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| EuGH, 09.11.2023 - C-328/23 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Reisebüro und R
Streichung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Reisebüro und R
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Reisebüro und R
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.09.2023 - X ZR 103/22
Coronabedingter Rücktritt von Pauschalreise trotz Reisewarnung des Auswärtigen …
Rn. 53 Die in der Literatur umstrittene und dem Gerichtshof von mehreren Gerichten (Oberster Gerichtshof Litauens, Beschluss vom 4. Mai 2022, Rechtssache C-299/22; Österreichischer Oberster Gerichtshof, Beschluss vom 25. Januar 2022, Rechtssache C-193/22 [durch Rücknahme erledigt]; Beschluss vom 25. April 2023, Rechtssache C-328/23) vorgelegte Frage, ob Umstände, die beim Abschluss des Reisevertrages bereits vorlagen oder absehbar waren, als unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände angesehen werden können, ist für die Entscheidung des Streitfalls nicht von Bedeutung.
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