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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 21.07.2005 - C-30/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14950
EuGH, 21.07.2005 - C-30/04 (https://dejure.org/2005,14950)
EuGH, Entscheidung vom 21.07.2005 - C-30/04 (https://dejure.org/2005,14950)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - C-30/04 (https://dejure.org/2005,14950)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Altersrente - Berechnung des theoretischen Betrages der Leistung - Berücksichtigung des Betrages, der zur Erreichung des nach dem nationalen Recht vorgesehenen Mindestruhegehalts erforderlich ist

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die i... nnerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Art. 46; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Art. 46a Abs. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Art. 46c Abs. 2; ; G Nr. 335 vom 8. August 1995 zur Reform des Systems der Pflichtrenten und der ergänzenden Renten (Italien) Art. 3 Abs. 15

  • Europäischer Gerichtshof

    Koschitzki

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Altersrente - Berechnung des theoretischen Betrages der Leistung - Berücksichtigung des Betrages, der zur Erreichung des nach dem nationalen Recht vorgesehenen Mindestruhegehalts erforderlich ist

  • EU-Kommission PDF

    Koschitzki

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Altersrente - Berechnung des theoretischen Betrages der Leistung - Berücksichtigung des Betrages, der zur Erreichung des nach dem nationalen Recht vorgesehenen Mindestruhegehalts erforderlich ist

  • EU-Kommission

    Koschitzki

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Berechnung einer proratisierten Altersrente ; Verpflichtung des zuständigen Trägers zur Berücksichtigung einer im nationalen Recht vorgesehenen Ergänzungsleistung zur Erreichung der Mindestrente bei der Bestimmung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Koschitzki

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Altersrente - Berechnung des theoretischen Betrages der Leistung - Berücksichtigung des Betrages, der zur Erreichung des nach dem nationalen Recht vorgesehenen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Tribunale Bozen (Italien) vom 9. Januar 2004 in dem Rechtsstreit Ursel Koschitzki gegen Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Bozen (Italien) - Auslegung des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.06.1992 - C-90/91

    Office national des pensions / Di Crescenzo und Casagrande

    Auszug aus EuGH, 21.07.2005 - C-30/04
    Frau Koschitzki verweist hierzu auf das Urteil vom 11. Juni 1992 in den Rechtssachen C-90/91 und C-91/91 (Di Crescenzo und Casagrande, Slg. 1992, I-3851, Randnr. 27).

    37 Was das Urteil Di Crescenzo und Casagrande angeht, so betraf es eine Situation, in der es um eine Bestimmung über die Kürzung der Leistungen im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 ging.

  • EuGH, 26.06.1980 - 793/79

    Menzies

    Auszug aus EuGH, 21.07.2005 - C-30/04
    27 Aus Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 ergibt sich ausdrücklich, dass der theoretische Betrag so zu berechnen ist, als habe der Versicherte seine gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in dem betreffenden Mitgliedstaat ausgeübt (Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 793/79, Menzies, Slg. 1980, 2085, Randnr. 10).

    28 Hinsichtlich des Zweckes dieses Artikels hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die nach dieser Vorschrift durchzuführende Berechnung darauf abzielt, dem Arbeitnehmer den höchsten theoretischen Betrag zu sichern, auf den er Anspruch hätte, wenn er alle seine Versicherungszeiten nur in dem betreffenden Staat zurückgelegt hätte (Urteil Menzies, Randnr. 11).

  • EuGH, 07.03.2002 - C-107/00

    Insalaca - "Soziale Sicherheit - Artikel 46 bis 46c der Verordnung (EWG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 21.07.2005 - C-30/04
    35 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine nationale Vorschrift als Kürzungsbestimmung im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 anzusehen, wenn die von ihr vorgeschriebene Berechnung bewirkt, dass der Rentenbetrag, auf den der Betroffene Anspruch hat, deshalb gekürzt wird, weil er in einem anderen Mitgliedstaat eine Leistung erhält (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-143/97, Conti, Slg. 1998, I-6365, Randnr. 25, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-107/00, Insalaca, Slg. 2002, I-2403, Randnr. 16).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-143/97

    Office national des pensions / Conti - "Soziale Sicherheit Artikel 12 Absatz 2, …

    Auszug aus EuGH, 21.07.2005 - C-30/04
    35 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine nationale Vorschrift als Kürzungsbestimmung im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 anzusehen, wenn die von ihr vorgeschriebene Berechnung bewirkt, dass der Rentenbetrag, auf den der Betroffene Anspruch hat, deshalb gekürzt wird, weil er in einem anderen Mitgliedstaat eine Leistung erhält (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-143/97, Conti, Slg. 1998, I-6365, Randnr. 25, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-107/00, Insalaca, Slg. 2002, I-2403, Randnr. 16).
  • EuGH, 24.09.1998 - C-132/96

    Stinco und Panfilo / INPS - Altersrente - Berechnung des theoretischen Betrages …

    Auszug aus EuGH, 21.07.2005 - C-30/04
    15 Frau Koschitzki vertritt unter Berufung auf das Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-132/96 (Stinco und Panfilo, Slg. 1998, Slg. 1998, I-5225) die Ansicht, dass diese Frage zu bejahen sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-866/19

    Zakład Ubezpieczeń Społecznych I Oddział w Warszawie …

    Die Rolle der Zusammenrechnung bei der Berechnung der Rentenleistungen hat Generalanwalt Jacobs in Nr. 4 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Koschitzki (C-30/04, EU:C:2005:272) erläutert.

    {FN:49} C-30/04, EU:C:2005:272, Nr. 4. Vgl. auch Rn. 23 des Urteils des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Lustig (C-244/97, EU:C:1998:619): "[Der] EG-Vertrag [schreibt] die Zusammenrechnung aller nach den verschiedenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften berücksichtigten Zeiten nicht nur für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs, sondern auch für die Berechnung der Leistungen vor …".

    Vgl. jedoch das Urteil vom 21. Juli 2005, Koschitzki, (C-30/04, EU:C:2005:492).

    Vgl. in jüngerer Zeit z. B. Urteil vom 3. Oktober 2002, Barreira Pérez (…C-347/00, EU:C:2002:560, Rn. 28), und Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Zaniewicz-Dybeck (C-189/16, EU:C:2017:329, Nr. 51) unter Verweis auf das Urteil vom 21. Juli 2005, Koschitzki (C-30/04, EU:C:2005:492, Rn. 28).

    Vgl. Urteil vom 21. Juli 2005, Koschitzki (C-30/04, EU:C:2005:492).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2017 - C-189/16

    Zaniewicz-Dybeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …

    Rn. 50 Aus den Urteilen vom 24. September 1998, Stinco und Panfilo (…C-132/96, EU:C:1998:427, Rn. 22), und vom 21. Juli 2005, Koschitzki (C-30/04, EU:C:2005:492, Rn. 23), geht klar hervor, dass der zuständige Träger in Anwendung von Art. 46 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 verpflichtet ist, bei der Bestimmung des theoretischen Rentenbetrags, der als Grundlage für die Berechnung der anteiligen Rente dient, die im nationalen Recht vorgesehene Garantie- oder Mindestrente zu berücksichtigen.

    {FN:31} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Juli 2005, Koschitzki (C-30/04, EU:C:2005:492, Rn. 31 und 32).

    {FN:33} Vgl. Rn. 31 des Urteils vom 21. Juli 2005, Koschitzki (C-30/04, EU:C:2005:492), wo der Gerichtshof für Recht erkannt hat, dass "[d]ie Verpflichtung, die Ergänzungsleistung zu berücksichtigen, … nicht zu der Verpflichtung [führt], ihr einen anderen Gehalt als den beizumessen, den sie nach dem nationalen Recht hat".

    {FN:34} Vgl. in diesem Sinne auch Rn. 23 des Urteils vom 21. Juli 2005, Koschitzki (C-30/04, EU:C:2005:492).

    {FN:36} Urteil vom 21. Juli 2005, Koschitzki (C-30/04, EU:C:2005:492, Rn. 28).

  • EuGH, 21.10.2021 - C-866/19

    Zakład Ubezpieczeń Społecznych I Oddział w Warszawie …

    Rn. 36 Nach dieser Bestimmung ist der theoretische Betrag der Leistung mithin so zu berechnen, als habe der Versicherte seine gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in dem betreffenden Mitgliedstaat ausgeübt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 1980, Menzies, 793/79, EU:C:1980:172, Rn. 10, vom 21. Juli 2005, Koschitzki, C-30/04, EU:C:2005:492, Rn. 27, …und vom 21. Februar 2013, Salgado González, C-282/11, EU:C:2013:86, Rn. 41).

    Mit der nach dieser Vorschrift durchzuführenden Berechnung soll nämlich wie mit der nach Art. 46 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 durchzuführenden gewährleistet werden, dass dem Arbeitnehmer der höchstmögliche theoretische Betrag zusteht, auf den er Anspruch hätte, wenn er alle seine Versicherungszeiten nur in dem betreffenden Mitgliedstaat zurückgelegt hätte (…Urteile vom 26. Juni 1980, Menzies, 793/79, EU:C:1980:172, Rn. 11, und vom 21. Juli 2005, Koschitzki, C-30/04, EU:C:2005:492, Rn. 28).

  • EuGH, 21.02.2013 - C-282/11

    Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung über die Berechnungsmodalitäten für …

    Rn. 41 Dabei ist nach Art. 46 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 der theoretische Betrag der Leistung so zu berechnen, als habe der Versicherte seine gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in dem betreffenden Mitgliedstaat ausgeübt (Urteil vom 21. Juli 2005, Koschitzki, C-30/04, Slg. 2005, I-7389, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-282/11

    Salgado González - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. …

    {FN:25} - Urteil vom 21. Juli 2005, Koschitzki (C-30/04, Slg. 2005, I-7389, Randnr. 28).
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   Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04   

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https://dejure.org/2005,33003
Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04 (https://dejure.org/2005,33003)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.05.2005 - C-30/04 (https://dejure.org/2005,33003)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - C-30/04 (https://dejure.org/2005,33003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Koschitzki

  • EU-Kommission PDF

    Koschitzki

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Altersrente - Berechnung des theoretischen Betrages der Leistung - Berücksichtigung des Betrages, der zur Erreichung des nach dem nationalen Recht vorgesehenen Mindestruhegehalts erforderlich ist

  • EU-Kommission

    Koschitzki

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.03.2002 - C-107/00

    Insalaca - "Soziale Sicherheit - Artikel 46 bis 46c der Verordnung (EWG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04
    {FN:12} - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-107/00, Insalaca, Slg. 2002, I-2403, Randnr. 16 und die dort zitierten Urteile.
  • EuGH, 11.06.1992 - C-90/91

    Office national des pensions / Di Crescenzo und Casagrande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04
    {FN:13} - Verbundene Rechtssachen C-90/91 und C-91/91, Slg. 1992, I-3851.
  • EuGH, 06.10.1987 - 197/85

    ONPTS / Stefanutti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04
    {FN:17} - Rechtssache 197/85, Slg. 1987, 3855.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-866/19

    Zakład Ubezpieczeń Społecznych I Oddział w Warszawie …

    Die Rolle der Zusammenrechnung bei der Berechnung der Rentenleistungen hat Generalanwalt Jacobs in Nr. 4 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Koschitzki (C-30/04, EU:C:2005:272) erläutert.

    {FN:49} C-30/04, EU:C:2005:272, Nr. 4. Vgl. auch Rn. 23 des Urteils des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Lustig (C-244/97, EU:C:1998:619): "[Der] EG-Vertrag [schreibt] die Zusammenrechnung aller nach den verschiedenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften berücksichtigten Zeiten nicht nur für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs, sondern auch für die Berechnung der Leistungen vor …".

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