Rechtsprechung
| EuGH, 19.05.1994 - C-29/93 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177
- EU-Kommission
Ospig Textil-Gesellschaft / Hauptzollamt Bremen-Freihafen
Verordnung Nr. 1224/80
Gemeinsamer Zolltarif; Zollwert; Quotenkosten, die für den Erwerb von Exportkontingenten entstehen; Ausschluß; Bestehen eines legalen Quotenhandels; Unerheblich; Beweislast des Importeurs für das tatsächliche Vorliegen eines Erwerbs
- EU-Kommission
Ospig Textil-Gesellschaft / Hauptzollamt Bremen-Freihafen
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Auslegung der Verordnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Nr. 1224/80 über den Zollwert der Waren; Einbeziehung von Quotenkosten für den Erwerb von Exportkontingenten in den Zollwert der in ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zollwert: Quotakosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 177
Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Quotenkosten, die für den Erwerb von Exportkontingenten entstehen - Ausschluß - Bestehen eines legalen Quotenhandels - Unerheblich - Beweislast des Importeurs für das tatsächliche Vorliegen eines Erwerbs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 1994, 614
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 28.03.1990 - 219/88
Malt / Hauptzollamt Düsseldorf
Auszug aus EuGH, 19.05.1994 - C-29/93
Es stelle sich die Frage, ob der Gerichtshof seine in dem Urteil vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-219/88 (Malt, Slg. 1990, I-1481) aufgrund der Feststellung, daß Echtheitsbescheinigungen für Rindfleisch anders als im Rahmen der Quotenregelung für Textilwaren nicht rechtmässigerweise Gegenstand eines Handels sein könnten, getroffene Entscheidung, die Quotenkosten nicht in den Zollwert einzubeziehen, nicht lediglich auf Exportlizenzen bezogen habe, die legal gehandelt würden.17 Es trifft zu, daß der Gerichtshof im Urteil Malt (…a. a. O.) die Auffassung vertreten hat, daß die an den Verkäufer zusätzlich zu dem Preis der Ware gezahlten Beträge für die Echtheitsbescheinigungen, die für die abschöpfungsfreie Einfuhr im Rahmen eines Gemeinschaftszollkontingents für Rindfleisch erforderlich sind, als Teil des Zollwerts anzusehen sind und daß sie anders als im Rahmen der Quotenregelung für Textilwaren nicht rechtmässigerweise Gegenstand eines selbständigen Handelsgeschäfts sein können (Randnrn. 14 und 15).
- EuGH, 09.02.1984 - 7/83
Ospig / Hauptzollamt Bremen-Ost
Auszug aus EuGH, 19.05.1994 - C-29/93
Ferner ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 7/83 (Ospig, Slg. 1984, 609), daß nur die Kosten für freie und nach dem Recht des Exportlandes übertragbare Fremdquoten nicht in den Zollwert einzubeziehen seien.12 Wie der Gerichtshof in dem Urteil Ospig (…a. a. O.) festgestellt hat, ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit dem geänderten Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1224/80, daß der Zollwert alle Zahlungen einschließt, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfuellung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind (Randnr. 11).
- FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 35/05
Zollrecht: Zu den Voraussetzungen der Nichtzugehörigkeit von Quotakosten zum …
Derartige Quotakosten gehören nach der Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nicht zum Zollwert (Urteil vom 19.5.1994, C-29/93).Hier trifft die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast (BFH; Urteil vom 23.3.1993, VII R 113/91), wobei entscheidend nachgewiesen werden muss, dass es sich tatsächlich in der geltend gemachten Höhe um Kosten für den Erwerb von Kontingenten handelt und nicht um Vermittlungsprovisionen oder sonst abgespaltene Kaufpreisbestandteile, die dem Zollwert zugerechnet werden müssen ( EuGH , Urteil vom 19.5.1994, C-29/93).
- FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 4 K 783/05
Rechtmäßigkeit eines Einfuhrabgabenbescheides nach Import von Textilwaren aus …
Rn. 32 Zwar gehören Kosten für Fremdquoten sowie Kosten für Eigenquoten, die dem Ausführer entgeltlich erteilt wurden, nicht zum Zollwert (…Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteile vom 9. Februar 1984 Rs. 7/83, Slg. 1984, 609 Rdnr. 15 und 17; vom 19. Mai 1994 Rs. C-29/93, Slg. 1994, I-1963 Rdnr. 14;… vom 9. August 1994 Rs. C-340/93, Slg. 1994, I-3905 Rdnr. 25 f.).Dieser Nachweis ist erforderlich, um der Gefahr eines missbräuchlichen Abzugs von "Quotakosten", bei denen es sich in Wirklichkeit um nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i ZK hinzuzurechnende Vermittlungsprovisionen handelt, zu begegnen (EuGH-Urteil in Slg. 1994, I-1963 Rdnr. 16).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1994 - C-29/93 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
KG in Firma OSPIG Textil-Gesellschaft W. Ahlers GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Bremen-Freihafen.
Zollwert der Waren - Frage der Einbeziehung der Quotenkosten
Verfahrensgang
- FG Bremen, 19.01.1993 - II 102/90
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1994 - C-29/93
- EuGH, 19.05.1994 - C-29/93
- FG Bremen, 18.08.1994 - 294108K 2
- FG Bremen - 294108K 2 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 09.08.1994 - C-340/93
Thierschmidt / Hauptzollamt Essen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1994 - C-29/93
Wie sich aus der vorliegenden Rechtssache und der Rechtssache C-340/93, Thierschmidt/Hauptzollamt Essen, die noch beim Gerichtshof anhängig ist, ergibt, gehen die deutschen Zollbehörden davon aus, daß die in der ersten Rechtssache Ospig gefundene Lösung nur gilt, wenn dem Käufer oder Verkäufer für den Erwerb freier und nach dem Recht des Exportlandes übertragbarer Exportlizenzen eines Dritten Kosten entstanden sind.In der bereits genannten Rechtssache C-340/93, Thierschmidt, handelt es sich um eine Vorlage des Finanzgerichts Düsseldorf, die insbesondere die Frage betrifft, inwieweit Kosten für Eigenquoten in den Zollwert einzubeziehen sind.
- EuGH, 28.03.1990 - 219/88
Malt / Hauptzollamt Düsseldorf
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1994 - C-29/93
(6) - Urteil vom 28.3.1990 (Slg. 1990, I-1481). - EuGH, 09.02.1984 - 7/83
Ospig / Hauptzollamt Bremen-Ost
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1994 - C-29/93
(1) - Rechtssache 7/83, Slg. 1984, 609.
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