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Rechtsprechung
   EuGH, 17.10.2024 - C-461/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,27808
EuGH, 17.10.2024 - C-461/23 (https://dejure.org/2024,27808)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.2024 - C-461/23 (https://dejure.org/2024,27808)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2024 - C-461/23 (https://dejure.org/2024,27808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Umweltforum Osnabrücker Land

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Art. 3 Abs. 2 Buchst. b - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 - Handlungen, die eine Prüfung erfordern - Nationaler Rechtsakt, mit dem ein ...

  • doev.de PDF

    Umweltforum Osnabrücker Land - FFH-Schutzgebiet; Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Art. 3 Abs. 2 Buchst. b - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 - Handlungen, die eine Prüfung erfordern - Nationaler Rechtsakt, mit dem ein ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Art. 3 Abs. 2 Buchst. b - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 - Handlungen, die eine Prüfung erfordern - Nationaler Rechtsakt, mit dem ein ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Umweltforum Osnabrücker Land

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Umweltforum Osnabrücker Land

    Vorabentscheidungsersuchen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 24. Juli 2023 - Umweltforum Osnabrücker Land e. V. gegen Landkreis Osnabrück

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Umweltforum Osnabrücker Land

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.06.2019 - C-43/18

    CFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-461/23
    Rn. 35 In diesem Zusammenhang stellt sich das vorlegende Gericht im Licht insbesondere des Urteils vom 12. Juni 2019, CFE (C-43/18, EU:C:2019:483, Rn. 49 und 50), als Erstes die Frage, ob ein Rechtsakt wie die in Rede stehende Verordnung, mit dem ein Mitgliedstaat ein Gebiet als besonderes Schutzgebiet gemäß der Richtlinie 92/43 ausweist, ungeachtet seines Regelungsinhalts in jedem Fall als unmittelbar mit der Verwaltung des Gebiets in Verbindung stehend oder hierfür notwendig anzusehen ist.

    Zur Umsetzung der Richtlinie 92/43 ist nämlich nach deren Art. 4 Abs. 4 eine solche Ausweisung erforderlich (Urteil vom 12. Juni 2019, CFE, C-43/18, EU:C:2019:483, Rn. 49).

  • EuGH, 22.02.2022 - C-300/20

    Bund Naturschutz in Bayern - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-461/23
    Rn. 33 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Deutschland), das vorlegende Gericht in dieser Sache, vertritt die Auffassung, dass im Licht des Urteils vom 22. Februar 2022, Bund Naturschutz in Bayern (C-300/20, EU:C:2022:102, Rn. 60 bis 69), keine Verpflichtung bestanden habe, gemäß § 35 UVPG, der auf Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42 beruhe, vor dem Erlass der in Rede stehenden Verordnung eine Umweltprüfung durchzuführen.
  • EuGH, 29.06.2023 - C-444/21

    Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) - …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-461/23
    Dieser Mitgliedstaat muss außerdem zum einen gemäß derselben Bestimmung der Richtlinie 92/43 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof innerhalb derselben Fristen und vor der Festlegung dieser Prioritäten die Erhaltungsziele festlegen, die spezifisch sein müssen, und zum anderen gemäß Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie die Erhaltungsmaßnahmen festlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Kommission/Irland [Schutz der besonderen Schutzgebiete], C-444/21, EU:C:2023:524, Rn. 45, 53, 65 und 66).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2026 - 4 KN 202/21

    Natura 2000-Gebiet; Unterschutzstellungserlass; anitzipiertes …

    Nach Anhörung der Beteiligten ist das Verfahren mit Blick auf das Vorabentscheidungsverfahren C-461/23 beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durch Senatsbeschluss vom 7. März 2024 ausgesetzt und nach dem Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2024 - C-461/23 - durch Senatsbeschluss vom 8. Januar 2025 wieder aufgenommen worden.

    Jedoch gehören die in § 5 VO enthaltenen Freistellungsregelungen ebenso wie die eigentlichen Verbotsregelungen in § 4 VO zu den Erhaltungsmaßnahmen für das Schutzgebiet, die von der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung befreit sind (…vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 63 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 41 ff.; EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f., 53).

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20

    Förmliche Unterschutzstellung eines Natura 2000-Gebiets; Rechtmäßigkeit der …

    Nach Anhörung der Beteiligten ist das Verfahren mit Blick auf das Vorabentscheidungsverfahren C-461/23 beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durch Senatsbeschluss vom 1. März 2024 - 4 KN 65/20 - ausgesetzt und nach dem Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2024 - C-461/23 - durch Senatsbeschluss vom 7. Januar 2025 wieder aufgenommen worden.

    Diese Regelungen stellen Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher Art im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG dar und sind als "unmittelbar mit der Verwaltung des betreffenden Gebietes in Verbindung stehend oder hierfür ... notwendig" zu betrachten (EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f.).

    Die in der Verordnung geregelten repressiven Verbote gemäß § 3 VO und die präventiven Verbote mit Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 VO sind Abwehrmaßnahmen gegenüber externen, vom Menschen verursachten Beeinträchtigungen und Störungen und damit Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher Art im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EW (vgl. EuGH, Urt. v. 9.6.2023 - C-444/21 -, juris Rn. 150 und v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48).

    Dies gilt auch - wie bereits aufgezeigt - für die Regelung des § 5 VO zur Freistellung bestimmter Tätigkeiten von den Verboten der §§ 3 und 4 unter Beachtung von näher bestimmten Kriterien und Modalitäten (vgl. EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2024 - 4 KN 122/21

    Schutzgebiet Abgrenzung; zeichnerische Bestimmung; FFH-Gebiet; …

    Regelungen in einer Natura 2000-Schutzgebietsverordnung, mit denen eine Vielzahl von Tätigkeiten in dem unter Schutz gestellten Gebiet von den Verboten in dem Schutzgebiet nach näher bestimmten Kriterien und Modalitäten freigestellt wird und die Projekte im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG darstellen, sind Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher Art im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG und als unmittelbar mit der Verwaltung des [betreffenden] Gebietes in Verbindung stehen[d] oder hierfür notwendig zu betrachten ( EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f.).

    Diese Regelungen stellen Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher Art im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG dar und sind als "unmittelbar mit der Verwaltung des [betreffenden] Gebietes in Verbindung stehen[d] oder hierfür ... notwendig" zu betrachten (EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f.).

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22

    Antragsgegner; Biotoptypenkartierung; Duldungspflicht; Erlaubnisvorbehalt; …

    Auch Freistellungsregelungen in einer Schutzgebietsverordnung gehören demnach - ebenso wie die eigentlichen Verbotsregelungen - zu den Erhaltungsmaßnahmen für das Schutzgebiet im Sinne des Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie, die unmittelbar mit der Verwaltung des betreffenden Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind (EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f., 53).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2025 - 4 KN 90/20

    Eigentum; Sozialpflichtigkeit; Gestaltungsermessen; Grünlandbiotop; Inhalts- und …

    Nach Anhörung der Beteiligten ist das Verfahren mit Blick auf das Vorabentscheidungsverfahren C-461/23 beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durch Senatsbeschluss vom 14. Mai 2024 ausgesetzt und nach dem Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2024 - C-461/23 - durch Senatsbeschluss vom 7. Januar 2025 wieder aufgenommen worden.
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2026 - 4 KN 16/21

    Teilerfolgreicher Normenkontrollantrag gegen angegriffene …

    Jedoch gehören die in § 4 VO enthaltenen Freistellungsregelungen ebenso wie die eigentlichen Verbotsregelungen in § 3 VO zu den Erhaltungsmaßnahmen für das Schutzgebiet, die von der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung befreit sind (…vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 63 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 41 ff.; EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f., 53).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2025 - 4 KN 39/22

    Naturschutzgebietsverordnung; FFH-Gebiet; zeichnerische Bestimmung; …

    Jedoch gehören die in § 4 VO enthaltenen Freistellungsregelungen ebenso wie die eigentlichen Verbotsregelungen zu den Erhaltungsmaßnahmen für das Schutzgebiet, die von der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung befreit sind (…vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 63 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 41 ff.; EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f., 53).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2025 - 4 KN 132/20

    Zeichnerische Darstellung; Karten; Grenze Schutzgebiet; Zitiergebot; …

    Nach Anhörung der Beteiligten ist das Verfahren mit Blick auf das Vorabentscheidungsverfahren C-461/23 beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durch Senatsbeschluss vom 16. Januar 2024 ausgesetzt und nach dem Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2024 - C-461/23 - durch Senatsbeschluss vom 7. Januar 2025 wieder aufgenommen worden.
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2024 - 4 KN 93/20

    Beiladung einer anerkannten Umweltvereinigung in einem Normenkontrollverfahren …

    Das weitere in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG für die Eröffnung des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes aufgeführte Erfordernis, dass nach dem UVPG oder nach landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestehen kann (die Frage, ob ein solches Erfordernis wegen bestimmter Bestandteile von Natur- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen, die der nationalen Unterschutzstellung von Natura-2000-Gebieten dienen, besteht, ist Gegenstand des mit Senatsbeschl. v. 4.7.2023 - 4 KN 204/20 - anhängig gemachten Vorabentscheidungsverfahrens C-461/23 vor dem EuGH) ist nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher sich der Senat angeschlossen hat, wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts unangewendet zu lassen, wenn eine anerkannte Umweltvereinigung die Verletzung umweltbezogener Vorschriften des nationalen Rechts geltend macht, die der Durchführung des Unionsrechts dienen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 10 CN 1.23 u.a. -, juris Rn. 21 ff.;… Senatsbeschl. v. 4.7.2023 - 4 KN 204/20 -, juris Rn. 191).
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