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Rechtsprechung
   EuGH, 25.07.2018 - C-445/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21708
EuGH, 25.07.2018 - C-445/17 (https://dejure.org/2018,21708)
EuGH, Entscheidung vom 25.07.2018 - C-445/17 (https://dejure.org/2018,21708)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - C-445/17 (https://dejure.org/2018,21708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pilato

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 8703, 8704 und 8705 - Leichenwagen

  • Europäischer Gerichtshof

    Pilato

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 8703, 8704 und 8705 - Leichenwagen

  • Europäischer Gerichtshof

    Pilato

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 8703, 8704 und 8705 - Leichenwagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 25. Juli 2018. Agenzia delle Dogane e dei Monopoli gegen Pilato SpA. Vorabentscheidungsersuchen der Commissione Tributaria Regionale del Lazio. Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Pilato

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 8703, 8704 und 8705 - Leichenwagen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Pilato

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8703, KN Pos 8704, KN Pos 8705
    Einreihung; Zoll; Zolltarif

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 8703, 8704 und 8705 - Leichenwagen

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.12.2007 - C-486/06

    Van Landeghem - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …

    Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-445/17
    Rn. 25 Sodann kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (Urteil vom 6. Dezember 2007, Van Landeghem, C-486/06, EU:C:2007:762, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem stellen die WZO-Avise, mit denen eine Ware in das HS eingereiht wird, obwohl sie rechtlich nicht verbindlich sind, im Rahmen der Einreihung dieses Erzeugnisses in die KN Hinweise dar, die erheblich zur Auslegung der einzelnen Positionen der KN beitragen (Urteil vom 6. Dezember 2007, Van Landeghem, C-486/06, EU:C:2007:762, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Verwendungszweck wird durch das allgemeine Erscheinungsbild dieses Fahrzeugs und durch die Gesamtheit seiner Merkmale, die ihm seinen wesentlichen Charakter verleihen, bestimmt (Urteil vom 6. Dezember 2007, Van Landeghem, C-486/06, EU:C:2007:762, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-330/13

    Lukoyl Neftohim Burgas - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif - …

    Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-445/17
    Rn. 24 Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit und der leichteren Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren grundsätzlich in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu ihren Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 12. Juni 2014, Lukoyl Neftohim Burgas, C-330/13, EU:C:2014:1757, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Düsseldorf, 25.07.2018 - 4 K 37/17

    Zuordnung eines Wireless LAN Internet-Radios in die Unterposition 8527 91 19 der …

    Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung (s. Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - v. 25.07.2018 C-445/17 Rz. 24 mwN., ECLI:EU:C:2018:609) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (s. Allgemeine Vorschriften (AV) 1).

    Sie stellen wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs dar und liefern als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung (ständige Rechtsprechung, zuletzt EuGH Urteil v. 25.07.2018 C-445/17, Rz. 26 mwN.).

  • FG Hamburg, 22.06.2020 - 4 K 144/17

    Energiesteuer: Steuerfreie Verwendung von Dieselkraftstoff für die Schifffahrt

    Rn. 42 Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH betreffend die Auslegung der AV 1 und 6 für die Auslegung der KN ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (EuGH…, Urteil vom 20. November 2014, Rohm Semiconductor, C-666/13, Rn. 24;… Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex, C-480/13, Rn. 29 m.w.N.; BFH…, Beschluss vom 28. April 2014, VII R 48/13, juris, Rn. 29) Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel oder Teilkapitel gelten nur als Hinweise (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, C-445/17, Pilato, Rn. 23).
  • FG Hamburg, 22.05.2020 - 4 K 113/18

    In Teilen inhaltsgleich mit dem Urteil des FG Hamburg vom 22.05.2018 4 K 85/19 - …

    Rn. 36 Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH betreffend die Auslegung der AV 1 und 6 für die Auslegung der KN ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (EuGH…, Urteil vom 20. November 2014, Rohm Semiconductor, C-666/13, Rn. 24;… Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex, C-480/13, Rn. 29 m.w.N.; BFH…, Beschluss vom 28. April 2014, VII R 48/13, juris, Rn. 29) Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel oder Teilkapitel gelten nur als Hinweise (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, C-445/17, Pilato, Rn. 23).
  • EuGH, 16.11.2023 - C-366/22

    Viterra Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer …

    Rn. 35 Ebenso stellen WZO-Avise, mit denen Waren in das HS eingereiht werden, obwohl sie rechtlich nicht verbindlich sind, im Hinblick auf die Einreihung dieser Waren in die KN wichtige Hinweise zur Auslegung der einzelnen KN-Positionen dar (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2007, Van Landeghem, C-486/06, EU:C:2007:762, Rn. 25, und vom 25. Juli 2018, Pilato, C-445/17, EU:C:2018:609, Rn. 26).
  • FG München, 29.11.2018 - 14 K 1039/16

    Zolltarifliche Einreihung von USB-Kabeln mit Standfuß

    Voraussetzung ist dabei, dass der Verwendungszweck der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (ständige Rechtsprechung des EuGH und des BFH; vgl. EuGH-Urteile vom 12. April 2018 C-227/17, ECLI:ECLI:EU:C:2018:247, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 2018, 200 und vom 25. Juli 2018 C-445/17, ECLI:ECLI:EU:C:2018:609; BFH-Urteil vom 07. August 2018 VII R 20/17, ECLI:DE:BFH:2018:U.070818.VIIR20.17.0).
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