Rechtsprechung
| EuGH, 05.10.2006 - C-312/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Nicht erledigte Carnets TIR - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Nichteinhaltung - Versäumnis, die entsprechenden Eigenmittel abzuführen und Verzugszinsen zu zahlen
- Judicialis
Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 Art. 6 Abs. 2; ; Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 Art. 10 Abs. 1; ; Verordnung (EW... G, Euratom) Nr. 1552/89 Art. 11
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Niederlande
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Nicht erledigte Carnets TIR - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Nichteinhaltung - Versäumnis, die entsprechenden Eigenmittel abzuführen und Verzugszinsen zu zahlen
- EU-Kommission
Kommission / Niederlande
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Nicht erledigte Carnets TIR - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Nichteinhaltung - Versäumnis, die entsprechenden Eigenmittel abzuführen und Verzugszinsen zu zahlen
- EU-Kommission
Kommission / Niederlande
Finanzvorschriften , Eigene Mittel
- Wolters Kluwer
Verstoß des Königreichs Belgien gegen seine Verpflichtungen aus der Euratom Verordnung durch fehlende oder verspätete Verbuchung von Eigenmitteln aus nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets TIR; Aufnahme in die B-Buchführung anstatt in die A-Buchführung; Nicht ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Nicht erledigte Carnets TIR - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Nichteinhaltung - Versäumnis, die entsprechenden Eigenmittel abzuführen und Verzugszinsen zu zahlen - Eigenmittel der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Niederlande
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Nicht erledigte Carnets TIR - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Nichteinhaltung - Versäumnis, die entsprechenden Eigenmittel abzuführen und Verzugszinsen zu zahlen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 23. Juli 2004
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 2 Absatz 1, 6 Absatz 2, 10 Absatz 1 und 11 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. ...
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 14.04.2005 - C-460/01
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen …
Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-312/04
54 Da jedoch Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1593/91 gewährleisten soll, dass die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaften einheitlich und sorgfältig angewandt werden (vgl. analog u. a. Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01, Kommission/Niederlande, Slg. 2005, I-2613, Randnrn.58 Nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1552/89 gilt ein Anspruch der Gemeinschaften auf die Eigenmittel als festgestellt, "sobald" die zuständigen Behörden dem Abgabenschuldner die Höhe der von ihm geschuldeten Abgabe mitgeteilt haben, wobei diese Mitteilung zu erfolgen hat, sobald der Abgabenschuldner bekannt ist und die Höhe des Anspruchs von den zuständigen Verwaltungsbehörden bestimmt werden kann, und zwar unter Einhaltung aller einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften (vgl. u. a. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 85), hier der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1, im Folgenden: Zollkodex), der Verordnungen Nrn. 719/91 und 1593/91 sowie des TIR-Übereinkommens.
59 Wie der Gerichtshof in Randnummer 59 seines Urteils vom 15. November 2005 in der Rechtssache C-392/02 (Kommission/Dänemark, Slg. 2005, I-9811) festgestellt hat, sind nach den Artikeln 217, 218 und 221 des Zollkodex die genannten Bedingungen erfüllt, wenn die Zollbehörden über die erforderlichen Angaben verfügen und daher in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande vom 14. April 2005, Randnr. 71, und Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 80).
- EuGH, 23.03.2000 - C-310/98
Met-Trans und Sagpol - Freier Warenverkehr - Externes Versandverfahren - …
Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-312/04
Aus den Artikeln 10 Absatz 3 der Verordnung Nr. 719/91 und 2 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1593/91 ergibt sich, da sie bezüglich der Befugnis, die Rechtmäßigkeit des Transports mit Carnet TIR nachzuweisen, nicht zwischen dem Inhaber des Carnet TIR und dem bürgenden Verband unterscheiden, dass die genannten Fristen von drei und von vier Jahren sowohl für den Inhaber als auch für den bürgenden Verband gelten (vgl. in diesem Sinne zu den Artikeln 454 und 455 der Durchführungsverordnung u. a. Urteil vom 23. März 2000 in den Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, Met-Trans und Sagpol, Slg. 2000, I-1797, Randnr. 49). - EuGH, 15.11.2005 - C-392/02
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …
Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-312/04
59 Wie der Gerichtshof in Randnummer 59 seines Urteils vom 15. November 2005 in der Rechtssache C-392/02 (Kommission/Dänemark, Slg. 2005, I-9811) festgestellt hat, sind nach den Artikeln 217, 218 und 221 des Zollkodex die genannten Bedingungen erfüllt, wenn die Zollbehörden über die erforderlichen Angaben verfügen und daher in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande vom 14. April 2005, Randnr. 71, und Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 80). - EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen …
Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-312/04
59 Wie der Gerichtshof in Randnummer 59 seines Urteils vom 15. November 2005 in der Rechtssache C-392/02 (Kommission/Dänemark, Slg. 2005, I-9811) festgestellt hat, sind nach den Artikeln 217, 218 und 221 des Zollkodex die genannten Bedingungen erfüllt, wenn die Zollbehörden über die erforderlichen Angaben verfügen und daher in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande vom 14. April 2005, Randnr. 71, und Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 80). - EuGH, 12.06.2003 - C-363/00
Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …
Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-312/04
35 Bezüglich des zweiten Unzulässigkeitsgrundes, wonach mangels Antrags auf Zahlung von Verzugszinsen kein Interesse an der Feststellung einer Vertragsverletzung für die Zeit vor dem 1. Januar 1992 bestehe, genügt es, daran zu erinnern, dass der Verstoß eines Mitgliedstaats gegen eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung schon an sich eine Vertragsverletzung darstellt (vgl. u. a. Urteil vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-363/00, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-5767, Randnr. 47).
- EuGH, 14.05.2009 - C-161/08
Internationaal Verhuis- en Transportbedrijf Jan de Lely - Freier Warenverkehr - …
Rn. 36 Demnach beträgt die Frist für die Mitteilung an den Inhaber des Carnet TIR ein Jahr nach der Annahme des Carnet TIR durch diese Behörden (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Niederlande, C-312/04, Slg. 2006, I-9923, Randnr. 50), doch bleibt die Frage offen, ob sich der Verweis in Art. 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung auf die in Art. 11 Abs. 1 des TIR-Übereinkommens vorgeschriebene Frist nur auf die Dauer der Frist selbst bezieht oder auch auf die Folgen des Ablaufs dieser Frist, nämlich darauf, dass die Nichteinhaltung dieser Frist den Verfall der Schuld bewirkt.Rn. 50 Schließlich ist noch festzustellen, dass der Zweck von Art. 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung in einer einheitlichen und sorgfältigen Anwendung der Bestimmungen über die Erhebung der Abgaben im Interesse einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft besteht (Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Niederlande, Randnr. 54, und, entsprechend, Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, Randnr. 60).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …
{FN:227} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (…C-275/04, EU:C:2006:641, Rn. 68), vom 5. Oktober 2006, Kommission/Niederlande (C-312/04, EU:C:2006:643, Rn. 54), vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (…C-377/03, EU:C:2006:638, Rn. 69), und vom 19. März 2009, Kommission/Italien (…C-275/07, EU:C:2009:169, Rn. 84). - EuGH, 01.07.2010 - C-442/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Sie sind folglich verpflichtet, die Ansprüche unter den in Art. 6 der Verordnung Nr. 1552/89 vorgesehenen Voraussetzungen in die Buchführung aufzunehmen (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Niederlande, C-312/04, Slg. 2006, I-9923, Randnr. 61).
- EuGH, 05.09.2024 - C-494/22
Kommission/ Tschechische Republik (Briquets de poche) - Rechtsmittel - …
Die Aufnahme der Ansprüche in die Buchführung setzt daher ihre Feststellung gemäß Art. 2 dieser Verordnung voraus, die rechtzeitig erfolgt sein muss (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Niederlande, C-312/04, EU:C:2006:643, Rn. 58 bis 62), d. h. sobald die Bedingungen der Zollvorschriften für die buchmäßige Erfassung des Betrags der Abgabe und dessen Mitteilung an den Abgabenschuldner erfüllt sind. - EuGH, 19.03.2009 - C-275/07
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes …
Rn. 84 Da Art. 379 Abs. 1 der Durchführungsverordnung gewährleisten soll, dass die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaften einheitlich und sorgfältig angewandt werden, muss die Mitteilung der Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit auf jeden Fall so rasch wie möglich erfolgen, d. h. sobald die Zollbehörden Kenntnis von dieser Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit erlangt haben, und damit gegebenenfalls deutlich vor Ablauf der in diesem Artikel genannten Höchstfrist von elf Monaten (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien, C-377/03, Slg. 2006, I-9733, Randnr. 69, und Kommission/Niederlande, C-312/04, Slg. 2006, I-9923, Randnr. 54). - Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-395/17
Kommission/ Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel - …
{FN:23} Vgl. z. B. Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Niederlande (C-312/04, EU:C:2006:643, Rn. 32). - Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-430/93
Jeroen van Schijndel und Johannes Nicolaas Cornelis van Veen gegen Stichting …
Siehe auch den Vorschlag vom 21. Oktober 1991 für eine Richtlinie des Rates über die Freiheit der Vermögensverwaltung und Vermögensanlage für Einrichtungen zur Altersversorgung (91/C 312/04, ABl. 1991, C 312, S. 3) in der geänderten Fassung vom 26. Mai 1993 (93/C 171/11, ABl. - Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2017 - C-224/16
AEBTRI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Externer Versand - …
Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Niederlande (C-312/04, EU:C:2006:643, Rn. 51).
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