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Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.2012 - C-384/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20997
EuGH, 12.07.2012 - C-384/11 (https://dejure.org/2012,20997)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - C-384/11 (https://dejure.org/2012,20997)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - C-384/11 (https://dejure.org/2012,20997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste Aanleg te Brussel (Belgien), eingereicht am 19. Juli 2011 - Tate & Lyle Investments Ltd./Belgischer Staat, andere Beteiligte: Syral Belgium NV

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 63, EG Art 56
    Quellensteuer, Gesellschaftssteuer, Mobiliensteuervorabzug

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 63 ; EG Art 56

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuGH, 17.09.2015 - C-10/14

    Miljoen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 63 AEUV und …

    Rn. 67 Insoweit ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach sich die Situation der gebietsfremden Steuerpflichtigen derjenigen der gebietsansässigen Steuerpflichtigen annähert, sobald ein Mitgliedstaat einseitig oder im Wege eines Abkommens nicht nur die gebietsansässigen, sondern auch die gebietsfremden Steuerpflichtigen hinsichtlich der Dividenden, die sie von einer gebietsansässigen Gesellschaft beziehen, der Einkommensteuer unterwirft (…vgl. in diesem Sinne Urteile Denkavit Internationaal und Denkavit France, C-170/05, EU:C:2006:783, Rn. 35, Kommission/Italien, C-540/07, EU:C:2009:717, Rn. 52, Kommission/Spanien, C-487/08, EU:C:2010:310, Rn. 51, und Kommission/Deutschland, C-284/09, EU:C:2011:670, Rn. 56, sowie Beschluss Tate & Lyle Investments, C-384/11, EU:C:2012:463, Rn. 31).

    In einem solchen Fall hat der Mitgliedstaat des Sitzes der ausschüttenden Gesellschaft, damit sich die gebietsfremden steuerpflichtigen Dividendenempfänger nicht einer - nach Art. 63 AEUV grundsätzlich verbotenen - Beschränkung des freien Kapitalverkehrs gegenübersehen, dafür zu sorgen, dass sie hinsichtlich des in seinem nationalen Recht vorgesehenen Mechanismus zur Vermeidung oder Abschwächung einer mehrfachen Belastung oder einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung eine Behandlung erfahren, die derjenigen der gebietsansässigen Steuerpflichtigen gleichwertig ist, (vgl. in diesem Sinne Beschluss Tate & Lyle Investments, C-384/11, EU:C:2012:463, Rn. 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gebietsfremde Steuerpflichtige, an die solche Dividenden ausgeschüttet werden, befinden sich folglich, was die Gefahr einer mehrfachen Besteuerung der von den gebietsansässigen Gesellschaften ausgeschütteten Dividenden angeht, in einer Situation, die mit der gebietsansässiger Steuerpflichtiger vergleichbar ist (…vgl. entsprechend Urteile Kommission/Spanien, C-487/08, EU:C:2010:310, Rn. 53, und Kommission/Deutschland, C-284/09, EU:C:2011:670, Rn. 58, sowie Beschluss Tate & Lyle Investments, C-384/11, EU:C:2012:463, Rn. 33).

    Rn. 89 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, deren Wirkungen durch ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht neutralisiert werden können, gleichwohl gegebenenfalls aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein kann (vgl. u. a. Beschluss Tate & Lyle Investments, C-384/11, EU:C:2012:463, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2016 - C-448/15

    Wereldhave Belgium u.a. - Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener …

    Dies ergebe sich aus dem Beschluss des Gerichtshofs vom 12. Juli 2012, Tate & Lyle Investments (C-384/11, EU:C:2012:463).

    Rn. 61 Sollte der Gerichtshof indessen entscheiden, die Frage in der Sache zu prüfen, und feststellen, dass die steuerliche Behandlung der niederländischen AO im Hinblick auf den Abzug der auf die Dividenden erhobenen Steuer an der Quelle ungünstiger war als die der belgischen Investmentgesellschaften, befürchte ich, dass er wenig mehr tun kann, als sehr allgemein seine frühere Rechtsprechung auf diesem Gebiet zu wiederholen oder konkret auf den Beschluss vom 12. Juli 2012, Tate & Lyle Investments (C-384/11, EU:C:2012:463){FN-VERWEIS:33}, zu verweisen und seinen Inhalt an den Sachverhalt anzupassen, der Gegenstand der Prüfung ist.

    {FN:13} - Beschluss vom 12. Juli 2012 (C-384/11, EU:C:2012:463).

    {FN:15} - Beschluss vom 12. Juli 2012 (C-384/11, EU:C:2012:463).

    {FN:30} - Dieselbe Überlegung findet sich im Beschluss des Gerichtshofs vom 12. Juli 2012, Tate & Lyle Investments (C-384/11, EU:C:2012:463, Rn. 30), erneut in Bezug auf die steuerlichen Vorschriften über den Quellenabzug von Dividenden, die eine in Belgien ansässige Tochtergesellschaft an ihre nicht in diesem Land ansässige Muttergesellschaft ausschüttet.

    {FN:31} - Beschluss vom 12. Juli 2012, Tate & Lyle Investments (C-384/11, EU:C:2012:463, Rn. 3 bis 9).

    {FN:34} - Beschluss vom 12. Juli 2012 (C-384/11, EU:C:2012:463).

  • EuGH, 08.03.2017 - C-448/15

    Wereldhave Belgium u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - In verschiedenen …

    Rn. 20 Die Berufungsbeklagten des Ausgangsverfahrens berufen sich insbesondere auf den Beschluss vom 12. Juli 2012, Tate & Lyle Investments (C-384/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:463), und argumentieren, falls die Richtlinie 90/435 auf von einer belgischen Gesellschaft an ihre niederländischen Anteilseigner ausgeschüttete Dividenden belgischen Ursprungs nicht anwendbar sein sollte, stünden die Art. 43 und 56 EG einer gesetzlichen Bestimmung entgegen, wonach die von einer gebietsansässigen Gesellschaft an gebietsansässige und gebietsfremde Gesellschaften ausgeschütteten Dividenden ungeachtet des Steuersatzes einer Quellensteuer unterworfen seien, während für gebietsansässige Empfängergesellschaften ein Mechanismus zur Abmilderung der Mehrfachbesteuerung vorgesehen sei.

    Rn. 50 Auch wenn sich das vorlegende Gericht auf den Beschluss vom 12. Juli 2012, Tate & Lyle Investments (C-384/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:463), bezieht, so gibt es nicht an, ob im Ausgangsverfahren dieselben nationalen Vorschriften anwendbar sind wie die, um die es in der Rechtssache ging, in der dieser Beschluss ergangen ist.

    Zudem scheint aus den Erklärungen der Berufungsbeklagten des Ausgangsverfahrens und der belgischen Regierung hervorzugehen, dass für die Ausschüttung von Dividenden an in Belgien ansässige Anlagegesellschaften eine Besteuerungsregelung gilt, die von den allgemein geltenden Vorschriften, um die es in der Rechtssache ging, in der der Beschluss vom 12. Juli 2012, Tate & Lyle Investments (C-384/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:463), ergangen ist, abweicht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-10/14

    Miljoen - Direkte Besteuerung - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - …

    {FN:3} - Vgl. u. a. Beschluss Tate & Lyle Investments (C-384/11, EU:C:2012:463, Rn. 45) und Urteil Kommission/Belgien (…C-387/11, EU:C:2012:670, Rn. 74).

    {FN:21} - Vgl. u. a. Beschluss Tate & Lyle Investments (C-384/11, EU:C:2012:463, Rn. 18 und 21) sowie Urteil Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company (…C-190/12, EU:C:2014:249, Rn. 38 und 39).

    {FN:25} - Vgl. Urteil Amurta (…C-379/05, EU:C:2007:655, Rn. 38 und 39) sowie Beschluss Tate & Lyle Investments (C-384/11, EU:C:2012:463, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:77} - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Spanien (…C-487/08, EU:C:2010:310, Rn. 59 und 60), Kommission/Deutschland (…C-284/09, EU:C:2011:670, Rn. 63 und 67), Kommission/Belgien (…C-387/11, EU:C:2012:670, Rn. 55) sowie Beschluss Tate & Lyle Investments (C-384/11, EU:C:2012:463, Rn. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-257/20

    "Viva Telecom Bulgaria"

    {FN:51} Vgl. Urteil vom 8. November 2007, Amurta (…C-379/05, EU:C:2007:655, Rn. 38 und 39), sowie Beschluss vom 12. Juli 2012, Tate & Lyle Investments (C-384/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:463, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-53/13

    Strojírny Prostějov und ACO Industries Tábor - Freier …

    Vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2012, Amorim Energia (…C-38/11, Rn. 53 und 76 bis 79), und vom 12. Juli 2012, Tate & Lyle Investments (C-384/11, Rn. 21 bis 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-575/17

    Sofina u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …

    Rn. 30 Dies war auch der Fall in der Rechtssache, in der der Beschluss vom 12. Juli 2012, Tate & Lyle Investments (C-384/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:463), ergangen ist.
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