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Rechtsprechung
   EuGH, 08.05.2025 - C-252/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10138
EuGH, 08.05.2025 - C-252/24 (https://dejure.org/2025,10138)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2025 - C-252/24 (https://dejure.org/2025,10138)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2025 - C-252/24 (https://dejure.org/2025,10138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Prisum Healthcare

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Positionen 2106 und 2202 - Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Positionen 2106 und 2202 - Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Positionen 2106 und 2202 - Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Prisum Healthcare

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 2202 ; KN Pos 2106 ; EWGV 2658/87 Anh 1 ; EUV 2022/1998

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Bucureşti (Rumänien), eingereicht am 9. April 2024 - Prisum Healthcare S.R.L./Autoritatea Vamală Română

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Prisum Healthcare

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.03.1981 - 114/80

    Ritter / Oberfinanzdirektion Hamburg

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-252/24
    Rein subjektive, veränderliche Faktoren wie die Art und Weise, in der solche Getränke eingenommen werden, oder der Zweck ihrer Einnahme, z. B. zur Durstlöschung oder zur Förderung der Gesundheit, sind für ihre Einreihung nicht relevant (siehe [Urteil vom 26. März 1981, Dr Ritter, 114/80, EU:C:1981:79]) …".

    Rn. 29 Dagegen folgt nach Ansicht der rumänischen Zollbehörde aus dem Urteil vom 26. März 1981, Dr Ritter (114/80, EU:C:1981:79), dass alle Waren in flüssiger Form, wie die in Rede stehende Ware, zwingend in die Position 2202 der KN einzureihen seien, die "nicht alkoholhaltige Getränke" und "tonische Getränke oder Anregungsmittel (Tonika)" umfasse, unabhängig von ihrer Kennzeichnung als Nahrungsergänzungsmittel.

    Rn. 40 Was erstens den Begriff "Getränk" betrifft, der weder in der KN noch im HS noch in den jeweiligen Erläuterungen zur KN und zum HS definiert ist, hat der Gerichtshof in den Rn. 8 und 9 des Urteils vom 26. März 1981, Dr Ritter (114/80, EU:C:1981:79), bereits im Wesentlichen entschieden, dass dieser Begriff als Gattungsbegriff verstanden werden muss, mit dem alle zum menschlichen Genuss bestimmten Flüssigkeiten gemeint sind, soweit sie nicht von einer anderen spezifischen Einteilung erfasst werden, so dass er alle Flüssigkeiten erfasst, die zum menschlichen Genuss geeignet und bestimmt sind, ohne dass es auf die eingenommene Menge oder die besonderen Zwecke, denen die verschiedenen Arten genießbarer Flüssigkeiten dienen können, oder auf die verwendeten Ausgangsstoffe ankommt.

    Rn. 43 Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 26. März 1981, Dr Ritter (114/80, EU:C:1981:79), heißt es in der Erläuterung zur Position 2202 der KN, dass nicht alkoholhaltige Getränke dieser Position Flüssigkeiten sind, die zum menschlichen Genuss bestimmt und pur trinkfertig sind, unabhängig von der Menge, in der sie aufgenommen werden, oder den besonderen Zwecken, für die verschiedene Arten von Flüssigkeiten konsumiert werden, sofern diese Getränke nicht zu einer anderen, spezifischeren Position der KN gehören.

    Rn. 47 Was schließlich, fünftens, das vom Ausschuss für das HS auf seiner 71. Sitzung im März 2023 angenommene Einreihungsavis 2106.90/43 anbelangt, auf das sich Prisum Healthcare in ihren schriftlichen Erklärungen bezieht und in dem eine Ware mit Merkmalen, die mit denen der in Rede stehenden Ware vergleichbar sind, in die Position 2106 des HS eingereiht wurde, ist mit der rumänischen und der polnischen Regierung sowie der Kommission darauf hinzuweisen, dass die Union in Anbetracht des Urteils vom 26. März 1981, Dr Ritter (114/80, EU:C:1981:79), einen Antrag auf Überprüfung dieses Einreihungsavis gestellt hatte.

  • EuGH, 17.12.2009 - C-410/08

    Swiss Caps - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-252/24
    "Die Einreihung von 'Nahrungsergänzungsmitteln' (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im [Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps (C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794)] aufgestellt wurden.".

    Außerdem habe die rumänische Zollbehörde, indem sie ihre Entscheidung im Hinblick auf die flüssige Form dieser Ware begründet habe, die Rechtsprechung aus dem Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps (C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794), missachtet.

    Darüber hinaus habe zum einen der Ausschuss für das HS entschieden, eine Ware mit Merkmalen, die mit denen der in Rede stehenden Ware vergleichbar seien, in die Position 2106 des HS einzureihen, und zum anderen ergebe sich aus dem Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps (C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794), dass ein Nahrungsergänzungsmittel in Form von Gelatinekapseln in die Position 2106 der KN einzureihen sei.

    Rn. 45 Drittens kann, wie die rumänische und die polnische Regierung sowie die Kommission festgestellt haben, aus dem Urteil vom 17. Dezember 2009, Swiss Caps (C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794), nicht abgeleitet werden, dass jede als Nahrungsergänzungsmittel angesehene Lebensmittelzubereitung in die Position 2106 der KN einzureihen wäre.

  • EuGH, 20.10.2022 - C-542/21

    Mikrotīkls - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-252/24
    Diese Einreihung beruht auf einer reinen Tatsachenfeststellung, die nicht Sache des Gerichtshofs im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens ist (Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, EU:C:2022:814, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Verwendungszweck des betreffenden Erzeugnisses kann ein objektives Einreihungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses beurteilen lassen muss (Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, EU:C:2022:814, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Des Weiteren hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zum HS und zur KN zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, EU:C:2022:814, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.12.2016 - C-700/15

    LEK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung der …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-252/24
    Rn. 46 Viertens steht der Umstand, dass die in Rede stehende Ware als "Nahrungsergänzungsmittel" im Sinne der Richtlinie 2002/46 vermarktet wird, angesichts der grundlegend unterschiedlichen Ziele dieser Richtlinie und der KN der Einreihung dieses Produkts in die Position 2202 der KN nicht entgegen (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Dezember 2016, LEK, C-700/15, EU:C:2016:959, Rn. 34 bis 37).
  • EuGH, 19.01.2005 - C-206/03

    SmithKline Beecham - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-252/24
    Rn. 48 Jedenfalls hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Einreihungsavise zwar ein Hilfsmittel darstellen, das für die Auslegung der einzelnen Positionen der KN wichtig ist, sie aber nicht rechtsverbindlich sind; sie sind unbeachtlich, wenn ihre Auslegung mit dem Wortlaut der fraglichen Position der KN unvereinbar erscheint (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Januar 2005, SmithKline Beecham, C-206/03, EU:C:2005:31, Rn. 24 bis 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.08.2025 - C-375/24

    Keesing Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Die Einstufung der in Rede stehenden Waren zum Zweck ihrer zolltariflichen Einreihung beruht nämlich auf einer reinen Tatsachenfeststellung, die der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nicht vorzunehmen hat (…Urteile vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, EU:C:2002:637, Rn. 26, sowie vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, EU:C:2025:339, Rn. 33).

    Rn. 40 Des Weiteren hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zum HS und zur KN zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (…Urteile vom 15. Februar 1977, Dittmeyer, 69/76 und 70/76, EU:C:1977:25, Rn. 4, und vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, EU:C:2025:339, Rn. 35).

  • FG Hamburg, 20.05.2026 - 4 V 78/25

    Aufhebung der Vollziehung: Erhebung von Anti-Dumping-Zoll auf …

    Rn. 37 Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Allgemeine Vorschriften (AV) 1 und 6 KN, vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30).

    Rn. 39 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (ErlKN) und die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) sowie die Avise zum Harmonisierten System maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32).

    Rn. 40 Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 31).

  • EuG, 03.06.2026 - T-313/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte …

    Diese Einreihung beruht auf einer reinen Tatsachenfeststellung, die nicht Sache des Unionsgerichts im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens ist (vgl. Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, EU:C:2025:339, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Verwendungszweck des betreffenden Erzeugnisses kann ein objektives Einreihungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses beurteilen lassen muss (vgl. Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, EU:C:2025:339, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Des Weiteren hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zum HS und zur KN zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (vgl. Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, EU:C:2025:339, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Hamburg, 17.03.2026 - 4 K 41/25

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer Warenzusammenstellung aus …

    Rn. 25 Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Allgemeine Vorschriften (AV) 1 und 6 KN, vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30).

    Rn. 27 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN (ErlKN) und die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32).

    Rn. 28 Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 31).

  • EuG, 10.06.2026 - T-304/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte …

    Diese Einreihung beruht auf einer reinen Tatsachenfeststellung, die nicht Sache des Gerichts im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens ist (vgl. Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, EU:C:2025:339, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch der Verwendungszweck der Ware kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (…vgl. Urteile vom 22. Juni 2023, PR Pet, C-24/22, EU:C:2023:507, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, EU:C:2025:339, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Erläuterungen können nützliche Hinweise für die Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs liefern (…vgl. Urteile vom 25. Mai 2023, Danish Fluid System Technologies, C-368/22, EU:C:2023:427, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, EU:C:2025:339, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Hamburg, 11.05.2026 - 4 K 91/23

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von Goldpasten mit einem …

    Rn. 25 Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Allgemeine Vorschriften (AV) 1 und 6 KN, vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30).

    Rn. 27 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN (ErlKN) und die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32).

    Rn. 28 Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 31).

  • FG Hamburg, 03.09.2025 - 4 K 135/21

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von "Knetsand" (Modellierpaste) nebst weiteren …

    Rn. 18 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der Kombinierten Nomenklatur festgelegt sind (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30;… Urteil vom 28. November 2024, BG Technik, C-129/23 und C-567/23, Rn. 39;… Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 65;… Urteil vom 25. Mai 2023, Danish Fluid System Technologies, C-368/22, Rn. 33;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotikls, C-542/21, Rn. 22; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17;… Urteil vom 30. Juni 2020, VII R 40/18, Rn. 11).

    Rn. 19 Der Verwendungszweck einer Ware kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 31;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotikls, C-542/21, Rn. 22; BFH…, Urteil vom 9. Juli 2024, VII R 58/20, Rn. 26).

    Rn. 20 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN und die Erläuterungen zum HS maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32;… Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 66;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotikls, C-542/21, Rn. 23; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17;… Urteil vom 9. Juli 2024, VII R 58/20, Rn. 26).

  • FG Hamburg, 25.02.2026 - 4 K 32/25

    Zollrecht: Russlandembargo - Einfuhrverbot Kaviarersatz - Kriterien zur …

    Rn. 69 Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der Kombinierten Nomenklatur festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6; EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30;… Urteil vom 28. November 2024, BG Technik, C-129/23 und C-567/23, Rn. 39;… Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 65;… Urteil vom 25. Mai 2023, Danish Fluid System Technologies, C-368/22, Rn. 33;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, Rn. 22; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17).

    Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur und die Erläuterungen zum Harmonisierten System maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32;… Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 66;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, Rn. 23; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17;… Urteil vom 9. Juli 2024, VII R 58/20, Rn. 26).

  • FG Hamburg, 31.03.2026 - 4 K 112/23

    Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung eines gebrauchsfertigen Schleifmittels in …

    Rn. 41 Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Allgemeine Vorschriften (AV) 1 und 6 KN, vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30).

    Rn. 43 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN (ErlKN), die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) sowie die Avise zum HS maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32).

  • FG Hamburg, 06.11.2025 - 4 K 44/23

    Zur zolltariflichen Einreihung von sog. Badekugeln für Kinder - Auflösung einer …

    Rn. 28 aa) Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Anwendung der Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 KN, vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30;… Urteil vom 28. November 2024, BG Technik, C-129/23 und C-567/23, Rn. 39).

    Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN und die Erläuterungen zum Harmonisierten System maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35;… Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32;… Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 66).

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