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   EuGH, 06.10.2009 - C-562/07   

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https://dejure.org/2009,2849
EuGH, 06.10.2009 - C-562/07 (https://dejure.org/2009,2849)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.2009 - C-562/07 (https://dejure.org/2009,2849)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - C-562/07 (https://dejure.org/2009,2849)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Direkte Besteuerung - Natürliche Personen - Besteuerung von Gewinnen - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Direkte Besteuerung - Natürliche Personen - Besteuerung von Gewinnen - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Direkte Besteuerung - Natürliche Personen - Besteuerung von Gewinnen - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Direkte Besteuerung - Natürliche Personen - Besteuerung von Gewinnen - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden“

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden bei der Besteuerung von Gewinnen; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Spanien

  • Judicialis

    EG Art. 39; ; EG Art. 56; ; EWR-Abkommen Art. 28; ; EWR-Abkommen Art. 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden bei der Besteuerung von Gewinnen; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Spanien

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Gewinnen - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Direkte Besteuerung - Natürliche Personen - Besteuerung von Gewinnen - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 19. Dezember 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWRAbk Art 28, EWRAbk Art 40, EG Art 39, EG Art 56
    Besteuerung; Gewinn; Spanien

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 39, EG Art 56, EWRAbk Art 28, EWRAbk Art 40
    Gewinne von Gebietsansässigen in Spanien, von Gebietsfremden erzielten Gewinne, Ungleichbehandlung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 39 und 56 EG und Art. 28 und 40 EWR-Abkommen - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden in Bezug auf die Besteuerung von in Spanien erzielten Einkünften

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.06.2003 - C-234/01

    Gerritse

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-562/07
    Die spanischen Rechtsvorschriften stünden daher mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs in Einklang; das Königreich Spanien bezieht sich insoweit auf das Urteil vom 12. Juni 2003, Gerritse (C-234/01, Slg. 2003, I-5933).

    31 und 32, und Gerritse, Randnr. 43).

    Versagt ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen, die er Gebietsansässigen gewährt, so ist dies in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands im Allgemeinen nicht diskriminierend (Urteile Schumacker, Randnr. 34, und Gerritse, Randnr. 44).

  • EuGH, 08.12.2005 - C-33/04

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-562/07
    Doch gilt dies nach der Rechtsprechung nur in den Fällen, in denen das Verhalten der Kommission die Widerlegung ihrer Argumente erschwert und damit die Verteidigungsrechte des betroffenen Mitgliedstaats verletzt hat, der eine solche Erschwernis zu beweisen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens ist zum Grundsatz der Rechtssicherheit auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach zum einen das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002, Kommission/Griechenland, C-173/01, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 18), und zum anderen das Interesse der Kommission an der Erhebung einer Klage nach Art. 226 EG auch dann besteht, wenn die vorgeworfene Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wurde (Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, Randnr. 19).

    Drittens genügt zu der Rüge eines Ermessensmissbrauchs der Hinweis, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kein Klageinteresse nachzuweisen braucht und auch nicht die Gründe darlegen muss, die sie zur Erhebung einer Vertragsverletzungsklage veranlassten (vgl. u. a. Urteile vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 24, vom 13. Juni 2002, Kommission/Spanien, C-474/99, Slg. 2002, I-5293, Randnr. 25, sowie vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, Randnrn.

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-562/07
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde im Hinblick auf die direkten Steuern in einem Staat in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation, da das Einkommen, das ein Gebietsfremder im Hoheitsgebiet eines Staates erzielt, meist nur einen Teil seiner Gesamteinkünfte darstellt, deren Schwerpunkt an seinem Wohnort liegt, und die persönliche Steuerkraft des Gebietsfremden, die sich aus der Berücksichtigung seiner Gesamteinkünfte sowie seiner persönlichen Lage und seines Familienstands ergibt, am leichtesten an dem Ort beurteilt werden kann, an dem der Mittelpunkt seiner persönlichen Interessen und seiner Vermögensinteressen liegt und der in der Regel der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der betroffenen Person ist (Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnrn.

    Versagt ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen, die er Gebietsansässigen gewährt, so ist dies in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands im Allgemeinen nicht diskriminierend (Urteile Schumacker, Randnr. 34, und Gerritse, Randnr. 44).

  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-562/07
    Nach Ansicht der Kommission lassen sich die Erwägungen des Gerichtshofs in seinem Urteil vom 27. Juni 1996, Asscher (C-107/94, Slg. 1996, I-3089), auf den vorliegenden Fall übertragen, da die Bestimmungen des spanischen Steuerrechts, um die es im vorliegenden Verfahren gehe, ebenso wie die nationalen Bestimmungen in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, für die Gewinne Gebietsfremder die Anwendung eines höheren Steuersatzes vorgesehen hätten als für die Gewinne Gebietsansässiger.

    Folglich befinden sich in einem solchen Fall die beiden Gruppen von Steuerpflichtigen im Hinblick auf diese Regel in einer vergleichbaren Lage (vgl. in diesem Sinne Urteil Asscher, Randnrn.

  • EuGH, 15.07.2004 - C-315/02

    Lenz

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-562/07
    Ferner kann Art. 58 Abs. 1 Buchst. a EG, der als Ausnahme vom Grundprinzip des freien Kapitalverkehrs eng auszulegen ist, nicht dahin verstanden werden, dass jede Steuerregelung, die zwischen Steuerpflichtigen nach dem Ort ihrer Kapitalanlage unterscheidet, ohne Weiteres mit dem Vertrag vereinbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2004, Lenz, C-315/02, Slg. 2004, I-7063, Randnr. 26).

    Daher ist festzustellen, dass die streitige Regelung hinsichtlich der Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die länger als ein Jahr im Besitz des Steuerpflichtigen waren, nicht an einen Unterschied zwischen den Situationen der Steuerpflichtigen im Sinne von Art. 58 Abs. 1 EG, der sich aus deren Wohnort ergibt, anknüpft (vgl. in diesem Sinne Urteil Lenz, Randnr. 33).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-562/07
    Ein auf diesen Rechtfertigungsgrund gestütztes Argument kann aber nur Erfolg haben, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung nachgewiesen ist (Urteil vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 42).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-521/07

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung - Abkommen über den Europäischen

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-562/07
    Da die Bestimmungen des Art. 40 des EWR-Abkommens dieselbe rechtliche Tragweite wie die im Wesentlichen identischen Bestimmungen des Art. 56 EG haben (vgl. Urteil vom 11. Juni 2009, Kommission/Niederlande, C-521/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 33), sind die vorstehenden Erwägungen auf Art. 40 des EWR-Abkommens entsprechend übertragbar.
  • EuGH, 05.07.2005 - C-376/03

    D. - Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag -

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-562/07
    Schließlich habe der Gerichtshof in Randnr. 43 seines Urteils vom 5. Juli 2005, D. (C-376/03, Slg. 2005, I-5821), entschieden, dass die Art. 56 EG und 58 EG einer nationalen Regelung nicht entgegenstünden, nach der gebietsfremden Steuerpflichtigen, deren Vermögen im Wesentlichen in ihrem Wohnsitzstaat belegen sei, die Vergünstigung eines Freibetrags versagt werde, die sie den gebietsansässigen Steuerpflichtigen gewähre.
  • EuGH, 14.04.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-562/07
    Zweitens ist zum Grundsatz der Rechtssicherheit auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach zum einen das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002, Kommission/Griechenland, C-173/01, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 18), und zum anderen das Interesse der Kommission an der Erhebung einer Klage nach Art. 226 EG auch dann besteht, wenn die vorgeworfene Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wurde (Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, Randnr. 19).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-562/07
    Drittens genügt zu der Rüge eines Ermessensmissbrauchs der Hinweis, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kein Klageinteresse nachzuweisen braucht und auch nicht die Gründe darlegen muss, die sie zur Erhebung einer Vertragsverletzungsklage veranlassten (vgl. u. a. Urteile vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 24, vom 13. Juni 2002, Kommission/Spanien, C-474/99, Slg. 2002, I-5293, Randnr. 25, sowie vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, Randnrn.
  • EuGH, 04.07.2002 - C-173/01

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 24.04.2007 - C-523/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss

  • EuGH, 13.06.2002 - C-474/99

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Daher hatte die von der Kommission hinsichtlich dieser verschiedenen Aufträge des Landes Sachsen dargestellte Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist, dem für die Beurteilung des Vorliegens der behaupteten Vertragsverletzung maßgebenden Zeitpunkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien, C-562/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23), d. h. am 16. Februar 2007, noch Bestand.
  • EuGH, 31.03.2011 - C-450/09

    Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von

    31 und 32, vom 12. Juni 2003, Gerritse, C-234/01, Slg. 2003, I-5933, Randnr. 43, und vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien, C-562/07, Slg. 2009, I-9553, Randnr. 46).

    Versagt ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen, die er Gebietsansässigen gewährt, ist dies in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands im Allgemeinen nicht diskriminierend (Urteile Schumacker, Randnr. 34, Gerritse, Randnr. 44, und Kommission/Spanien, Randnr. 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2011 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einrede der

    26 - Vgl. insbesondere Urteil vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien (C-562/07, Slg. 2009, I-9553, Randnrn.

    30 - Vgl. insbesondere Urteile vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien (C-562/07, Randnr. 59), und vom 18. März 2010, Gielen (C-440/08, Slg. 2010, I-2323, Randnrn.

    37 - Vgl. Urteile vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal (C-345/05, Slg. 2006, I-10633, Randnrn. 39 ff.), vom 18. Januar 2007, Kommission/Schweden (C-104/06, Slg. 2007, I-671, Randnrn. 31 ff.), und vom 20. Januar 2011, Kommission/Griechenland (C-155/09, Slg. 2011, I-65, Randnrn. 61 ff.), sowie entsprechend Urteil vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien (C-562/07, Randnr. 67).

  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, EU:C:2003:220, Rn. 32, vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien, C-562/07, EU:C:2009:614, Rn. 23, und vom 1. Dezember 2016, Kommission/Luxemburg, C-152/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:919, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17

    Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    68 Urteile vom 3. März 2016, Kommission/Malta (C-12/14, EU:C:2016:135, Rn. 26), und vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien (C-562/07, EU:C:2009:614, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

    Wie im Übrigen der Generalanwalt in Nr. 60 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hängt das Vertragsverletzungsverfahren von der objektiven Feststellung eines Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht ab, so dass sich die Republik Estland im vorliegenden Fall nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen kann, um die objektive Feststellung eines Verstoßes gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien, C-562/07, Slg. 2009, I-9553, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit

    Da Art. 40 EWR-Abkommen dieselbe rechtliche Tragweite wie der im Wesentlichen identische Art. 56 EG hat (vgl. Urteile vom 11. Juni 2009, Kommission/Niederlande, C-521/07, Slg. 2009, I-4873, Randnr. 33, und vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien, C-562/07, Slg. 2009, I-9553, Randnr. 67), sind die vorstehenden Erwägungen unter Umständen wie denen der vorliegenden Klage auf Art. 40 EWR-Abkommen entsprechend übertragbar.
  • EuGH, 03.06.2010 - C-487/08

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002, Kommission/Griechenland, C-173/01, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 18, und vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien, C-562/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    65 - Urteile vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien (C-562/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23), vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 98), und vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg (C-319/06, Slg. 2008, I-4323, Randnr. 72).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17

    Kommission/ Tschechische Republik (Mécanisme temporaire de relocalisation de

    68 Urteile vom 3. März 2016, Kommission/Malta (C-12/14, EU:C:2016:135, Rn. 26), und vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien (C-562/07, EU:C:2009:614, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-718/17

    Kommission/ Ungarn (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

  • EuG, 09.09.2020 - T-626/17

    Das Gericht weist die Klage Sloweniens auf Nichtigerklärung der Delegierten

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-549/18

    Kommission/ Rumänien (Lutte contre le blanchiment de capitaux) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-12/14

    Kommission / Malta

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