Rechtsprechung
| EuGH, 02.04.2009 - C-401/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Erstellung von externen Notfallplänen für Maßnahmen außerhalb der Betriebe - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Österreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Art. 11 Abs. 1 Buchst. c - Erstellung von externen Notfallplänen für Maßnahmen außerhalb der Betriebe - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen ...
- EU-Kommission
Kommission / Österreich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 17. September 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. 1997, L 10, S. 13) in der durch die Richtlinie 2003/105/EG ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 04.11.2008 - C-95/08
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-401/08
Später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 4. November 2008, Kommission/Luxemburg, C-95/08, Randnr. 24).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08
Kommission / Spanien - Richtlinie 96/82/EG (Seveso II) - Externe Notfallpläne - …
{FN:6} - Dementsprechend hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. März 2009, Kommission/Luxemburg (C-289/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), sowie Kommission/Belgien (C-342/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 2. April 2009, Kommission/Österreich (C-401/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Portugal (C-30/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), bereits festgestellt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten Art. 11 der Seveso-II-Richtlinie verletzt haben, weil noch nicht für alle Betriebe externe Notfallpläne bestanden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".