Rechtsprechung
| EuGH, 12.03.2009 - C-289/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Luxemburg
- EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 1. Juli 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Großherzogtum Luxemburg
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, externe Notfallpläne für Maßnahmen außerhalb von Betrieben zu erstellen, die unter Art. 9 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen ...
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 01.07.2009 - 8 W 59/09
Gebührenstreitwert im Mietrechtsstreit: Klage des Wohnraummieters auf …
Auf die Streitwertbeschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 29. April 2009 zu 104a C 289/08 abgeändert. - EuGH, 18.06.2009 - C-422/08
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Rn. 10 Dazu ist festzustellen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. insbesondere Urteile vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, C-433/03, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 32, und vom 12. März 2009, Kommission/Luxemburg, C-289/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 7). - Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
Kommission / Spanien - Richtlinie 96/82/EG (Seveso II) - Externe Notfallpläne - …
{FN:6} - Dementsprechend hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. März 2009, Kommission/Luxemburg (C-289/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), sowie Kommission/Belgien (C-342/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 2. April 2009, Kommission/Österreich (C-401/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Portugal (C-30/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), bereits festgestellt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten Art. 11 der Seveso-II-Richtlinie verletzt haben, weil noch nicht für alle Betriebe externe Notfallpläne bestanden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".