Rechtsprechung
| EuGH, 12.05.2022 - C-300/22 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Govern d'Andorra/ EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Art. 170a Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Fehlender Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels - Unzulässigkeit des Rechtsmittels
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Govern d'Andorra/ EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Govern d'Andorra/ EUIPO
Verfahrensgang
- EuG, 23.02.2022 - T-806/19
- EuGH, 12.05.2022 - C-300/22 P
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 07.01.2025 - 7 B 16.24 Der Begriff "Pläne und Programme" bezieht sich auf jeden Rechtsakt, der dadurch, dass er die in dem betreffenden Bereich anwendbaren Regeln und Verfahren zur Kontrolle festlegt, eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer Projekte aufstellt, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben (stRspr, vgl. EuGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - C-300/22 - Rn. 60).
Das Erfordernis der Rahmensetzung bedeutet, dass eine nationale Maßnahme, die keine hinreichend detaillierten Regelungen über den Inhalt, die Ausarbeitung und die Durchführung dieser Projekte, insbesondere hinsichtlich des Standorts, der Art, der Größe und der Betriebsbedingungen, vorsieht, nicht in den Geltungsbereich des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der SUP-Richtlinie fällt (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - C-300/22 - Rn. 62, 70).
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