Rechtsprechung
| EuGH, 16.07.2015 - C-145/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Bulgarien
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Bulgarien
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 1999/31/EG - Art. 14 - Abfalldeponien - Nicht gefährliche Abfälle - Nicht den Vorschriften entsprechende Deponien
Wird zitiert von ... (7)
- EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats …
Rn. 99 Des Weiteren obliegt es nach Art. 21 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 120 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Kommission, in jeder nach Art. 258 AEUV erhobenen Klage genau die Rügen anzugeben, über die der Gerichtshof entscheiden soll, und zumindest in gedrängter Form die rechtlichen und tatsächlichen Umstände darzulegen, auf die diese Rügen gestützt sind (Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Bulgarien, C-145/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:502, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.07.2018 - C-626/16
Die Slowakei wird wegen einer Verzögerung bei der Umsetzung des Unionsrechts über …
Rn. 27 Somit geht mit der Pflicht, nur die Deponien weiter zu betreiben, die die Anforderungen der Richtlinie 1999/31 erfüllen, einher, dass Deponien, die nicht die Genehmigung zum Weiterbetrieb erhalten haben, stillzulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2015, Kommission/Bulgarien, C-145/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:502, Rn. 30, …und vom 25. Februar 2016, Kommission/Spanien, C-454/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:117, Rn. 59). - Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-575/18
Tschechische Republik/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen …
{FN:38} Vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Bulgarien (C-145/14, EU:C:2015:502, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.10.2024 - C-242/23
Tecno*37 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
Sie allein ist auch für die Entscheidung zuständig, ob es angebracht ist, das Vorverfahren durch die Übersendung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme fortzusetzen, so wie sie auch befugt, aber nicht verpflichtet ist, am Ende dieses Verfahrens den Gerichtshof anzurufen, um die angenommene Vertragsverletzung feststellen zu lassen (Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Bulgarien, C-145/14, EU:C:2015:502, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2018 - C-626/16
Kommission/ Slowakei - Vertragsverletzung - Art. 260 AEUV - Nichtumsetzung des …
{FN:4} Urteile vom 16. Juli 2015, Kommission/Bulgarien (C-145/14, EU:C:2015:502, Rn. 30), und vom 25. Februar 2016, Kommission/Spanien (…C-454/14, EU:C:2016:117, Rn. 59). - EuGH, 28.04.2022 - C-510/20
Kommission/ Bulgarien (Mise à jour des stratégies marines) - Vertragsverletzung …
Diese Pflicht, alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, obliegt allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten (Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Bulgarien, C-145/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:502, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-15/19
Azienda Municipale Ambiente - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Abfälle - …
{FN:7} Urteile vom 16. Juli 2015, Kommission/Bulgarien (C-145/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:502, Rn. 30), vom 25. Februar 2016, Kommission/Spanien (…C-454/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:117, Rn. 59), vom 28. November 2018, Kommission/Slowenien (…C-506/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:959, Rn. 45), und vom 21. März 2019, Kommission/Italien (…C-498/17, EU:C:2019:243, Rn. 27).
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