Rechtsprechung
| EuGH, 01.12.2022 - C-419/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
X (Fournitures de matériel médical)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 - Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - Art. 53 Abs. 1 - Notfallsituationen im Pflanzenschutz - Ausnahme - Anwendungsbereich - Mit Pflanzenschutzmitteln behandeltes Saatgut - Neonicotinoide - ...
- Europäischer Gerichtshof
X (Fournitures de matériel médical)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Art. 2 Nr. 1 - Begriff "Geschäftsverkehr" - Entschädigung für die dem Gläubiger bei einem Zahlungsverzug des Schuldners entstandenen Beitreibungskosten - Art. 6 - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
X
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
X
Papierfundstellen
- EuZW 2023, 293
- NZG 2023, 534
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 25.07.2018 - C-528/16
Confédération paysanne u.a. - Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind …
Auszug aus EuGH, 01.12.2022 - C-419/21
Rn. 35 Im Übrigen sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 25. Juli 2018, Confédération paysanne u. a., C-528/16, EU:C:2018:583, Rn. 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.03.2021 - C-912/19
Agrimotion - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Inverkehrbringen …
Auszug aus EuGH, 01.12.2022 - C-419/21
Nach gefestigter Rechtsprechung sind Ausnahmen jedoch eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2021, Agrimotion, C-912/19, EU:C:2021:173, Rn. 28). - EuGH, 05.05.2022 - C-189/21
R. en R. (Utilisation agricole d'un produit non autorisé) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 01.12.2022 - C-419/21
Rn. 48 Zudem sollten, wie im 24. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1107/2009 ausgeführt, die Bestimmungen betreffend die Zulassung ein hohes Schutzniveau gewährleisten, und bei der Erteilung einer Zulassung für Pflanzenschutzmittel sollte das Ziel, die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt zu schützen, "Vorrang haben" vor dem Ziel, die Pflanzenproduktion zu verbessern (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Mai 2022, R. en R. [Landwirtschaftliche Verwendung eines nicht zugelassenen Mittels], C-189/21, EU:C:2022:360, Rn. 42 und 43).
- EuGH, 11.07.2024 - C-279/23
Skarb Państwa (Retard de paiement non significatif ou de créance faible) - …
Da diese Richtlinie gemäß ihrem Art. 1 Abs. 2 für "alle Zahlungen, die als Entgelt im Geschäftsverkehr zu leisten sind", gilt, ist der Begriff "Zahlungsverzug" auf jeden Geschäftsvorgang einzeln betrachtet anwendbar (…Urteile vom 20. Oktober 2022, BFF Finance Iberia, C-585/20, EU:C:2022:806, Rn. 28, und vom 1. Dezember 2022, X [Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen], C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 30).Im 19. Erwägungsgrund der Richtlinie heißt es, dass zum einen in den Beitreibungskosten zudem die aufgrund des Zahlungsverzugs entstandenen Verwaltungskosten und die internen Kosten enthalten sein sollten und dass zum anderen die Entschädigung in Form eines Pauschalbetrags dazu dienen sollte, die mit der Beitreibung verbundenen Verwaltungskosten und internen Kosten zu beschränken (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2022, BFF Finance Iberia, C-585/20, EU:C:2022:806, Rn. 35 und 36, sowie vom 1. Dezember 2022, X [Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen], C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 36).
Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Schuldner einen "objektiven Grund" im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. c dieser Richtlinie hat, um den in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie genannten Pauschalbetrag nicht zu zahlen, da Art. 7 Abs. 3 klarstellt, dass vermutet wird, dass "eine Vertragsklausel oder Praxis grob nachteilig im Sinne von Absatz 1 ist, wenn in ihr die in Artikel 6 genannte Entschädigung für Beitreibungskosten ausgeschlossen wird" (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2022, BFF Finance Iberia, C-585/20, EU:C:2022:806, Rn. 37, und vom 1. Dezember 2022, X [Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen], C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 37).
- EuGH, 06.02.2025 - C-677/22
Przedsiębiorstwo A. (Délai de paiement de 120 jours fixé par le débiteur) - …
Rn. 33 Hinsichtlich der ersten kumulativen Voraussetzung, die Gegenstand der Vorlagefrage ist, ergibt sich - da Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2011/7 für die Ermittlung des Sinnes und der Tragweite der Wendung "im Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart" nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist - aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass dieser Sinn und diese Tragweite grundsätzlich in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung sowohl des Wortlauts dieser Wendung und des Zusammenhangs der Bestimmung, in der die Wendung enthalten ist, als auch der Ziele der Bestimmung und des Unionsrechtsakts, in dem sie enthalten ist, zu ermitteln ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2020, RL [Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug], C-199/19, EU:C:2020:548, Rn. 27, und vom 1. Dezember 2022, X [Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen], C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 21). - LG Darmstadt, 14.03.2025 - 19 O 271/23
Verzugspauschale aus § 288 Abs. 5 BGB fällt mehrfach an
Der EuGH hat zu der Frage bislang insoweit Stellung genommen, als dass bei einem Vertrag über periodisch wiederkehrende Lieferungen von Waren oder Erbringungen von Dienstleistungen die Verzugspauschale für jeden einzelnen Zahlungsverzug geschuldet sein soll (EuGH, Urteil vom 01.12.2022 - C-370/21, EuZW 2023, 149 und EuGH, Urteil vom 01.12.2022 - C-419/21, EuZW 2023, 293).
- EuGH, 18.12.2025 - C-481/24
E. (Compensation de créances)
Rn. 40 Der Gerichtshof hat daher festgestellt, dass mit der Richtlinie 2011/7 hauptsächlich Zahlungsverzug verhindert und der Gläubiger vor ihm geschützt werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2022, X [Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen], C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 26). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-197/24
Šiľarský - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …
{FN:5} Wie das vorlegende Gericht ausführt, ist der Begriff "Geschäftsverkehr" weit zu verstehen und nicht notwendigerweise mit dem Begriff "Vertrag" gleichzusetzen (vgl. zu sukzessiven Lieferungen von Waren oder Erbringungen von Dienstleistungen im Rahmen ein und desselben Vertrags Urteil vom 1. Dezember 2022, X [Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen], C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 22 und 25). - Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-677/22
Przedsiębiorstwo A. (Délai de paiement de 120 jours fixé par le débiteur) - …
{FN:13} Vgl. Urteil vom 1. Dezember 2022, X (Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen) (C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 20 und 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.12.2024 - C-725/23
Tusnia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - Bekämpfung von …
Hierzu heißt es im 19. Erwägungsgrund der Richtlinie, dass in den Beitreibungskosten auch die aufgrund des Zahlungsverzugs entstandenen Verwaltungskosten und die internen Kosten enthalten sein sollten und dass die Entschädigung in Form eines Pauschalbetrags dazu dienen sollte, die mit der Beitreibung verbundenen Verwaltungskosten und internen Kosten zu beschränken (…Urteile vom 20. Oktober 2022, BFF Finance Iberia, C-585/20, EU:C:2022:806, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 1. Dezember 2022, DOMUS-Software, C-370/21, EU:C:2022:947, Rn. 27, und vom 1. Dezember 2022, X [Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen], C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 36). - Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-481/24
E. (Compensation de créances) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
{FN:15} Vgl. Urteil vom 1. Dezember 2022, X (Lieferungen von medizinischen Erzeugnissen) (C-419/21, EU:C:2022:948, Rn. 26).
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