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Rechtsprechung
   EuGH, 10.11.2016 - C-162/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41552
EuGH, 10.11.2016 - C-162/16 (https://dejure.org/2016,41552)
EuGH, Entscheidung vom 10.11.2016 - C-162/16 (https://dejure.org/2016,41552)
EuGH, Entscheidung vom 10. November 2016 - C-162/16 (https://dejure.org/2016,41552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spinosa Costruzioni Generali und Melfi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Richtlinie 2014/24/EU - Teilnahme an einem Vergabeverfahren - Bieter, der im Angebot nicht die Betriebsausgaben für die Sicherheit am ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Spinosa Costruzioni Generali und Melfi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Richtlinie 2014/24/EU - Teilnahme an einem Vergabeverfahren - Bieter, der im Angebot nicht die Betriebsausgaben für die Sicherheit am ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Spinosa Costruzioni Generali und Melfi

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Richtlinie 2014/24/EU - Teilnahme an einem Vergabeverfahren - Bieter, der im Angebot nicht die Betriebsausgaben für die Sicherheit am ...

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 19.12.2018 - C-216/17

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice - …

    Rn. 47 Folglich war die Richtlinie 2004/18 zum Zeitpunkt des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens noch anwendbar, so dass das Vorabentscheidungsersuchen dahin auszulegen ist, dass mit ihm eine Auslegung dieser Richtlinie und nicht der Richtlinie 2014/24 begehrt wird (vgl. entsprechend Beschluss vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi, C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870, Rn. 21).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-198/16

    Agriconsulting Europe/ Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Rn. 47 Zum dritten Teil dieses Rechtsmittelgrundes, mit dem ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung geltend gemacht wird, ist darauf hinzuweisen, dass nach diesem Grundsatz die Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben müssen, was voraussetzt, dass die Angebote aller Bieter den gleichen Bedingungen unterworfen sein müssen (Beschluss vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi, C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870, Rn. 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.05.2019 - C-309/18

    Lavorgna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - …

    Rn. 20 In Anbetracht dieser Erwägungen hat der Gerichtshof entschieden, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Transparenzgebot dahin auszulegen sind, dass sie dem Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers vom Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags wegen Nichterfüllung einer Verpflichtung entgegenstehen, die sich nicht ausdrücklich aus den Unterlagen dieses Verfahrens oder den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften ergibt, sondern aus einer Auslegung dieser Rechtsvorschriften und dieser Unterlagen sowie der Schließung von Lücken in diesen Unterlagen durch die Behörden oder die nationalen Verwaltungsgerichte (Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 51, vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi, C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870, Rn. 32).

    Rn. 31 Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, das dies tatsächlich der Fall war, ist ferner hinzuzufügen, dass in einem solchen Fall der öffentliche Auftraggeber einem solchen Bieter angesichts der Grundsätze der Rechtssicherheit, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit die Möglichkeit geben kann, seine Situation zu bereinigen und den in den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verpflichtungen innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist nachzukommen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 51, sowie Beschluss vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi, C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870, Rn. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19

    RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel - Vorabentscheidungsverfahren - …

    Zur Verpflichtung, im Angebot bestimmte Angaben zu machen, die sich nicht aus den Unterlagen selbst ergeben, sondern aus der Auslegung durch die Gerichte, vgl. Beschlüsse vom 10. November 2016, Spinosa Costruzioni Generali und Melfi (C-162/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:870), Edra Costruzioni und Edilfac (C-140/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:868) und MB (C-697/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:867).
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