Rechtsprechung
| EuGH, 16.02.2006 - C-294/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Zugang zur Beamtenlaufbahn - Bedienstete auf Zeit im Mutterschaftsurlaub, die nach ihrer erfolgreichen Teilnahme an einem Auswahlverfahren in eine Dauerplanstelle eintritt - ...
- Judicialis
Richtlinie 76/207/EWG; ; Richtlinie 92/85/EWG; ; Richtlinie 96/34/EG
- Europäischer Gerichtshof
Sarkatzis Herrero
Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Zugang zur Beamtenlaufbahn - Bedienstete auf Zeit im Mutterschaftsurlaub, die nach erfolgreicher Teilnahme an einem Auswahlverfahren in eine Dauerplanstelle eintritt - Berechnung des ...
- EU-Kommission
Sarkatzis Herrero
Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Zugang zur Beamtenlaufbahn - Bedienstete auf Zeit im Mutterschaftsurlaub, die nach erfolgreicher Teilnahme an einem Auswahlverfahren in eine Dauerplanstelle eintritt - Berechnung des ...
- EU-Kommission
Sarkatzis Herrero
Sozialvorschriften
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Zeitpunkts der Ernennung zur Beamtin für die Berechnung des Dienstalters; Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der für die Entscheidung relevanten Richtlinien; Berechnung des Dienstalters anhand des Zeitpunkts der Ernennung; Berücksichtigung eines ...
- Techniker Krankenkasse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Mutterschutz - Berechnung des Dienstalters und Mutterschaftsurlaub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Sarkatzis Herrero
Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Mutterschaftsurlaub - Zugang zur Beamtenlaufbahn - Bedienstete auf Zeit im Mutterschaftsurlaub, die nach ihrer erfolgreichen Teilnahme an einem Auswahlverfahren in eine Dauerplanstelle eintritt - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social Nr. 30 Madrid (Spanien) - Gemeinschaftsregelung über den Mutterschaftsurlaub und die Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung - Rechte der Frauen während des ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
- EuGH, 16.02.2006 - C-294/04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3406 (Ls.)
- EuZW 2006, 542
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - …
Auszug aus EuGH, 16.02.2006 - C-294/04
39 Hinsichtlich der Berücksichtigung der Dauer eines Mutterschaftsurlaubs für den Zugang zu einer höheren Stufe der beruflichen Rangordnung schließlich hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Arbeitnehmerin in ihrem Arbeitsverhältnis vor jeder Benachteiligung geschützt ist, die auf der Tatsache beruht, dass sie im Mutterschaftsurlaub ist oder war, und dass eine Frau, die aufgrund ihrer durch den Mutterschaftsurlaub bedingten Abwesenheit benachteiligt wird, wegen ihrer Schwangerschaft und wegen dieses Urlaubs diskriminiert wird (vgl. Urteil vom 18. November 2004 in der Rechtssache C-284/02, Sass, Slg. 2004, I-11143, Randnrn.40 Wie jedoch die Regierung des Vereinigten Königreichs zutreffend in ihren Erklärungen in der Sitzung hervorgehoben hat, unterscheidet sich der dem Urteil Sass zugrunde liegende Sachverhalt deutlich dadurch von dem des vorliegenden Falles, dass der Mutterschaftsurlaub im Fall von Frau Sass mit einer Laufbahnentwicklung zusammentraf, da der Rechtsstreit eine Änderung der Vergütungsgruppe betraf.
- EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG …
Auszug aus EuGH, 16.02.2006 - C-294/04
38 Deshalb darf die Anwendung der Vorschriften zum Schutz der werdenden Mutter für diese keine Nachteile beim Zugang zur Beschäftigung mit sich bringen und erlaubt einem Arbeitgeber nicht, die Einstellung einer schwangeren Bewerberin deshalb abzulehnen, weil er diese aufgrund eines aus der Schwangerschaft folgenden Beschäftigungsverbots auf dem auf unbestimmte Zeit zu besetzenden Arbeitsplatz nicht von Anfang an und für die Dauer ihrer Schwangerschaft beschäftigen darf (Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, Randnr. 27). - EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Thibault - …
Auszug aus EuGH, 16.02.2006 - C-294/04
37 Frauen dürfen bei der Ausübung der Rechte, die ihnen nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 gewährt werden, beim Zugang zur Beschäftigung und bei den für sie geltenden Arbeitsbedingungen nicht benachteiligt werden, denn die Richtlinie zielt insoweit auf eine inhaltliche, nicht eine formelle Gleichheit ab (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95, Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 26). - EuGH, 21.05.1985 - 248/83
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 16.02.2006 - C-294/04
Diese Richtlinie hat, wie es in der Natur des in ihr niedergelegten Grundsatzes liegt, allgemeine Bedeutung (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16).
- EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen …
Art. 10 des Gesetzesdekrets Nr. 146 sei insbesondere mit der Richtlinie 2006/54 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Februar 2006, Sarkatzis Herrero (C-294/04, Slg. 2006, I-1513), unvereinbar.So sind unmittelbare oder mittelbare Diskriminierungen bei den Bedingungen - einschließlich der Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen - für den Zugang zur Beschäftigung, beim Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung, bei den Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und bei der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation oder Ähnlichem verboten (vgl. in diesem Sinne Urteil Sarkatzis Herrero, Rn. 36).
Rn. 48 In Bezug auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie, der Bestimmungen zur Durchführung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen enthält, ist nämlich festzustellen, dass er allgemein und unmissverständlich jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in den von ihm umschriebenen Bereichen ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteil Sarkatzis Herrero, Rn. 36).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …
{FN:90} - Diese Rechtsprechung begann mit den Urteilen vom 8. November 1990, Dekker (C-177/88, Slg. 1990, I-3941), und Hertz (C-179/88, Slg. 1990, I-3979), und fand ihre Fortsetzung mit den Urteilen vom 14. Juli 1994, Webb (C-32/93, Slg. 1994, I-3567), vom 30. Juni 1998, Brown (C-394/96, Slg. 1998, I-4185), vom 19. November 1998, Høj Pedersen u. a. (C-66/96, Slg. 1998, I-7327), vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark (C-109/00, Slg. 2001, I-6993), vom 18. November 2004, Sass (C-284/02, Slg. 2004, I-11143), vom 8. September 2005, McKenna (C-191/03, Slg. 2005, I-7631), und vom 16. Februar 2006, Sarkatzis Herrero (C-294/04, Slg. 2006, I-1513). - Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
TSN - Mutterschaftsurlaub - Richtlinie 92/85/EWG - Voraussetzungen der vollen …
{FN:36} - Urteil vom 16. Februar 2006, Sarkatzis Herrero (C-294/04, Slg. 2006, I-1513).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Sarkatzis Herrero
Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung - Mutterschaftsurlaub - Eintritt in nationale Beamtenlaufbahn - Berechnung des Dienstalters - Erfordernis eines tatsächlichen Dienstantritts - Benachteiligung?
- EU-Kommission
Sarkatzis Herrero
Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung - Mutterschaftsurlaub - Eintritt in nationale Beamtenlaufbahn - Berechnung des Dienstalters - Erfordernis eines tatsächlichen Dienstantritts - Benachteiligung?
- EU-Kommission
Sarkatzis Herrero
Sozialvorschriften
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
- EuGH, 16.02.2006 - C-294/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Thibault - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
Der besondere Schutz, der Schwangeren oder jungen Müttern zukommt - und dessen Legitimität Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 im Hinblick auf den Nichtdiskriminierungsgrundsatz ausdrücklich anerkennt -, darf diesen also nicht zum Nachteil gereichen, was der Gerichtshof bereits im Urteil Thibault{FN-VERWEIS:20} zum Ausdruck gebracht hatte, in dem er feststellte, dass "die Ausübung der Rechte, die Frauen nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie gewährt werden, nicht zu Nachteilen beim Zugang zur Beschäftigung und bei den Arbeitsbedingungen führen darf und dass die Richtlinie insofern auf eine inhaltliche, nicht formelle Gleichheit abzielt"{FN-VERWEIS:21}.{FN:8} - Es sei an dieser Stelle an den Schutzzweck des Mutterschaftsurlaubs nach der Richtlinie 92/85 erinnert: "[Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub] dient zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt." - so das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 32) m. w. N. auf die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41).
{FN:22} - Siehe bereits das Urteil Thibault (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 24.
- EuGH, 18.03.2004 - C-342/01
Merino Gómez
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
{FN:8} - Es sei an dieser Stelle an den Schutzzweck des Mutterschaftsurlaubs nach der Richtlinie 92/85 erinnert: "[Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub] dient zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt." - so das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 32) m. w. N. auf die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41). - EuGH, 12.07.1984 - 184/83
Hofmann / Barmer Ersatzkasse
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
{FN:8} - Es sei an dieser Stelle an den Schutzzweck des Mutterschaftsurlaubs nach der Richtlinie 92/85 erinnert: "[Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub] dient zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt." - so das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 32) m. w. N. auf die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41).
- EuGH, 27.10.1998 - C-411/96
Boyle u.a. - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen und deren Gleichbehandlung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
{FN:8} - Es sei an dieser Stelle an den Schutzzweck des Mutterschaftsurlaubs nach der Richtlinie 92/85 erinnert: "[Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub] dient zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt." - so das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 32) m. w. N. auf die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41). - EuGH, 21.05.1985 - 248/83
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
{FN:16} - Rechtssache 248/83 (Slg. 1985, 1459). - EuGH, 23.02.2006 - C-205/04
Kommission / Spanien - Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
Zum Begriff der "trienios" vgl. auch die anhängige Rechtssache C-205/04 (Kommission/Spanien). - EuGH, 13.10.1976 - 32/76
Saieva / Caisse allocations familiales
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
{FN:28} - Es sei hier darauf hingewiesen, dass die Auslegung des nationalen Rechts ausschließlich dem nationalen Richter vorbehalten ist (siehe bereits das Urteil vom 13. Oktober 1976 in der Rechtssache 32/76 [Saieva, Slg. 1976, 1523, Randnr. 7]).
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