Rechtsprechung
| EuGH, 22.06.2011 - C-161/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Vino
- EU-Kommission
Cosimo Damiano Vino gegen Poste Italiane SpA.
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Vino
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Vino
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Trani (Italien), eingereicht am 1. April 2011 - Cosimo Damiano Vino/Poste Italiane SpA
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 14.09.2016 - C-16/15
Der Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Verträge zur Deckung eines …
Rn. 65 Insoweit ist klarzustellen, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung durch die Rahmenvereinbarung nur im Hinblick auf die Ungleichbehandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und vergleichbaren Dauerbeschäftigten umgesetzt und konkretisiert worden ist (…Beschlüsse vom 11. November 2010, Vino, C-20/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:677, Rn. 56, vom 22. Juni 2011, Vino, C-161/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:420, Rn. 28, …und vom 7. März 2013, Rivas Montes, C-178/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:150, Rn. 43).Rn. 68 Da sich aus der dem Gerichtshof vorliegenden Akte nichts für die Annahme ergibt, dass im Ausgangsverfahren eine Ungleichbehandlung zwischen dem statutarischen Aushilfspersonal und dem unbefristeten Personal vorläge, fällt die Ungleichbehandlung, die den Gegenstand der vierten Frage des vorlegenden Gerichts bildet, nicht unter das Unionsrecht (…Beschlüsse vom 11. November 2010, Vino, C-20/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:677, Rn. 64, vom 22. Juni 2011, Vino, C-161/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:420, Rn. 30, …und vom 7. März 2013, Rivas Montes, C-178/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:150, Rn. 52).
Diese Ungleichbehandlung fällt ausschließlich unter das nationale Recht, dessen Auslegung allein Sache des vorlegenden Gerichts ist (Beschlüsse vom 22. Juni 2011, Vino, C-161/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:420, Rn. 35, …und vom 7. März 2013, Rivas Montes, C-178/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:150, Rn. 53).
- EuGH, 14.09.2016 - C-596/14
de Diego Porras - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
Rn. 37 Insoweit ist klarzustellen, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung durch die Rahmenvereinbarung nur im Hinblick auf die Ungleichbehandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und vergleichbaren Dauerbeschäftigten umgesetzt und konkretisiert worden ist (…Beschlüsse vom 11. November 2010, Vino, C-20/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:677, Rn. 56, vom 22. Juni 2011, Vino, C-161/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:420, Rn. 28, …und vom 7. März 2013, Rivas Montes, C-178/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:150, Rn. 43). - Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-333/13
Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet kann Deutschland …
{FN:51} - Vgl. in diesem Sinne und unter vielen Beispielen Beschluss Vino (C-161/11, EU:C:2011:420, Rn. 25 und 37). - Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-361/12
Carratù - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
{FN:3} - Ich verweise u. a. auf folgende Rechtssachen: Urteil vom 24. Juni 2010, Sorge (C-98/09, Slg. 2010, I-5837); Beschluss vom 11. November 2010, Vino (C-20/10, Slg. 2010, I-148*); Beschluss vom 22. Juni 2011, Vino (C-161/11, Slg. 2011, I-91*); und Urteil vom 11. April 2013, Della Rocca (C-290/12). - Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-177/18
Baldonedo Martín - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/70/EG - …
{FN:29} Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 22. Juni 2011, Vino (C-161/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:420, Rn. 57).
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