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Rechtsprechung
   EuGH, 22.06.2016 - C-173/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19381
EuGH, 22.06.2016 - C-173/16 (https://dejure.org/2016,19381)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.2016 - C-173/16 (https://dejure.org/2016,19381)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - C-173/16 (https://dejure.org/2016,19381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    M.H.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Fehlen eines vernünftigen Zweifels - Gerichtliche Zuständigkeit in Ehesachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 16 Abs. 1 Buchst. a - Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem ein Gericht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    M.H.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Fehlen eines vernünftigen Zweifels - Gerichtliche Zuständigkeit in Ehesachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 16 Abs. 1 Buchst. a - Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem ein Gericht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    M.H.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Fehlen eines vernünftigen Zweifels - Gerichtliche Zuständigkeit in Ehesachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 16 Abs. 1 Buchst. a - Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem ein Gericht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    M.H.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Fehlen eines vernünftigen Zweifels - Gerichtliche Zuständigkeit in Ehesachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 16 Abs. 1 Buchst. a - Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem ein Gericht ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Fehlen eines vernünftigen Zweifels - Gerichtliche Zuständigkeit in Ehesachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 16 Abs. 1 Buchst. a - Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem ein Gericht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    M.H.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Fehlen eines vernünftigen Zweifels - Gerichtliche Zuständigkeit in Ehesachen - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Art. 16 Abs. 1 Buchst. a - Bestimmung des Zeitpunkts, zu dem ein Gericht ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 767
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-507/14

    P

    Auszug aus EuGH, 22.06.2016 - C-173/16
    Rn. 25 Der Gerichtshof hat in Rn. 30 des Beschlusses vom 16. Juli 2015, P (C-507/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:512), festgestellt, dass dieser Artikel eine eigenständige Definition des Zeitpunkts enthält, zu dem ein Gericht als angerufen anzusehen ist.

    So ist gemäß Art. 16 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2201/2003 der Zeitpunkt der Anrufung derjenige, zu dem das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück bei Gericht eingereicht wurde, vorausgesetzt, dass der Antragsteller es in der Folge nicht versäumt hat, die ihm obliegenden Maßnahmen zu treffen, um die Zustellung des Schriftstücks an den Antragsgegner zu bewirken (Beschluss vom 16. Juli 2015, P, C-507/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:512, Rn. 32).

    Nach dieser Vorschrift stellt die Einreichung für sich genommen die Anrufung des Gerichts dar, vorausgesetzt, dass der Antragsteller es in der Folge nicht versäumt hat, die ihm obliegenden Maßnahmen zu treffen, um die Zustellung des Schriftstücks an den Antragsgegner zu bewirken (Beschluss vom 16. Juli 2015, P, C-507/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:512, Rn. 37).

    Daher sind bei der Prüfung dieser Voraussetzung keine Verzögerungen zu berücksichtigen, die auf das betreffende Gerichtssystem zurückzuführen sind, sondern nur ein etwaiger Mangel an Sorgfalt des Antragstellers (Beschluss vom 16. Juli 2015, P, C-507/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:512, Rn. 34).

  • EuGH, 06.10.2015 - C-489/14

    A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

    Auszug aus EuGH, 22.06.2016 - C-173/16
    Rn. 21 Der Gerichtshof hat sich kürzlich im Urteil vom 6. Oktober 2015, A (C-489/14, EU:C:2015:654), zur Frage der Rechtshängigkeit im Verhältnis zwischen zwei Verfahren - einem Scheidungsverfahren und einem Verfahren der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes - bei zwei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten geäußert.

    Zu diesem Zweck wollte der Unionsgesetzgeber einen klaren und wirksamen Mechanismus einführen, um die Fälle der Rechtshängigkeit zu lösen (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2015, A, C-489/14, EU:C:2015:654, Rn. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2017 - C-29/16

    HanseYachts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in …

    Vgl. ferner Urteil vom 22. Oktober 2015, Aannemingsbedrijf Aertssen und Aertssen Terrassements (…C-523/14, EU:C:2015:722, Rn. 57), und entsprechend Beschlüsse vom 16. Juli 2015, P (…C-507/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:512, Rn. 30 ff.), und 22. Juni 2016, M. H. (C-173/16, EU:C:2016:542, Rn. 24 bis 28).
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