Rechtsprechung
| EuGH - C-362/92 |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Italien
Wird zitiert von ...
- SG Reutlingen, 29.04.2008 - S 2 AS 2952/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Rn. 76 Soweit der EuGH die Auffassung vertritt, dass das allgemeine Diskriminierungsverbot auch in den Bereichen Anwendung findet, die in der Kompetenz der Mitgliedstaaten verblieben sind, soweit dies zur effektiven Gewährleistung der den Bürgern im EG-Vertrag garantierten Rechten erforderlich ist (in diesem Sinne etwa EuGH, Urteil vom 18.07.2007, Rs. C-213/05 - Geven, NZA 2007, 887 [888]; EuGH, Urteil vom 26.09.1996, Rs. C-43/95 - Data Delecta, NJW 1996, 3407; EuGH, Urteil vom 20.10.1993, Rs. C-92/92 u. C-362/92 - Collins, NJW 1994, 375 [376]; insoweit ebenso Bode , EuZW 2005, 279 [280];… von Bogdandy , in: Grabitz/Hilf [Hrsg.], Das Recht der Europäischen Union, Art. 12 EGV [2005] Rdnr. 35 f.), und dass daher auch die Leistung von Sozialhilfe in den Anwendungsbereich des EGV falle (EuGH, Urteil vom 07.09.2004, Rs. C-456/02 - Trojani, NZA 2005, 757 [759]; vgl. auch EuGH, Urteil vom 20.09.2001, Rs. C-184/99 - Grzelczyk, EuZW 2002, 52 [55]) handelt es sich um eine die Kompetenz der Europäischen Union unzulässig (vgl. BVerfGE 89, 155 [210]; Zuck/Lenz , NJW 1997, 1193 [1196 f.]) erweiternde Auslegung ( Hailbronner , JZ 2005, 1138 [1149 ff.]; Sander , DVBl. 2005, 1014 [1016 f., 1019 f.]), der im Geltungsbereich des Grundgesetzes keine Rechtswirkung zukommt (vgl. BVerfGE 89, 155 [210]).
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