Rechtsprechung
EuGH, 01.12.2016 - C-152/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,43147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Luxemburg
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 - Gemeinsame Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers - Art. 16 Abs. 1 und 5 - Einzelstaatliches elektronisches Register der Kraftverkehrsunternehmen - Fehlen einer Vernetzung ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Luxemburg
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 - Gemeinsame Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers - Art. 16 Abs. 1 und 5 - Einzelstaatliches elektronisches Register der Kraftverkehrsunternehmen - Fehlen einer Vernetzung ...
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 05.04.2017 - C-488/15
Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (…Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, EU:C:2003:220, Rn. 32…, vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien, C-562/07, EU:C:2009:614, Rn. 23, und vom 1. Dezember 2016, Kommission/Luxemburg, C-152/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:919, Rn. 20). - FG Sachsen-Anhalt, 05.10.2017 - 2 V 163/17
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Branntweinsteuerbescheids
(4) Auch vor dem Hintergrund, dass angesichts der vergleichsweise hohen Steuerbelastung der Branntweinsteuer zum Wert des vergällten Ethanols nach der Rechtsprechung des EuGH auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist (EuGH Urteil vom 2. Juni 2016 C-355/14, Polihim-SS; EUGH-Urteil vom 13. Juli 2017 C-152/16, Vakaru Baltijos laivu statykla), der bei lediglich geringfügiger Nichteinhaltung von Formvorschriften nicht mehr gewahrt wäre, war eine Aussetzung der Vollziehung zu gewähren.