Rechtsprechung
| EuGH, 21.04.2016 - C-264/15 P, C-265/15 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Makro autoservicio mayorista / Kommission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Makro autoservicio mayorista / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 181 - Art. 263 AEUV - Situation der von der angefochtenen Entscheidung nicht unmittelbar betroffenen Person - Zollunion - Nachträgliche Berücksichtigung und Erlass von Einfuhrabgaben - Farbfernsehgeräte aus der Türkei
Verfahrensgang
- EuG, 12.03.2015 - T-249/12
- EuGH, 21.04.2016 - C-264/15 P, C-265/15 P
- EuGH - C-265/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 28.02.2019 - C-465/16
Rat/ Growth Energy und Renewable Fuels Association - Rechtsmittel - Dumping - …
Rn. 69 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, die das Gericht in Rn. 67 des angefochtenen Urteils angeführt hat, ist die Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Maßnahme unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich erstens, dass die beanstandete Maßnahme sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt, und zweitens, dass sie ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (…vgl. u. a. Urteil vom 5. Mai 1998, Compagnie Continentale [France]/Kommission, C-391/96 P, EU:C:1998:194' Rn. 41, …sowie Beschlüsse vom 10. März 2016, SolarWorld/Kommission, C-142/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:163' Rn. 22, und vom 21. April 2016, Makro autoservicio mayorista und Vestel Iberia/Kommission, C-264/15 P und C-265/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:301' Rn. 45). - EuGH, 28.02.2019 - C-466/16
Rat/ Marquis Energy - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) Nr. …
Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, die das Gericht in Rn. 44 des angefochtenen Urteils angeführt hat, ist die Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Maßnahme unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich erstens, dass die beanstandete Maßnahme sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt, und zweitens, dass sie ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (…vgl. u. a. Urteil vom 5. Mai 1998, Compagnie Continentale [France]/Kommission, C-391/96 P, EU:C:1998:194' Rn. 41, …sowie Beschlüsse vom 10. März 2016, SolarWorld/Kommission, C-142/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:163' Rn. 22, und vom 21. April 2016, Makro autoservicio mayorista und Vestel Iberia/Kommission, C-264/15 P und C 265/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:301' Rn. 45). - Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17
Kommission/ Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
{FN:54} Vgl. Beschluss vom 21. April 2016, Makro autoservicio mayorista und Vestel Iberia/Kommission (C-264/15 P und C-265/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:301, Rn. 47).
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