Rechtsprechung
| EuGH, 17.05.2023 - C-418/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Cezam
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Pflicht zur Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer - Art. 273 - Sanktionen bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen durch den Steuerpflichtigen - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der ...
- Europäischer Gerichtshof
Cezam
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Pflicht zur Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer - Art. 273 - Sanktionen bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen durch den Steuerpflichtigen - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der ...
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AEUV Art. 267 ; RL 2006/112/EG Art. 273
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Pflicht zur Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer - Art. 273 - Sanktionen bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen durch den Steuerpflichtigen - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der ... - datenbank.nwb.de
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Cezam
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 62 Nr 2 ; EGRL 112/2006 Art 63 ; EGRL 112/2006 Art 167 ; EGRL 112/2006 Art 206 ; EGRL 112/2006 Art 250 ; EGRL 112/2006 Art 273
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 62 Nr 2, EGRL 112/2006 Art 63, EGRL 112/2006 Art 167, EGRL 112/2006 Art 206, EGRL 112/2006 Art 250, EGRL 112/2006 Art 273
Belgien, Prüfung der Buchhaltung, Ungenauigkeiten, Sanktionierung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
CEZAM
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 09.07.2015 - C-183/14
Salomie und Oltean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-418/22
Rn. 18 Insoweit beruft sich CEZAM auf die Urteile vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean (C-183/14, EU:C:2015:454), sowie vom 8. Mai 2019, EN.SA.Sie sind jedoch verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Befugnisse das Unionsrecht und seine allgemeinen Grundsätze, also auch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität, zu beachten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2010, Profaktor Kulesza, Frankowski, Jóźwiak, Orłowski, C-188/09, EU:C:2010:454, Rn. 29, und vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean, C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 62).
Verfügt die Steuerbehörde über die Angaben, die für die Feststellung erforderlich sind, dass die materiellen Anforderungen erfüllt sind, so darf sie daher keine zusätzlichen Voraussetzungen festlegen, die die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts vereiteln können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean, C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 58 und 59 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 38 Darüber hinaus ist darauf zu verweisen, dass das Ausgangsverfahren nicht mit demjenigen vergleichbar ist, in dem das Urteil vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean (C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 60 bis 64), ergangen ist, auf das sich CEZAM beim vorlegenden Gericht berufen hat.
- EuGH, 08.05.2019 - C-712/17
EN.SA. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Fiktive Umsätze - …
Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-418/22
(C-712/17, EU:C:2019:374), und macht u. a. geltend, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Mitgliedstaaten verpflichte, keine Geldbußen in einer Höhe zu verhängen, die der abziehbaren Vorsteuer entspreche, da eine solche Geldbuße das Vorsteuerabzugsrecht inhaltlich aushöhlen würde.(C-712/17, EU:C:2019:374), gewählte Lösung für nicht auf den Rechtsstreit, mit dem das vorlegende Gericht befasst ist, übertragbar.
(C-712/17, EU:C:2019:374), ausgelegt wurde, in Verbindung mit dem Neutralitätsgrundsatz einer nationalen Regelung wie der in Art. 70 (Abs. 1) des Code de la TVA (Mehrwertsteuergesetzbuch), Art. 1 und Abschnitt V der Tabelle G im Anhang des Arrêté royal no 41 fixant le montant des amendes fiscales proportionnelles en matière de taxe sur la valeur ajoutée (Königlicher Erlass Nr. 41 zur Festlegung der Höhe der proportionalen Steuergeldbußen im Bereich der Mehrwertsteuer) entgegen, nach der im Fall von Ungenauigkeiten, die anlässlich einer inhaltlichen Prüfung der Buchhaltung festgestellt worden sind, zur Sanktionierung insgesamt oder teilweise nicht erfasster steuerbarer Umsätze und für einen 1 250, 00 Euro übersteigenden Betrag der Verstoß mit einer pauschalen, gekürzten Geldbuße von 20 % der geschuldeten Steuer geahndet wird, ohne dass die Vorsteuer, die aufgrund der fehlenden Erklärung nicht in Abzug gebracht worden war, bei der Berechnung der Geldbuße in Abzug gebracht werden könnte, obgleich der in den Tabellen A bis J des Anhangs des Königlichen Erlasses Nr. 41 vorgesehene Kürzungskatalog gemäß Art. 1 Abs. 2 des Erlasses nur unter der Voraussetzung anwendbar ist, dass die geahndeten Verstöße ohne die Absicht begangen wurden, sich der Steuer zu entziehen oder dies zu ermöglichen?.
(C-712/17, EU:C:2019:374), ergangen ist, auf das sich CEZAM vor dem vorlegenden Gericht ebenfalls berufen hat.
- EuGH, 26.04.2017 - C-564/15
Farkas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Amts wegen zu prüfende Frage eines …
Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-418/22
Rn. 21 Zu dieser Argumentation weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs in Mehrwertsteuersachen die Sanktionen wählen könnten, die ihnen sachgerecht erschienen, vorausgesetzt, dass diese Sanktionen nicht über das hinausgingen, was zur Erreichung der Ziele, die genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehung zu vermeiden, erforderlich sei (Urteil vom 26. April 2017, Farkas, C-564/15, EU:C:2017:302, Rn. 59 und 60).Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Sanktion mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist, sind u. a. die Art und die Schwere des Verstoßes, der mit dieser Sanktion geahndet werden soll, sowie die Methoden für die Bestimmung der Höhe dieser Sanktion zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2017, Farkas, C-564/15, EU:C:2017:302, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 02.05.2018 - C-574/15
Scialdone - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Schutz der …
Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-418/22
Rn. 26 Insoweit geht aus den Art. 2 und 273 der Richtlinie 2006/112 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV hervor, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die geeignet sind, die Erhebung der gesamten in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet geschuldeten Mehrwertsteuer zu gewährleisten und den Betrug zu bekämpfen (Urteil vom 2. Mai 2018, Scialdone, C-574/15, EU:C:2018:295, Rn. 26).Rn. 28 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten bei der Wahl der Sanktionen den Effektivitätsgrundsatz zu beachten haben, der dazu verpflichtet, wirksame und abschreckende Sanktionen zur Bekämpfung von Verstößen gegen harmonisierte Regelungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer einzuführen und die finanziellen Interessen der Union zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2018, Scialdone, C-574/15, EU:C:2018:295, Rn. 28 und 33).
- EuGH, 11.04.2013 - C-138/12
Rusedespred - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 203 - …
Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-418/22
Auch dürften die zur Erreichung dieser Ziele getroffenen Maßnahmen die Neutralität der Mehrwertsteuer nicht in Frage stellen (Urteil vom 11. April 2013, Rusedespred, C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 29). - EuGH, 29.07.2010 - C-188/09
Profaktor Kulesza, Frankowski, Jóźwiak, Orłowski - …
Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-418/22
Sie sind jedoch verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Befugnisse das Unionsrecht und seine allgemeinen Grundsätze, also auch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität, zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2010, Profaktor Kulesza, Frankowski, Jóźwiak, Orłowski, C-188/09, EU:C:2010:454, Rn. 29, …und vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean, C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 62). - Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-712/17
EN.SA. - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - fiktive Umsätze - …
Auszug aus EuGH, 17.05.2023 - C-418/22
(C-712/17, EU:C:2019:35, Nr. 62).
- BFH, 11.12.2025 - V R 7/24
Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Sanktion mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist, sind insbesondere die Art und die Schwere des Verstoßes, der mit dieser Sanktion geahndet werden soll, sowie die Methoden für die Bestimmung der Höhe dieser Sanktion zu berücksichtigen (EuGH-Urteil Cezam vom 17.05.2023 - C-418/22, EU:C:2023:418, Rz 30).Rn. 51 So stehen Art. 273 MwStSystRL sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, nach denen die Missachtung der Pflicht zur Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer an den Fiskus mit einer pauschalen Geldbuße in Höhe von 20 % der Mehrwertsteuer geahndet wird, die vor Abzug der Vorsteuer geschuldet worden wäre (EuGH-Urteil Cezam vom 17.05.2023 - C-418/22, EU:C:2023:418, Rz 42).
- EuGH, 03.04.2025 - C-164/24
Cityland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Rn. 34 Außerdem geht nach einer ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Art. 2 und 273 der Mehrwertsteuerrichtlinie in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV hervor, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die geeignet sind, die Erhebung der gesamten in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet geschuldeten Mehrwertsteuer zu gewährleisten und den Betrug zu bekämpfen (…Urteile vom 2. Mai 2018, Scialdone, C-574/15, EU:C:2018:295, Rn. 26, und vom 17. Mai 2023, Cezam, C-418/22, EU:C:2023:418, Rn. 26).Rn. 37 Soweit sich aus den Akten, die dem Gerichtshof vorliegen, ergibt, dass die in Rede stehende nationale Regelung, die die Streichung eines Steuerpflichtigen aus dem Mehrwertsteuerregister vorsieht, als Sanktion gedacht ist, die gegen den betreffenden Steuerpflichtigen verhängt wird, weil er wiederholt gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer verstoßen hat, ist festzustellen, dass die Mitgliedstaaten in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Union auf dem Gebiet der Sanktionen, die bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen anwendbar sind, die eine nach dem Unionsrecht geschaffene Regelung vorsieht, befugt sind, die Sanktionen zu wählen, die ihnen sachgerecht erscheinen (Urteil vom 17. Mai 2023, Cezam, C-418/22, EU:C:2023:418, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 38 Die Mitgliedstaaten sind jedoch verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Befugnisse zum einen das Unionsrecht und seine allgemeinen Grundsätze, also auch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität, zu beachten (Urteil vom 17. Mai 2023, Cezam, C-418/22, EU:C:2023:418, Rn. 27 und die angeführte Rechtsprechung).
- VG Köln, 13.08.2024 - 7 K 2494/22 Vergleichbares gelte für das Urteil des EuGH vom 27.10.2022 - C-418/22 -, das die Abgrenzung bilanzierter Diäten zu Arzneimitteln betreffe.
Auch bedarf es keiner abschließenden Klärung der Frage, ob der Rechtsprechung des EuGH eine eindeutige Tendenz in Richtung des Arzneimittelbegriffs zu entnehmen ist, wie die Beklagte vorträgt, obgleich weder dem Urteil vom 13.10.2022 - C 616/20 - noch dem Urteil vom 27.10.2022 - C-418/22 - hierzu eindeutige Hinweise zu entnehmen sind.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-308/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 3 EUV - Verpflichtung, eine wirksame …
{FN:29} Vgl. Urteil vom 17. Mai 2023, Cezam (C-418/22, EU:C:2023:418, Rn. 26 bis 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.04.2024 - C-122/23
Legafact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Rn. 43 Ferner haben die Mitgliedstaaten bei der Wahl der Sanktionen den Effektivitätsgrundsatz zu beachten, der dazu verpflichtet, wirksame und abschreckende Sanktionen zur Bekämpfung von Verstößen gegen harmonisierte Regelungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer einzuführen und die finanziellen Interessen der Union zu schützen (Urteil vom 17. Mai 2023, Cezam, C-418/22, EU:C:2023:418, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-544/24
Nekilnojamojo turto valdymas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
{FN:36} Vgl. Urteil vom 17. Mai 2023, Cezam (C-418/22, EU:C:2023:418, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-792/22
Energotehnica - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Mai 2018, Scialdone (…C-574/15, EU:C:2018:295, Rn. 33), und vom 17. Mai 2023, Cezam (C-418/22, EU:C:2023:418, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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