veredelungsverkehr - Vollständige oder teilweise Befreiung von Eingangsabgaben - Ermittlung des Wertes der Veredelungserzeugnisse und der vorübergehend ausgeführten Waren - Zweckmäßige Methoden zur Ermittlung des Wertes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung des Artikels 13 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2473/86 des Rates über den passiven Veredelungsverkehr und den Standard-Austausch-Verkehr
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 1997, 794
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.12.1992 - C-16/91
Wacker Werke / Hauptzollamt München-West
Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-142/96
Mit Urteil vom 17. Dezember 1992 in der Rechtssache C-16/91 (Wacker Werke I, Slg. 1992, I-6821) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 2473/86 dahin auszulegen ist, daß bei der Festsetzung der vorgesehenen vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Eingangsabgaben der Berechnung der Eingangsabgaben auf die Veredelungserzeugnisse grundsätzlich deren Transaktionswert zugrunde zu legen ist, während der Wert der vorübergehend ausgeführten Waren nach einer der beiden in Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 2 dieser Verordnung vorgesehenen Methoden zu berechnen ist.Der Bundesfinanzhof hat Bedenken gegenüber der zweiten Methode, insbesondere bezüglich der Bestimmung der Veredelungskosten durch zweckmäßige Methoden, und ist der Ansicht, daß durch das Urteil Wacker Werke I insoweit nicht alle Zweifel geklärt worden seien.
Im Urteil Wacker Werke I, a. a. O., hat der Gerichtshof entschieden, daß die Berücksichtigung des - anschließend vom Zollwert der Veredelungserzeugnisse abzuziehenden - Transaktionswerts der vorübergehend ausgeführten Waren eine zweckmäßige Methode zur Bestimmung der Veredelungskosten darstellen kann.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
Argos Supply Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Passiver …
{FN:19} - Vgl. dazu Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 14, 15 und 21) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:78, Nr. 42).{FN:27} - Vgl. den achten Erwägungsgrund der Richtlinie 76/119/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den passiven Veredelungsverkehr (…ABl. L 24, S. 58), den vierten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 2473/86 sowie die Urteile Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 21) und GEFCO (…C-411/01, EU:C:2003:536, Rn. 51).
{FN:62} - Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386).
{FN:63} - In Rn. 21 des Urteils Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386) heißt es, dass dies nur dann gilt, wenn "nichts darauf hindeutet, dass die Preise, die die Unternehmen einander berechnet haben, durch ihre Geschäftsbeziehungen beeinflusst worden sind".
- EuGH, 21.07.2016 - C-4/15
Argos Supply Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer …
Rn. 39 Ein solches Verfahren wird durch seinen Zweck gerechtfertigt, nämlich, eine Belastung von zur Veredelung ausgeführten Waren mit Abgaben bei Wiedereinfuhr in die Union zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 1997, Wacker Werke, C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 21, …und vom 2. Oktober 2003, GEFCO, C-411/01, EU:C:2003:536, Rn. 51).Rn. 46 Entgegen dem Vorbringen von Argos vor dem Gerichtshof wird diese Auslegung nicht durch die Feststellung in Rn. 21 des Urteils vom 17. Juli 1997, Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386), in Frage gestellt, wonach es eine dem durch das Verfahren der passiven Veredelung eingeführten System inhärente Gefahr ist, dass sich aufgrund von Zollanomalien für einen Wirtschaftsteilnehmer, der die Bewilligung dieses Verfahrens beantragt, ein Zollvorteil ergibt.
- BFH, 26.09.1997 - VII R 57/95
Rechtmäßigkeit einer Zollforderung
Das Urteil des EuGH (vom 17. Juli 1997 C- 142/96) lautet wie folgt:. - EuGH, 02.10.2003 - C-411/01
Gefco - "Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - Passiver …
Einer der Zwecke des Verfahrens der passiven Veredelung besteht darin, eine Belastung von zur Veredelung aus der Gemeinschaft ausgeführten Waren mit Abgaben zu verhindern (in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-142/96, Wacker Werke, Slg. 1997, I-4649, Randnr. 21).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-142/96 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Hauptzollamt München gegen Wacker Werke GmbH & Co. KG.
Passiver Veredelungsverkehr - Vollständige oder teilweise Befreiung von Eingangsabgaben - Ermittlung des Wertes der Veredelungserzeugnisse und der vorübergehend ausgeführten Waren - Zweckmäßige Methoden zur Ermittlung des Wertes
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.12.1992 - C-16/91
Wacker Werke / Hauptzollamt München-West
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-142/96
Rn. 9 Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, daß durch das Urteil Wacker Werke nicht alle Zweifel hinsichtlich der Auslegung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere bezueglich der Bestimmung des Veredelungswerts, geklärt worden seien.Rn. 10 Meines Erachtens sind diese Fragen bereits explizit im Urteil Wacker Werke beantwortet worden, in dem der Gerichtshof, wie erwähnt, ausdrücklich festgestellt hat, daß "die Berücksichtigung des Transaktionswerts der betreffenden Waren ... eine [zweckmässige] Methode" zur Ermittlung der Veredelungskosten darstellen kann.
L 212, S. 1. Vgl. hierzu bereits das Urteil vom 17. Dezember 1992 in der Rechtssache C-16/91 (Wacker Werke, Slg. 1992, I-6821), das sich auf den gleichen Rechtsstreit wie das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen bezieht.
(4) - Urteil Wacker Werke, zitiert in Fußnote 1.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
Argos Supply Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Passiver …
{FN:19} - Vgl. dazu Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 14, 15 und 21) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:78, Nr. 42).{FN:27} - Vgl. den achten Erwägungsgrund der Richtlinie 76/119/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den passiven Veredelungsverkehr (…ABl. L 24, S. 58), den vierten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 2473/86 sowie die Urteile Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 21) und GEFCO (…C-411/01, EU:C:2003:536, Rn. 51).
{FN:62} - Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386).
{FN:63} - In Rn. 21 des Urteils Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386) heißt es, dass dies nur dann gilt, wenn "nichts darauf hindeutet, dass die Preise, die die Unternehmen einander berechnet haben, durch ihre Geschäftsbeziehungen beeinflusst worden sind".
Mit der Annahme dieser Beschränkung wird offenbar auf die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:217, Nr. 15) eingegangen, in denen es ausdrücklich heißt, dass "[a]nders … der Fall bei einem Veredelungsgeschäft [läge], bei dem Elemente vorliegen, … die darauf schließen lassen, dass [die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer] tatsächlich andere als reine Veredelungszwecke [verfolgen], wie die Umgehung der Zollvorschriften oder … eine ungerechtfertigte Bereicherung".
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".